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Im Niedrigelohnsektor tätige Arbeitnehmer, die zur Sicherung des Existenzminimums zusätzlich Hartz IV beziehen müssen (sog. Aufstocker), sollen entgegen der ursprünglichen Pläne der Bundesregierung auch künftig noch Elterngeld beziehen dürfen.
Eigentlich sollte ALG II Empfängern ab 2011 generell kein Anspruch mehr auf diese staatliche Transferleistung zustehen. “Wer vor der Geburt seines Kindes einen Teil seines Einkommens selbst
erarbeitet hat, muss dafür auch Elterngeld erhalten”, erklärte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) im Interview mit der “Bild am Sonntag”.
Nach Worten Schröders dürfe man “nicht die Väter und Mütter bestrafen, die nicht von Hartz IV leben wollen, deshalb jeden Tag arbeiten gehen, aber insgesamt zu wenig verdienen”.
Die Familien werden es erst dann glauben- wenn es auf dem Konto ist. Es ist ja noch nicht komplett abgesegnet.
Wieder der 2. Schritt vor dem 1. Schritt- wie bei Schwarz/gelb üblich.
die mit ihren überlegungen, die überhäufen uns mit ungelegten eiern, damit sie die wirklich wichtigen dinge die uns zu gute kommen noch lange rauszögern können.
nix wird besser unter dieser regierung. im gegenteil.
Wahrscheinlich gibts dann mit Elterngeld viel weniger Aufstocker, da weniger Bedürftigkeit.
Unterm Strich verteuert sich möglicherweise das Leben(z.B.GEZ,kein Telekom-Sozialtarif, keine Tafel-Berechtigung mehr,keine Babyerstausstattung, usw.) Ist wohl individuell verschieden, ob mit Elterngeld die Lebensqualität verbessert oder verschlechtert.
@ 3: wahrscheinlich wird es dem aufstockenden Harz-IV 100 % als einkommen angerechnet.
hallo wollte mal fragen wie das ist wenn mein kind einen mini job hat und sie ist 18 jahre alt wie ist es dann bekomme ich trozdem noch kindergeld wär kann es mir beantworten
@bianca:
Ja, (ohne Ausbildung bzw.ausbildungssuchend)bei den Bedingungen:
Max. 21 Jahre alt,
max. geringfügig beschäftigt(bis 8004 € im Jahr),
sowie arbeitssuchend gemeldet ! (z.B.für besseren Job)
Kindergeld gibts bis 4 Jahre sogar rückwirkend, wenn Bedingungen stimmten.
Aufgrund eigener Erfahrung bekommst Du neben dem Weiterbewilligungsantrag fürs Kindergeld (volljährige Kinder) auch von der Krankenkasse einen Antrag für die beitragsfreie Weiterversicherung. Möglich wenn:
Max. 23 Jahre alt,
max.8004 € Jahresverdienst.
Beachte bitte, das für die Praxisgebühr und die Medizinzuzahlung in diesem Fall trotzdem die gleichen Regeln für Volljährige gelten wie bei eigener Mitgliedschaft.