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In Hessen hat sich die Zahl der Hartz IV- Empfänger 2007 verringert

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II 22.02.2008 um 03:12 Uhr
Autor: ds

Die Zahlen aus den verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und den Jobcentern spiegeln den Trend wieder, den man inzwischen im ganzen Bundesgebiet beobachten kann. Die Zahl der Hartz IV- Empfänger sinkt. In Hessen ist die Zahl der Hilfebedürftigen insgesamt um 2,6% gesunken, was durchaus beachtlich ist. Eine weitere interessante Zahl betrifft die sogenannten Aufstocker, die also nur unterstützende Leistungen nach Hartz IV beziehen. Allein in Hessen stiegt ihre Zahl nämlich von 35.000 2006 auf 46.500 im Jahre 2007.

Laut dem Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der ARGEn, Matthias Schulze-Böing, ist der Anstieg damit zu begründen, dass viele Arbeitslose mittlerweile einen Job gefunden hätten, dieser jedoch nicht ausreiche, um alle Lebenshaltungskosten zu decken. Laut Schulze-Böing wird es allerdings zunehmend schwerer, die verbliebenen Hartz IV- Empfänger zu vermitteln, weil es sich bei dem bestand mittlerweile hauptsächlich um die schwer vermittelbaren Fälle handele.

Für den Abbau von Vermittlungshemmnissen durch Schulungen stehen auch in Hessen für das Jahr 2008 mehr Gelder bereit. Nach 190 Millionen Euro 2007 können die Jobcenter 2008 mit bis 204 Millionen Euro für diesen Bereich planen. Man kann gespannt sein, ob sich die Entwicklung auch im Jahre 2008 so positiv fortsetzen wird.


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Ein Kommentar zu 'In Hessen hat sich die Zahl der Hartz IV- Empfänger 2007 verringert'

Kommentare als RSS oder TrackBack von 'In Hessen hat sich die Zahl der Hartz IV- Empfänger 2007 verringert'.

  1. Horst GRUNERT

    am 26.02.2008 um 14:29 Uhr

    Zahl der HARTZ IV Empfänger in 2007 verringert

    Statistisch gesehen mag sich die Zahl durchaus verringert haben, man sollte aber auch zur Kenntnis nehmen das dies durch oftmals unsoziale Handlungen der ARGE’n geschehen ist. Als Kaufmann habe ich eines gelernt, Statistiken sind zum “Fälschen” da.

    Die Realität besagt das ALG II Bezieher genötigt werden in, entgegen den Vorgaben des SGB III § 1 Punkt 4, schlechter bezahlte Tätigkeiten einzutreten, weil das vorrangige Ziel nach SGB II auswirft das zunächst einmal jede Arbeit als “zumutbar” zu bewerten ist und aufklärende Hinweise entsprechend dem SGB III unterbleiben!

    Darüber hinaus wird eine Vielzahl Anspruchsberechtigter auf andere Bewilligungsfelder verwiesen oder schlicht weg zustehende Leistungen wissentlich verweigert.

    Diese Politik der Vorgehensweise erinnert sehr an die Jahre um 1930 in denen man einer Gruppierung auch die Rechte aberkannte und eigene “neue” Regelungen zu befolgen waren.
    Gegenwärtig darf man daher wohl den Begriff “Demokratie” mit der Ergämzung “diktatorisch geführte” vermerken!

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