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Urteil: Verzicht auf Sonderzuwendungen bedeutet weniger Arbeitslosengeld
Nachricht zum Thema Arbeitslosengeld vom 21.12.2010 um 13:26 Uhr
Gemäß einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24.11.2010 liegt keine unbillige Härte bei der Arbeitslosengeldbemessung vor, falls die Differenz der Arbeitentgelte im einjährigen Regelbemessungsrahmen und dem erweiterten zweijährigen Bemessungsrahmen weniger als 10 % ausmacht.
In dem Fall, der unter dem Aktenzeichen B 11 AL 30/09 R verhandelt wurde, berechnete der Leistungsträger das Arbeitslosengeld einer Erwerbslosen auf Grundlage der im Jahr 2004 erzielten Einkünfte
(= Regelbemessungsrahmen). Allerdings betrug das Bruttoeinkommen in jenem Zeitraum lediglich 26.100 Euro und lag somit deutlich unter dem des Vorjahres 2003 mit gut 31.000 Euro. Grund hierfür war der Umstand, dass die Frau im Rahmen einer Betriebsvereinbarung auf alle Sonderzuwendungen des Jahres 2004 (Weihnachtsgeld u.Ä.) verzichtet hatte.
Das Vorgehen der Behörde empfand die Hilfebedürftige nunmehr als unbillige Härte. Wegen ihres Verzichts auf Sonderzahlungen im Jahr 2004 forderte sie die Verlängerung des Bemessungsrahmens auf zwei Jahre ein.
Die Sozialrichter entschieden jedoch zugunsten der Behörde. Laut Urteilsbegründung liege eine unbillige Härte erst dann vor, wenn die Differenz der Arbeitentgelte im einjährigen Regelbemessungsrahmen und dem erweiterten zweijährigen Bemessungsrahmen wenigstens 10 % beträgt. Auf die Umstände des Einzelfalls und insbesondere die Gründe für das niedrigere Bemessungsentgelt im Regelbemessungsrahmen (hier freiwilliger Lohnverzicht) komme es eben nicht an.
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… und was sagt uns das? Wer so dumm ist und auf Zahlungen, seitens des Arbeitgebers, freiwillig verzichtet, ist halt selbst Schuld!
Ich für meinen Teil habe nie auf irgendwelche Zahlungen verzichtet, sei es wenn es um Prozente für Überstunden und/oder Sonn- und Feiertagsarbeiten ging, oder Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld usw. Habe immer auf meinen Arbeitsvertrag hingewiesen, wenn dieser nur befristet war und eine Verlängerung nicht in Aussicht gestellt wurde. Denn man muss kein Mathematiker sein um zu wissen, dass bei Arbeitslosigkeit immer das zurückliegende Einkommen berechnete wird. Und deshalb war es für mich immer wichtig, alles ausgezahlt zu bekommen, was mir rechtlich zugestanden hat.
Leider sehen das, in der heutigen Zeit, viele nicht mehr so und begnügen sich mit dem, was ihnen die Arbeitgeber, wie Abfall, vor die Füße werfen. Man schaut halt nur auf das JETZT, nicht auf das, was auf jeden Fall kommen wird. Und dann wissen halt viele nicht mehr, wie sie mit dem niedrigen Arbeitslosengeld zurecht kommen sollen. Von H4 erst gar nicht zureden.
Denn Widerstand beginnt nicht nur dann, wenn man Arbeitslos geworden ist und seine Rechte beim Arbeitslosengeld oder H4 einfordert, sondern schon beim Vorstellungsgespräch, wenn man dem möglichen künftigen Chef unmissverständlich klar macht, dass man nicht gewillt ist auf seine Arbeitnehmerrechte zu verzichten und erst Recht nicht, wenn es ums Geld geht.
TOLL!
An dieser Stelle wünsche ich allen Usern/Lesern sowie allen Mitarbeitern, den Administratoren, den Moderatoren, den Autoren von „sozialleistungen.info“, eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit.
Siehste Flynn, nun können wir schon wieder einen guten Rutsch wünschen :-))
Hoffe, das es auf dem Politparkett ordentlich glatt wird und einige dort ausrutschen.
Noch 2 Tage dann geht der Zauber wieder los. Also komm gut ins neue Jahr !