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Wohngemeinschaft führt nicht zwangsläufig zur Leistungskürzung

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 23.04.2009 um 22:56 Uhr (Autor: sozialleistungen.info)
VGW 844

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem am heutigen Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden, dass ALG II Empfängern nicht automatisch die Leistungen gekürzt werden dürfen, nur weil sie mit Verwandten zusammenleben (Az.: B 14 AS 6/08 R).

Im zu beurteilenden Fall ging es um einen 44-jährigen Arbeitslosen, der mit seinem heute 74-jährigen Vater in einem Haus zusammenwohnt. Der Hartz IV Bezieher zahlte Miete an seinen Vater und um den Einkauf, das Kochen und die Reinigung der Schmutzwäsche kümmerte sich jeder der beiden Männer allein. Trotzdem wertete die zuständige Arge dieses Form des Zusammenlebens als Haushaltsgemeinschaft und kürzte dem Arbeitslosen daraufhin die Leistungen um 118,76 Euro pro Monat.

Die Richter gelangten zu der Auffassung, dass das Vorgehen der Arge rechtswidrig war. Eine Haushaltsgemeinschaft liege nämlich erst dann vor, wenn aus einem Topf gewirtschaftet werde. Die gemeinsame Nutzung von Küche, Bad und Gemeinschaftsräumen sei kein Beleg für eine Haushaltsgemeinschaft. Sogar der gemeinsame Einkauf von Sanitärartikeln und Grundnahrungsmitteln aus einer Gemeinschaftskasse wäre ebenfalls noch kein Beleg für gemeinsames Wirtschaften.

Ferner führte das Gericht aus, dass die Arge eine sogenannte Haushaltsgemeinschaft formal feststellen müsse, um eine Leistungskürzung vorzunehmen. Im Gegensatz zur früheren Sozialhilfe liege die Beweislast seit Einführung des ALG II nicht mehr bei den Hilfeempfängern, sondern bei der zuständigen Arge.

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5 Antworten zu “Wohngemeinschaft führt nicht zwangsläufig zur Leistungskürzung”
  1. Ich bins

    am 27.04.2009 um 12:14 Uhr

    armes armes Deutschland

  2. am 28.04.2009 um 13:02 Uhr

    Guten Tag!
    Das Hauptziel der Argen ist doch, Leistungen zu kürzen wo es nur geht.Der Leistungsbezieher kann doch in Widerspruch gehen, der seit neuesten ja keine aufschiebende Wirkung hat. Von den “Gekürzten” legen ohnehin nur ca.30% Widerspruch ein, zum einem weil Sie es nicht wissen, das dies möglich ist und zum anderem, weil Sie es schlichtweg nicht können.
    Asls ergibt es schon einen Sinn, vorerst zu kürzen und den Leistungsempfänger in Regen stehen zu lassen.

  3. am 29.04.2009 um 07:30 Uhr

    Ich fordere Einkommenskürzungen von Staatsbeamten um 90 %, wir können uns in dieser Kriese so teure Beamte nicht mehr leisten. Der Staat muss schliesslich überall sparen!!!!!!!!!!!!!!!!!

  4. Wilfred Häfele

    am 30.04.2009 um 13:01 Uhr

    Die faulen Burschen, zum Arbeiten zu dumm, nur Stütze haben wollen, so etwas gibt es nur in Bremen

  5. Claudia1

    am 24.06.2009 um 23:46 Uhr

    Hallo,

    ich schmeiss mich weg…
    Und wieso Rechnet man meinem Mann bei der Arge mein Gehalt immer schön bis auf einen kleinen Rest an ???
    Ich Arbeite und mache und tue und was ist ???
    Nun:
    KINDERGELD ist EINKOMMEN ( Suuuuper, mein Sohn ist 13 Jahre.. ER hat KEIN Einkommen!!!! Ich wüsste nicht das er ARBEITET..)
    Und ich VOLLIDIOT gehe Arbeiten und habe davon so gut wie nix!!!
    WIESO gehe ich noch Arbeiten??
    Ich sollte es so machen wie meine Nachbarn..
    Ich lasse mich Bezahlen vom Amt, und wenn das Amt fragt ,sage ich: ” Ich nix Deutsch, ich nix verstehen…, aber Euro immer gut ist!!”
    Suuper… Ich freue mich, ein Gast im eigenen Land zu sein.. ( Dabei habe ich Ausländische Freunde, die über viele Sachen genauso denken, wie ich !!)
    Ich mache was verkehrt!!
    Kann mir jemand einen Tipp geben ?
    Auswandern ???

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