sozialleistungen.info > News > Hartz IV / ALG II > Hartz-IV-Empfänger müssen eine Wohnungsbesichtigung nicht dulden

Hartz-IV-Empfänger müssen eine Wohnungsbesichtigung nicht dulden

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 23.01.2008 um 21:43 Uhr (Autor: cme)
VGW 308

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied nun, dass ein Hartz-IV-Empfänger die Besichtung seiner Wohnung nicht dulden muss. Die Duldung eines Hausbesuchs vom Amt wird demnach von den Mitwirkungspflichten des Sozialgesetzbuchs Eins nicht erfasst.

Weiterhin existiert auch keinerlei gesetzliche Grundlage, nach der es einem Arbeitssuchenden obliegt, Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren. Im konkreten Fall (Az.: LSG NRW L 7 B 284/07 AS ER) hatte ein Hartz-IV-Empfänger Beschwerde gegen eine anders lautende Entscheidung des Sozialgerichts Detmold eingelegt. Das Essener Landessozialgericht hat dem Betroffenen nun Recht gegeben.

Eingriffe in die Grundrechte bedürfen grundsätzlich einer gesetzlichen Grundlage, so die Richter des Landessozialgerichts Die Unverletzlichkeit der Wohnung sei mit Artikel 13 Abs. 7 im Grundgesetz geregelt.

Die Gesetzgebung habe spezielle Mitwirkungspflichten vor dem Hintergrund des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, hier insbesondere für körperliche Untersuchungen, vorgesehen. Allerdings bestehe keine Regelung, nach der ein Eingriff in Artikel 13 GG gerechtfertigt werden könne.

ähnliche Nachrichten
42 Antworten zu “Hartz-IV-Empfänger müssen eine Wohnungsbesichtigung nicht dulden”
  1. Leitmotiv

    am 24.01.2008 um 07:52 Uhr

    In der Theorie alles schön und gut, allerdings hat der Leistungsbegehrende von all dem nichts, wenn weitere Leistungen versagt werden. In dem o.a. Urteil heißt es nämlich auch:
    “…Dem Träger der Grundsicherung ist es jedoch nicht verwehrt, in der Sache zu entscheiden und den Antrag ggf. wegen fehlender materieller Voraussetzungen (insbesondere fehlende Hilfebedürftigkeit gemäß § 9 SGB II) abzulehnen.”…

    Also wenn solche Urteile Massenwirksam publiziert und zitiert werden, dann bitte schön auch vollständig und der Wahrheit entsprechend.

  2. pr

    am 25.01.2008 um 01:16 Uhr

    Ehrlich gesagt erschliesst sich mir nicht direkt, wo darin ein Widerspruch liegen soll? Selbstverständlich ist das Vorliegen der Vorraussetzungen, die zum Bezug von ALG II berechtigen nach wie vor zu belegen.

  3. mm

    am 25.01.2008 um 09:51 Uhr

    Nix Wohnungsprüfung, nix Geld. Oder anders ausgedrückt: faktisch ist man dennoch gezwungen, die “Prüfer” rein zu lassen, wenn man Arbeitslosengeld II beziehen will.

  4. hans

    am 27.01.2008 um 21:55 Uhr

    sollen sie kommen habe nichts zu verbergen

  5. schmidt

    am 08.02.2008 um 16:15 Uhr

    ich habe zur zeit das gleiche problem .seit zweieinhalb monaten warten wir auf einen termin zur besichtigung.wir müssen darlegen,dass wir keine bedarfsgemeinschaft sind.ich bin zu meinem ex gezogen,weil meine wohnung von der arge nicht gezahlt wurde,da ich dort angeblich nicht wohnte.

  6. am 14.02.2008 um 08:22 Uhr

    habe zwar nichts zu verbergen,finde es aber trotzdem toll das man es nicht zulassen muss,das dsa amt meine wohnung nicht betreten und kontrollieren darf

  7. Diplom-Jurist

    am 16.02.2008 um 01:17 Uhr

    Das Urteil ist wichtig.

    Bisher konnte das Amt unangemeldet kommen, und konnte sagen,
    wir haben bemerkt, dass jemand da war, aber nicht geöffnet wurde.

    Wir haben daher irgend einen … Verdacht, und den soll der
    Antragsteller jetzt mal widerlegen.

    Wenn das Betreten der Wohnung durch das Amt aber (richtigerweise)
    nicht statthaft ist, dann bestimmt der Wohnungsinhaber, und das
    ist das Entscheidende, wann, zu einem später vereinbarten Zeitpunkt
    das Amt besichtigen darf.

    Der Antragsteller genügt so vollauf seiner sozialrechtlichen
    Mitwirkungspflicht, kann aber verhindern, dass unangemeldete Besuche
    etwa zu missverständlichen Beobachtungen des Amtes führen.

    Das Erstgericht des o.g. Verfahrens, das Sozialgericht Detmold,
    hatte demgegenüber gemeint, der Antragsteller sei verpflichtet,
    genau so mitzuwirken, in welcher Art und Weise das Amt
    dies will.

    Das Landessozialgericht belässt die Art und Weise der Mitwirkung,
    und insbesondere den Zeitpunkt (!), bei dem Antragsteller.

    Recht so !

  8. ibrahim

    am 16.02.2008 um 15:29 Uhr

    warum sollte man sich voher anmelden?!?!? schließlich bezahlen die leute die wohnung noch nich ma selber u dann soll man noch den leuten,die dafür aufkommen den eintritt verwehren?!?! die können froh sein,dass man ihnen das bezahlt.und wenn man nichts zu verbergen hat u wirklich auf geld von anderen leuten angewiesen ist,dann kann man seine wohnung auch zeigen.
    das urteil sollte also nicht durchgesetzt werden!!!!

  9. Diplom-Jurist

    am 18.02.2008 um 03:04 Uhr

    Gott sei Dank, @ibrahim, leben wir in einem Land, in dem Gerichte wenigstens
    hin und wieder versuchen die Verfassung zu achten (wie hier das LSG den Art. 13 GG).

    Die Verfassung aber ist das, was uns Bürger vor Diktatoren schützt ;
    wir sollten sie achten und auch schätzen.

    Wer Rechte einfach aufgibt ( ” ich habe nichts zu verbergen ” ), für den sind
    diese Rechte vielleicht nicht mehr da, wenn er sie dann selbst einmal braucht.

  10. Beate

    am 19.02.2008 um 13:12 Uhr

    ich finde wenn sie vorbei kommen müssen dann könnten sie sich vorher kurz melden,das man auch wirklich zu hause sei und keine termine hat wie ich ganz oft (schwanger). drum kommen auch keine missverständnisse auf falls sie öfters mal da waren und es dann heisß sie sind extra nicht zu hause.das wäre schon ziemlich gut wenn man ein termin absprechen könnte.

  11. Ich

    am 20.02.2008 um 09:00 Uhr

    Ich persönlich denke man sollte die “Hausdurchsuchung” nicht einfach labidar abtun und sagen,ich habe nix zu verbergen.
    Ich sehe es als eine sehr schweren eingriff in meine Privatsphäre wenn mir jemand hinterher schnüffelt.
    Ich hab keine lust meinen Tagesablauf so einzurichten das ich jederzeit ein Schnüffler von der Arge empfangen kann.
    Man sollte die Kirche im Dorf lassen und aufhören an den einfachsten Grundrechten des Bürgers einer Demokratie zu montieren.

  12. Onkel Marx

    am 27.02.2008 um 21:30 Uhr

    Das Tragischste an der ganzen Sache sind noch nicht mal die Machenschaften eines abartigen Hartz-Imperiums, sondern solche Leute, wie die ‘laufende Nr.8′ hier, ” Staatsfreund ‘ibrahim’ ” !
    Aber vielleicht wird ihm ja gleich morgen früh, pünktlich zu Arbeitsbeginn, seine grenzenlose Loyalität mit feierlicher Überreichung eines ‘Blauen Briefes’, letztmalig, aber herzlichst gedankt..

    Es ist unfassbar mit welcher Überheblichkeit manch einer in (noch) arbeit-stehender Mitbürger verächtlich auf eigentlich Seinesgleichen herabschaut.
    Der Staat hat seine Hausaufgaben offensichtlich gut gemacht. Seine Medien arbeiten ununterbrochen an dem Säen von Zwietracht unter dem ‘gemeinen Volke’.
    Wie man sieht – mit Erfolg …

    Vielleicht mal den TV a u s – und die ‘ BIRNE ‘ a n, Herr ‘ibrahim’ ?

  13. am 02.03.2008 um 12:59 Uhr

    Als es am 13.November 07. bei mir klingelte und ich ahnungslos die Tür öffnete,standen plötzlich zwei Männer mit gehobenen Ausweißpapieren vor mir. Sie kamen von der ARGE und wollten sich in der Wohnung umsehen, sie hatten einen Hinweis bekommen, meine erwachsene Tochter würde bei mir wohnen. Sie gingen durch alle Räume, sie stellten Fragen zu Büchern und Spielen und einem Gästeschlafsessel. Sie gingen auch in die Küche und ins Bad. Ich hatte NICHTS zu verbergen ! Aber mir ging es so schlecht dabei. Mein Herz raste, meine Glieder zitterten, ich dachte ich würde zusammensacken, ich konnte kaum atmen und sprechen. Noch heute sitzt mir der Schreck in den Nacken . Ich kann keine Nacht mehr ruhig schlafen, fühle mich beobachtet, verfolgt und bedroht. Ich bin unsicher auf dem Fahrrad geworden, beim Einkaufen fühle ich mich beobachtet, beim Telefonieren abgehört, nachts horche ich angespannt und verkrampt ob jemand im Treppenhaus steht oder versucht meine Tür zu öffnen.
    Für mich war es ein Keulenschlag in meine Privatsphäre.

  14. Kathrin

    am 03.03.2008 um 09:33 Uhr

    Ich finde auch, dass es ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre ist, wenn plötzlich 2 oder 3 Personen der ARGE vor der Tür stehen und verlangen in alle Räume zu wandern. Da man ja nicht darauf vorbereitet ist kann dies auch sehr peinlich werden. Daher würde ich diese auch nicht reinlassen sondern einen Termin vereinbaren und dann können diese Leute mich besuchen kommen.

  15. Der Gerechte

    am 04.03.2008 um 19:25 Uhr

    Finde es gut so, das die Verfassung nicht aus dem Anker mit dummes Worten ( siehe @ibrahim )aus der Verfassung gerissen wird.Stimme dem Verfasser des Kommentar 12 Max hier sein Eindruck widergibt. Solch eine Arroganz des @ihbrahim bespottet jeder beschreibung. Denke das er hoffen sollte nicht in solch einer Lage jemals zu verbringen, dann würtde er auch anders Denken. Kommt mir so wie ein Schnüfelangestelltenstaat vor. Niemand hat das Recht, unangemeldet sich möglichs noch mit bedrohender ( was tgl. vorkommt bei denenen), Haltung gegenüber der HS, zutritt unberechtigterweise zu verschaffen. ImGrunde haben die selbst um ihrem Job Angst, in die H.IV Falle zu gelangen. 2008-03-04/DI 19:24 UHR
    Der Gerechte.

  16. Corinna

    am 05.03.2008 um 22:07 Uhr

    Gutes Urtei wie ich finde.Ich hatte genug Streß mit unangemeldetem Besuch.Weil ich meine Unterwäsche schublade nicht öffnen wollte,bekam ich 2 Monate kein Geld…..angeblich fehlten Unterlagen,aber dsa stimmte nicht.Schikane war es,nichts weiter.Da ich zudem auch noch krank und behindert bin und denen ihr Gutachter das auch bestätigt hat,wollte ich mich beim Vorgesetzten beschweren…..es kam nie ne Antwort.

  17. Golly

    am 07.03.2008 um 19:32 Uhr

    Es wäre sinnvoll zu erfahren, welche Rechte die Bediensteten der ARGE bei der “Wohnungsbesichtigung” haben und was diese in keinem Fall dürfen. Hier scheint es nur sehr viel Zwielichtiges (und eine gesetzeslose Dunkelzone) zu geben!

    Es kann nicht sein, dass ein Staat sich über Stasi-Methoden in der ehemaligen DDR brüskiert, für sich selbst jedoch in Anspruch nimmt, die Privatsphäre der Bürger dem Wohl und Wollen von rücksichtslosen ARGE-Mitarbeitern zu überlassen.

    Zudem sollte jeder Bürger, der noch in Brot und Lohn steht, dafür dankbar sein (@ ibrahim), dass er noch einen bezahlten Job hat. Wie viele Beschäftigte in Betrieben wissen eigentlich, dass Zeitarbeitnehmer – die die gleiche Arbeit neben Ihnen tun – aber nur 40-55 % des Gehaltes beziehen. Zu Gunsten der Leiharbeits-Unternehmen, die damit jährlich Millionen-Gewinne erzielen?

    Genau die Zeitarbeit ist das Problem: Billig!!! Da kann mancher Vollbeschäftigte langsam zittern, dass man ihn nicht durch Zeitarbeitnehmer ersetzt.
    Das ist schließlich der wahre Hintergrund von Hartz IV: staatlich verordneter Lohndumping, kombiniert mit Zwangsmaßnahmen der Jobcenter. Denn eines ist klar: Arbeitslose wird es in Zukunft immer geben. Da helfen auch nicht geschönte Statistiken der Bundesagentur.

  18. Diplom-Jurist

    am 09.03.2008 um 04:25 Uhr

    zu 17) @Golly:

    Jeder, der ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl kommt, hat keinerlei Rechte, bzw. ausschließlich solche Rechte (etwa eines Gastes), welche der Wohnungsinhaber dem Besucher freiwillig einräumt.

    Bedienstete der Arge sind normale Gäste, die nichts dürfen, was der Wohnungsinhaber nicht möchte.

    Das Problem ist die ” Mitwirkungspflicht ” des Antragstellers angesichts seiner beantragten Leistung.
    Denn wer eine Leistung beantragt ist verpflichtet, an der ” Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen ” mitzuwirken.

    Wie, und vor allem wann (!) der Antragsteller mitwirkt ist jedoch dessen alleinige Sache.
    Denn die ” Mitwirkung ” kann z.B. auch jederzeit nachgeholt werden.

    Wenn der Antragsteller also ganz oder teilweise irgend etwas nicht möchte (z.B. heute besichtigen Sie überhaupt nicht, oder, heute besichtigen Sie nur das Wohnzimmer, oder auch, heute lassen Sie den Kleiderschrank/Badschrank geschlossen, etc.), dann muss der Bedienstete der Arge dem Folge leisten.

    Wenn der Antragsteller gleichzeitig eine Terminvereinbarung anbietet, zu welchem bestimmten Termin das besichtigt werden kann, was die Arge besichtigen möchte (z.B. den Kleiderschrank), dann genügt er seiner Mitwirkungspflicht.

    Denn mit dem o.g. Urteil wird festgestellt, dass alleine die Weigerung, sich nicht beliebig ” überfallen ” zu lassen (und z.B. auf einer Terminvereinbarung, und darauf zu bestehen, dass die Arge zuvor angeben soll, was und warum besichtigt werden soll) keinen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht darstellt.

    Denn das Grundrecht auf Wohnungsschutz wiegt (im demokratischen Rechtsstaat) eben erheblich schwerer, als die Rechte der Arge.

  19. Golly

    am 11.03.2008 um 12:34 Uhr

    Zu 18) @ Diplom-Jurist

    Das ist eine ausführliche Darstellung – vielen Dank. Auf welches Gesetz bzw. Verordnung kann man sich berufen?

    Meine Darstellung unter 17) ist im Vergleich mit Stasi-Methoden sehr drastisch und unzutreffend gewählt, denn die Vorgehensweise der Stasi war brutal und menschenverachtend. Bei Betroffenen aus dieser Zeit möchte ich mich für den unzutreffenden Vergleich ausdrücklich entschuldigen.

  20. am 11.03.2008 um 21:18 Uhr

    @ Diplom – Jurist: Wie sieht es denn aus, wenn der Vermieter auch im Haus wohnhaft ist und ein Betreten seines Besitzes durch die ARGE von vornherein ablehnt? Was wenn dem Mieter durch die ‘Unannehmlichkeiten’ mit der ARGE durch den Vermieter gekündigt wird?

  21. am 12.03.2008 um 18:12 Uhr

    Das Unabhängige Zentrum für Datenschutz stellt unter
    https://www.datenschutzzentrum.de/download/br_alg2.pdf

    eine Broschüre zur Verfügung, in der man einige Antworten auf Fragen zu ALG II bekommt, auch betreffend der Hausbesuche durch die ARGE.

  22. Diplom-Jurist

    am 14.03.2008 um 01:10 Uhr

    zu 19) @Golly:

    Einfach auf Artikel 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung ; Hausrecht) berufen, und gleichzeitig Terminvereinbarung anbieten, mit der Bitte zu begründen, weshalb und was (welche Räume, Schränke, Behältnisse) besichtigt werden soll (damit man auch alles ordentlich vorbereiten kann, das Bett gemacht ist, etc., d.h. wie man das eben machen möchte, wenn liebe Gäste kommen … ).

    zu 20) @Liselotte:

    Wäre schön, wenn’s so einfach wäre (wenn der Vermieter seinen Mieter quasi schützen könnte). Ist es aber nicht.

    Denn der Vermieter muss alle Gäste seines Mieters dulden, die der Mieter empfangen möchte (wobei der Mieter die Arge-Leute, unter Terminvereinbarung, “empfangen mögen muss”, sonst genügt der Mieter ja seiner o.g. Mitwirkungspflicht hinsichtlich ALG II nicht.)

    Nur in schlimmen Ausnahmefällen hätte der Vermieter ein Recht, einem Gast des Mieters Hausverbot zu erteilen, etwa bei Rechtsverstößen/Angriffen gegen den Vermieter oder dessen Eigentum ; so schlimm wie dazu erforderlich werden sich aber die Arge-Leute kaum verhalten (den Gefallen tun sie einem nicht … ).

    Wenn dem Mieter ” durch die ‘Unannehmlichkeiten’ mit der Arge ” durch den Vermieter gekündigt wird, wäre die Kündigung durch den Vermieter rechtswidrig ; der Vermieter würde einen entsprechenden Räumungsprozess vor Gericht verlieren.

    Aber : Wenn der Vermieter die Kündigung gar nicht auf ” die ‘Unannehmlichkeiten’ mit der Arge ” stützt, oder wenn das Haus aus maximal zwei Wohnungen (in einer davon wohnt der Vermieter) und maximal einer Gewerbeeinheit besteht, dann hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht (§ 573 a BGB), und dann steht der Mieter schön blöd da.

    Wenn ich in einer solchen Lage wäre, dann würde ich meinen Vermieter bitten, mir zu schreiben, was er am Verhalten der Arge-Leute zu beanstanden hat, und würde dies der Arge vorlegen, mit der gleichzeitigen schriftlichen (!) Ankündigung, dass falls ich eine entsprechende Kündigung meines Vermieters erhalten sollte, von der Arge Umzugskosten, ggf. Maklerkosten, ggf. Renovierungskosten ( ggf. der alten und der neuen Wohnung) wegen einer anderen dann notwendigen Wohnung verlangen/beantragen werde.

    Ob man dies dann auch so ( ggf. vor dem Sozialgericht) bekommt, ist zwar eine andere Frage.
    Allerdings besteht die Möglichkeit ; und so weiß die Arge dann, dass sie es jedenfalls diesbezüglich ” nicht übertreiben ” dürfen … um das bestehende Mietverhältnis nicht unnötig zu gefährden …

    zu 21) @Liselotte:

    Dieser Link ist genial !

    ALG II – Schikanen im Lichte des Datenschutzes,
    einfach verständlich und praktikabel erklärt ;
    ich meine, ein Muss für jeden ALG II – Empfänger.

    Kann auch dazu verwendet werden, um dies den Arge-Leuten angelegentlich jeweiliger Dienstverrichtung unter die Nase zu halten … ;
    denn die ULD ist schließlich eine landesrechtliche Aufsichtsbehörde für Datenschutz, und nicht irgendwer.

  23. Thorsten

    am 05.05.2008 um 04:34 Uhr

    Hallo ,

    ich habe folgendes Problem und zwar wurde eine Wohnungsprüfung auf Grund eines Anonymien Hinweises bei mir durchgeführt. Ich selber bin Arbeistsuchend gemeldet
    und laut meiner Meinung nicht verpfichtet 24 Std. in meiner Wohnung zu sein. Da mich die netten Leute nicht angetroffen haben wurde mir jetzt meine Leistung verwehrt wie kann ich mich dagegen genau wehren oder besser gesagt vorgehen weil ich war die Nacht bei meiner Ex-Freundin und dort waren die Prüfer auch nur haben sie meine Personalien nicht aufgenommen sondern mich einfach als normalen Besuch abgetan so wie es nun mal war
    aber ich finde es eine Frechheit das jetzt sogar die Akte meiner Ex-Freundin dazu gezogen wird um die Sachlage zu klären. Also meine Anliegen ist wie kann ich meine Leistung zurück erlangen da ich am 8.5.2008 ein Vorstellungsgespräch habe und ich nun mal auf eine Monatskarte angewiesen bin.

  24. Thorsten

    am 05.05.2008 um 04:42 Uhr

    geschweige den von was soll ich selber leben und rechnungen bezahlen.

  25. maxi

    am 21.06.2008 um 09:56 Uhr

    Gestern klingelten 2 Mitarbeiter vom Arbeitsamt an meiner Tür und wollten eine Wohnungsprüfung durchführen. Da ich aber unter Zeitdruck stand (musste arbeiten) habe ich den Zutritt verweigert. Die beiden sagten mir das die Verweigerung negative Folgen hätte und sind dann gegangen. Wird nun die Leistung die ich beziehe gekürzt? Hätte ich dafür meinen Arbeitsplatz riskieren sollen? Hoffe auf Antwort…
    Gruß Maxi

  26. Thorsten

    am 20.10.2008 um 14:45 Uhr

    Hallo ,

    ich hatte vor kurzen ein schreiben bei mir in Briefkarten gehabt wo ich einen Termin bekommen habe zur sicherung der Leistung als ich zu den besagten termin antratt musste ich mit zwei Prüfern richtung meiner wohnung und unterwegs ist mir aufgefallen das ich meinen wohnungsschlüssel nicht bei hatte einen ersatzschlüssel habe ich bei einer guten freundin hinterlegt nur diese war leider auch nicht antreffbar weil sie selber unterwegs war und die beiden haben sich alles notiert und sind dann weiter gezogen. nun meine frage was für auswirkungen kann das auf meine leistungen haben weil so langsam aber sicher fühle ich mich mehr als von job-center verarscht in diesen punkt.

  27. Klausi

    am 06.11.2008 um 13:01 Uhr

    wie verhält es sich, ich wohne in einem Haus, wo ich eine 4-Zimmer Wohnung (ca. 75m²) mit meinen zwei Kindern bewohne. Im oberen Stockwerk befinden sich die zwei Kinderzimmer und mein Vermieter hat dort ebenfalls eine abgetrennte Wohnung mit Bad und 1 Zimmer. Darf die ARGE die Zimmer meines Vermieters auch durchsuchen?

  28. Capitano

    am 13.11.2008 um 22:23 Uhr

    ich hätte mal eine frage und zwar bin ich hartz 4 empfänger und hab eine eigene wohnung. Da mein fernsehr kaputt ist und ich kein stubenhocker bin, bin ich viel unterwegs. letzte woche hatte ich eine einladung zur ARGE bekommen. Sie sagten mir sie hätten einen hinweis bekommen das ich nie in meiner wohnung bin und das sie es kontrolieren wollten. Einer von der ARGE fur mit in meine Wohnung und schaute sich um es dauerte vielleicht 1 min dann war er wieder weg.
    Jetzt die eigentliche frage:
    Wie oft darf ich bei meiner freundin übernachten, darf ich überhaupt bei meiner freundin übernachten??

    und wie oft muss ich in meiner Wohnung sein??

    ich fühle mich auch beobachtet und habe angst das sie mir mein geld sperren und ich ins gefängnis muss usw.

  29. Arjuna

    am 04.12.2008 um 10:16 Uhr

    Hi ihr lieben,
    @Capitano, du kommst in kein Gefängnis. Es besagt, dass man bis zu 6 Wochen jemanden bei sich unterbringen darf und dann muss der untergebrachte, in dem falle du wieder eine Nacht zu Hause schlafen, dann geht das ganze wieder 6 Wochen usw. Aber du musst der Arge klar machen, dass das keine Bedarfsgemeinschaft ist oder ein eheähnliches verhältnis ist. Denn das legen sie euch negativ aus.
    Du kannst wann immer du willst bei deiner freundin schlafen. Das ist dein Recht!
    So zum anderen, ich habe damals auch eine Prüferin vor der Tür stehen gehabt, war aber einkaufen. Sie ist zu meinem Vermieter ein Haus weiter gegangen, aber er hat von seiner Verschwiegenheitspflicht gegenüber seiner Mieter gebrauch gemacht! Und die Arge wollte mir deshalb eine Sperre verhängen. Aber ich hab direkt angerufen und gefragt, ob sie noch alle Tassen im Oberstübchen hat, denn auch wenn man Arbeitssuchend ist, braucht man nicht 24 Std nur zu Hause rumsitzen, denn man hat auch so genug zu tun. Ich finde, mein Vermieter hat richtig gehandelt, denn es könnte ja jeder kommen, und eine Auskunft haben wollen! So das nächste Problem, woher will man wissen, das die wirklich von der Arge kommen? An die Unterlagen ist es ein Leichtes für Profis dranzukommen und es gibt professionell gefälschte Ausweise. Ich bin bei jedem misstrauisch und zeig nur das nötigste! Das solltet ihr alle machen, denn das geht die nichts an. So Luft raus;
    Ich wünsch euch allen ein schönes Wheinachtsfest und einen guten Rutsch ins (hoffentlich) erfolgreicheres Jahr

    MFG eure Arjuna

  30. Mila

    am 06.01.2009 um 23:47 Uhr

    Hallo ! Meinne Mutter kommt mich besuchen,bleibt zwei Monate,muss ich ARGE bescheid sagen?Bitte um Antwort,danke.

  31. susi

    am 11.02.2009 um 21:33 Uhr

    hatte heute eine Wohnungsdurchsuchung von der Arge…
    war ja net so schlimm außer unten im Hof stand das Auto von meinem jetzigen Freund was ich ab und zu mal bekomme wenn ich Wege zu erledigen habe.
    Darf mir die Arge das vorhalten???Ich kann doch mit Autos fahren wie ich will???
    Muß ich jetzt schon die Arge fragen mit was ich mich fortbewegen darf???
    Und wieso wußte die Arge Tante, daß das Auto von meinem jetzigen Freund ist der nicht Arbeitslos ist???
    STASI ????
    Bekommt die Arge überall und von jedem Auskunft???

  32. Hexe

    am 18.02.2009 um 14:55 Uhr

    Hallo zusammen Heute morgen halb 9 klingelts ich so ja wer issn da hartz 4 stelle lassen sie mich rein. Ich so nein ich komme runter hänge den sprecher auf klingelt s wieder sturm ich so moment komme runter. Bin unten zeigen sie ihren ausweiss sie müssen mal mit mir was klären ich so um was geht es denn ei sie haben leistungen beantragt und das können wir hier nicht zwichen tür und angel klären dürfen wir in ihre whg ich soi nein ich muss gleich weg. Also wenn sie uns nicht rein lassen bekommen sie weniger geld wenn überhaupt und ihr antrag kann erst beschlossen werden wenn wir ind er whg waren,.ich so schicken sie mir einen termin zu nein das geht nicht. dauert nur 1min ich so also dann reden sie doch los. Haben sie nicht. Aussermit der Geld einstellung kürzung gedroht,.Lebe in einer WG.-Muss man denn eigentlich die frechen Säcke rein lassen.

  33. Susi

    am 24.02.2009 um 16:23 Uhr

    Hallo Hexe
    Du mußt die Pfeiffen nicht reinlassen.
    Wenn Du mal nen bißchen googeln tust im Internet und eingibstHausbesuche vom Arbeitsamt stehen auch Gesetze drine was die dürfen und was nicht.
    Ich hab mich kundig gemacht…
    Die müssen Dich fragen, ob Du sie reinläst und die müssen dich fragen ob sie in dieses oder jenes Zimmer dürfen.
    Geschweige das rummwüllen in Schränken wies bei mir war.
    mach dich schlau und google

  34. Rebecca

    am 26.02.2009 um 17:12 Uhr

    Bei mir standen sie auch heut vor der Tür, ein Bekannter hat auf meinen Sohn aufgepasst, da ich mit meiner Ma beim Einkaufen fürs Baby war (bin schwanger).
    Als er den Prüfer nicht reinlassen wollte drohte dieser ihm mit Jugendamt!!!!
    Es ist eine Unverschämtheit was sich so mancher raus nimmt….
    Wer sind wir???
    Tiere in Gefangenschaft? Darf man nicht mal mehr einkaufen gehen???

  35. nina

    am 03.08.2009 um 21:11 Uhr

    Hallo
    ich habe eine frage und zwar haben mir einige nette nachbarn aus meinem hause mitgeteilt , das das arbeitsamt bei mir eine wohnungsdurchsuchung machen wird. dieses geschieht auf grund von einen andern mitmieter, der mich seit beginn meines einzugs quasi terrorisiert und auch auf übelster art und weise mobbt. da mein freund hin und wieder bei mir übernachtet (da es mir zur zeit gesundheitlich sehr schlecht geht und mir etwas hilft,) beschwert sich mein nachbar nun beim amt und erzählt das er illegal bei mir wohnen würde, was nicht stimmt, er ist noch bei seiner mutter gemeldet.

    meine frage, dürfen die vom amt auch in meine schränke rein gucken, ich meine nicht im kleiderschrank sondern im wohnzimmerschrank usw.???
    und wie lange darf jmd. am stück bei mir sein (schlafen, wohnen)ohne das ich theater bekomme???

    wenn die netten leute vom amt nichts bei mir in der wohnung finden was darauf zurückschließen lässt das mein freund hin & wieder bei mir nächtigt, kann ich den guten Herrn dann endlich mal anscheißen wegen verleumdung oder dergleichen???
    kann mir bitte jmd. helfen???? bin langsam echt am ende mit den alten stasi menschen von nachbarn…:*(
    lieben gruß, nina

  36. liberty4all

    am 09.08.2009 um 22:42 Uhr

    Man muß sich darüber in Klaren sein, daß ein Hartz IV-Empfänger rechtlich in etwa einem Strafgefangenen im offenen Vollzug gleichgestellt ist. Er darf nicht einfach verreisen, sein diesbezügliches Grundrecht wird also außer Kraft gesetzt, er muß auf Aufforderung beim Amt erscheinen, obwohl er nichts verbrochen hat, er muß seine Konten offenlegen, obwohl er weder ein Verbrechen begangen, Drogen verkauft oder einer terroristischen Vereinigung angehört hat. Er muß diese perversen Staatsschnüffler sogar in seinen intimsten Bereich, die eigene Wohnung hereinlassen. Das ist eine Erniedrigung und Entwürdigung ohnegleichen.
    Laut Grundgesetz ist die Würde des Menschen angeblich unantastbar. Was zur Würde gehört, entscheiden allerdings Juristen, und die sind derart von dem Schul- und Universitätssystem gehirngewaschen und staatskonform abgerichtet, daß sie offensichtlich jegliches gesundes Rechts- Ehre- und Würdeempfinden verloren haben.
    Die einzige Form von Sozialleistungen, die die Grundrechte achten würde, wäre das bedingungslose Grundeinkommen für alle, unabhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen und Vermögen. Mehr dazu hier: http://www.kultkino.ch/kultkino/besonderes/grundeinkommen

  37. liberty4all

    am 09.08.2009 um 23:17 Uhr

    Liebe Leute, diese grundrechtswidrigen Eingriffe in die persönliche Freiheit und die extremen Verletzungen der Privatsphäre, wie sie bei Hartz IV- Empfängern praktiziert werden, machen aus Sicht des Staates durchaus Sinn. Die Menschen sollen nach und nach konditioniert werden, alle ihre Freiheitsrechte aufzugeben, sei es nun im Namen einer vermeintlichen Terroristenbekämpfung oder wegen Hartz IV. Das wird erreicht, indem die Menschen zunächst von staatlichen Fürsorgeleistungen abhängig gemacht werden. Der Amtsschimmel kann diese Personengruppe dann jederzeit erpressen nach dem Motto: “Entweder Sie machen, was wir Ihnen befehlen, oder wir streichen Ihre Leistungen.” Selbst wenn die Forderungen des Amtes rechtswidrig sind, können Sie dennoch in den meisten Fällen vom Amt durchgesetzt werden, denn wer will schon einen mehrjährigen Prozeß vor Gericht führen, und außerdem, wovon wollen Sie denn während dieser Zeit leben, wenn das Amt den Geldhahn zudreht? Wer vom Staat abhängig ist, wird erpreßbar. Wir sollen an den totalitären Überwachungsstaat und an die tägliche Verletzung unserer Privatsphäre gewöhnt werden. Dazu ist Harz IV bestens geeignet. Leute, wehrt Euch! Mehr dazu hier: http://www.infokrieg.tv, http://www.infowars.com.

  38. liberty4all

    am 09.08.2009 um 23:47 Uhr

    Hier noch ein super Link: http://www.youtube.com/watch?v=O1sc07uRunA&NR=1

  39. Tiger

    am 19.08.2009 um 12:22 Uhr

    Leute, ich krieg ALG1,zur Zeit Krankengeld. Ich muss tricksen wo ich nur kann. Schlepp mich bis zur Rente irgendwie durch.Ich habe 40 Jahre brav geknüppelt,Hartz4
    werde ich mir nie antun. Ich bin ehrlich,ich muß tricksen und bescheißen,wo ich nur kann.Laß mich von diesem Berliner Gesindel nicht in die Scheiße werfen.
    Immer SPD gewählt,hat sich erledigt.
    Wann gehen wir endlich mal alle zusammen auf die Straße,ich wär dabei

  40. SAM2003

    am 29.08.2009 um 23:48 Uhr

    „Wohnungsdurchsuchung durch das Amt“
    Sollte verboten werden!!!
    Ich war auch einmal Arbeitslos und dann Hartz-IV Empfängerin. Mir ging es in dieser Zeit sowas von mies. Erste Demütigung Arbeitslos melden, man wird wie das letzte Stück Dreck behandelt.
    In der ganzen Zeit war ich nie untätig Tag für Tag Bewerbungen Deutschland weit verschickt, Betriebe angefahren. Nur um endlich Arbeit zu bekommen. Das ist nicht leicht wenn man alleinerziehende Mutter von einer Behinderten Tochter ist.
    Trotzdem Du kämpfst für ein besseres Leben, dann die zweite Demütigung Hartz-IV Antrag stellen.
    Kein Privatleben mehr !!! Alles muss man offen legen und dann auch noch Verkaufen.
    Ich hab alles gemacht was die von mir wollten.
    Das hat Ihnen wohl nicht gereicht – denn paar Wochen drauf standen die vor meiner Tür „Ohne Voranmeldung“. Ich hab zu den Herren gemeint ob Sie den später kommen könnten – ich müsse jetzt meine Behinderte Tochter versorgen. Antwort „Nein !!! Ich muss sie sofort rein lassen, ansonsten veranlassen Sie die sofortige Sperrung der Bezüge.
    Ich fühlte mich Bedroht und bekam es mit der Angst „Sperrung“ das geht nicht ich hab ein Krankes Kind, ich brauche doch das Geld. Ich ließ Sie dann rein, Sie wühlten in der Wohnung wie beim SSV.
    Es ist schrecklich so was zu erleben – Ich war doch eh schon am Boden zerstört.
    Zum Schluss durfte ich die Wohnung nach der Verwüstung dann aufräumen. Zwei Tage drauf musste ich beim Amt erscheinen – da ich angeblich nicht alleine lebe! Im Kinderzimmer wurde nur eine Klapp Matratze gefunden! Wieder wurde mir Gedroht mit der Sperrung!!!
    Ich versuchte es den Beamten zu erklären, dass ich diese Matratze im Kinderzimmer brauche. Wenn sich der Zustand von meiner Tochter verschlimmert muss ich im Zimmer Schlafen damit ich gleich reagieren kann wenn was passiert und Hilfe leisten kann. Sogar Arzt Gutachten habe ich vorgelegt.
    Mir wurde kein glauben von Amtsseite geschenkt. Musste daraufhin mit meinem Anwalt Klage einreichen, die ich auch gewann. Zum Glück fand ich nach einiger Zeit eine neue Stelle und war nicht mehr auf die Spione angewiesen.
    Menschen wie ich werden von Ämtern Psychisch fertig gemacht anstatt Ihnen zu helfen.

  41. Freeman

    am 04.09.2009 um 10:17 Uhr

    @SAM2003

    Ich glaube wir alle wissen schon lange, dass wir nicht im Paradies leben usw.!?! Aber die dürfen das alles machen, weil Ihr eure Recht abtretet und das alles wegen dem hier:http://www.youtube.com/watch?v=O1sc07uRunA&feature=PlayList&p=EC14E1294BAFDE17&playnext=1&playnext_from=PL&index=16

    Lg

  42. horst

    am 03.02.2010 um 23:43 Uhr

    Das sind alles Stasi Methoden.

» jetzt eigenen Kommentar schreiben: