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Hartz IV: Trotz Krankheit besteht Meldepflicht

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 23.09.2009 um 17:51 Uhr

Ein ALG II Empfänger muss sich laut einem am heutigen Mittwoch veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (LSG) auch dann bei der zuständigen Arge melden, wenn er arbeitsunfähig erkrankt ist (Az.: L 5 AS 131/08).

In dem der Entscheidung des LSG zugrunde liegenden Fall war ein Leistungsbezieher mehrfach den Aufforderungen seiner für ihn zuständigen Arge nicht gefolgt, sich zur Besprechung seines Bewerberangebots in der Behörde zu melden. Der Hilfebedürftige legte für die Termine entweder Bestätigungen über Arzttermine oder ärztliche Bescheinigungen über seine Arbeitsunfähigkeit vor.

Daraufhin wies ihn die Behörde an, in Zukunft jeweils eine Bescheinigung darüber vorzulegen, dass er aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht zu dem anberaumten Meldetermin erscheinen könne. Dieser Aufforderung kam der ALG II Bezieher allerdings nicht nach. Infolgedessen kürzte ihm der Leistungsträger das ALG II.

Das LSG urteilte zugunsten der Behörde. Ein ALG II Bezieher müsse grundsätzlich auch dann beim zuständigen Leistungsträger erscheinen, falls er arbeitsunfähig erkrankt ist. Etwas anderes gelte nur dann, wenn seine Erkrankung dies nicht zulässt. Der Leistungsträger dürfe in diesem Zusammenhang vom Hartz IV Empfänger verlangen, jeweils eine Bescheinigung über die Unfähigkeit zur Wahrnehmung des Meldetermins vorzulegen. Somit sei am Vorgehen der Behörde nichts auszusetzen.

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bisher 32 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. MD am 23. September 2009 um 21:16 Uhr

    Na super, jetzt reichts nicht mehr zum doc zu gehen , jetzt muss man ihn anbetteln ne entschuldigung für das Jobcenter zu schreiben. Ich kann ja bei manchen Fällen verstehen das man etwas mehr durchgreifen müssen kann, aber die können doch nicht ernsthaft glauben das dass nochwas mit menschenwürde zu tun hat oder? Staat hin oder her… Ich finde es ungerecht das die immer mehr Möglichkeiten und Druckmittel an die Hand bekommen. Aber Richter sind halt auch meistens Menschen aus den wohlhabenderen Kreisen, das merkt man zunehmend.

  2. Gutglaub am 24. September 2009 um 08:52 Uhr

    “Das LSG urteilte zugunsten der Behörde. Ein ALG II Bezieher müsse grundsätzlich auch dann beim zuständigen Leistungsträger erscheinen, falls er arbeitsunfähig erkrankt ist.”

    Damit ist doch eindeutig klar gestellt, welchen Stellenwert ALG II Bezieher in unserer Gesellschaft haben.
    Wenn also ein ALG II Bezieher Magen- und Darmgrippe hat,darf er mit Erlaubnis des LSG die ARGE zuscheißen.

    Das wird die Mitarbeiter der ARGE freuen.

  3. Ossi am 24. September 2009 um 09:04 Uhr

    MD…der generalverdacht weitet sich aus, potenzieller terrorist bist du ja schon, der gläserne bürger ist längst keine fiktion mehr…diese aussage heißt nur das du unter verdacht stehst sozialschmarotzer zu sein.
    in zukunft garantiere ich dir, dass jeder der eine krankmeldung bei der arge abgibt amtsärztlich untersucht wird.
    egal wie krank du bist, und das durch eine krankmeldung belegt hast, wird der amtsarzt, versuchen zu belegen das du nicht krank bist.
    du wirst dich nicht mal dagegen wehren können, weil man dir sonst das harzIV geld kürzt und schließlich ganz streicht.

    willkommen in der schönen neuen welt…

  4. Dietmar Brach  (Website)  am 24. September 2009 um 10:49 Uhr

    Sehr sinnvolles Urteil, besonders im Hinblick auf die Schweinegrippe. Da sollten die Arge Mitarbeiter in Zukunft den Mundschutz nicht vergessen. Schliesslich ist man mit ansteckenden Krankheiten durchaus noch wegefähig.
    Aber auch im Hinblick auf die Kostenexplosion im Gesundheitswesen ein tolles Urteil. Nicht nur, das es Wahnsinn ist, dass Betroffene für jeden Brechdurchfall den Arzt konsultieren müssen, nun soll der auch noch gleich zwei Atteste ausschreiben. Es ist doch lächerlich, wenn sich auf der einen Seite Arbeitgeber mit einem Attest ab 3 Fehltagen zufrieden geben, Arbeitslose für jeden “Fehltag” zwei Atteste vorlegen müssen. Die Akten der Hartz IV Empfänger laufen so langsam den Stasi-Akten den Rang ab.Dank der Ortsabwesenheitsregelung findet man dort Bewegungsprotokolle, jede Krankheit ist genau detailliert festgehalten und selbst von den Rechtsbeiständen der Betroffenen werden alle verfügbaren Informationen eingeholt und fein säuberlich abgeheftet.
    Dietmar Brach
    Rechtsbeistand Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz

  5. Hartmut Holz am 24. September 2009 um 17:20 Uhr

    Klar, es reicht immer noch zum Arzt zu gehen und sich seine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen zu lassen.

    Wenn dann aber eine Einladung vom Vermittler, zu einem
    Gespräch, erfolgt und man kann dann zu diesem Gespräch nicht zur ARGE gehen, weil man krank ist, dann sollte auch eine entsprechende Benachrichtigung an die ARGE erfolgen.

    Geschieht dieses nicht, dann gibt es natürlich eine Ver-
    warnung oder auch Sanktionen.

    Daher empfehle ich jedem Arbeitslosen sich immer an die
    Regeln der ARGE zu halten.

  6. NR am 24. September 2009 um 17:22 Uhr

    Von wegen Rechtsstatt – Rechte für wen ? Das ist doch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Und die die am Rande stehen werden zunehmenst entwürdigt. Was ist mit Persönlichkeitsrecht – Rechte der eigenen Würde – Recht auf Privates – Was ist mit dem letzten Rest Freiheit – Das ist ein Polizeitstaat und sonst nichts anderes

    Menschen die Hilfe bedürfen – müssen sich im wahrsten Sinne des Wortes schon “ausziehen” müssen glasklar sein

    Mich wundert nicht das über 100.000 Deutsche pro Jahr das Land verlassen – um woanders mehr Freiheit zu genießen – weil sie im eigenen Land buchstäblich verlassen sind. Man ist als Hartz IV Empfänger eine diskriminierte neue Menschrasse – arm wird in Deutschland immer ärmer.

  7. Flynn  (Website)  am 24. September 2009 um 18:30 Uhr

    … mein Gott, ist das verkommen, abartig und pervers!
    Wo soll das nur noch hinführen?

    Wenn das wirklich so weiter geht, dann befürchte ich bald wirklich Anarchie hier … und das Schlimme daran ist, dass ich es sogar nachvollziehen könnte.

    Mich wundert es immer wieder, ja ich kann es schon kaum glauben, dass noch keiner so richtig bei der ARGE bzw. den Arbeitsämter und/oder Sozialämter, durchgedreht ist???
    Schließlich entscheiden oftmals inkompetente Narren, die sich selbstherrlich profilieren und dich wie Sklavenhändler Verwalten, über Deine Zukunft bzw. Existenz!?

    Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Ich denke mal, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis die Ersten ihre Nerven verlieren und völlig durchdrehen.

    Tja, und vielleicht hat dann der eine oder andere Durchgeknallte, sogar noch Glück im Unglück und kommt mit einem Freispruch, oder zumindest mit einer geringeren Strafe davon, weil er ja zum Zeitpunkt der Tat nicht ganz zurechnungsfähig (Krank) war!
    Aber Hauptsache, man hat der ARGE eine Meldebescheinigung vorgelegt.

    Wie hieß es noch gleich in den James Bond Filmen? Eine Lizenz zum …

    TOLL!

  8. HartzinFakt am 24. September 2009 um 19:55 Uhr

    Leider gehen jetzt dadurch noch weniger zur Wahl, anstatt endlich konkret “Die Linke” zu wählen. Wie man im Saarland gesehen hat, kann sowas durchaus funktionieren.
    Alles andere, wie Durchstreichen des Wahlscheines oder gar nicht hingehen ist gekränkte Eitelkeit und das Warten auf den großen Diktator, der dann schon aufräumen wird.

    Dummerweise räumt dann dieser ersehnte Diktator erst mal genau mit denen auf, die ihn sich wünschen.

    Also, nix wie hin zur Wahl!
    Was anderes gibt es nicht!

  9. Gerhard Koppermann am 29. September 2009 um 13:51 Uhr

    Hatmut Holz,klingt wie Hartz,

    du arbeitest wohl bei der Arge du Klugscheisser?
    Hoffentlich gibt es dieses Pack bald nicht mehr.
    Dich sollte man mal einer Gehirnwäsche unterziehen und dann ins Arbeitslager schicken.
    Gruß
    Rentner

  10. Mercedes am 29. September 2009 um 15:46 Uhr

    Hmmm,
    bei einem AU-Bescheid brauche ich nicht zur Arbeit zu gehen.
    Richtig?
    weil ich habe ja ein gesundheitliches Problem.
    Bei dem gleichen Bescheid muss ich bei der Arge/Jobcenter auf der Matte stehn.
    Richtig?
    Das kann doch nicht sein.
    Ausser ich bringe eine Bescheinigung das ich bettlägerig bin.
    Richtig?
    Wer bezahlt die?Wer kann meine Krankheit beurteilen?
    Wieso muss ich mich dann ggf. mit Fieber zur Arge schleppen?
    Dieses Gesetz ist doch eine Verhöhnung und Demütigung
    für alle erwerbslosen Bürger.
    Ich wünsche mir das diesem Richter das Schicksal auch einen Streich spielt und er an diesem Urteilsspruch erstickt.

  11. Anne Fresse am 29. September 2009 um 16:01 Uhr

    Genau so, Herr Holz
    von der Wiege bis zur Bahre
    recht hat nur die Arge.

    Haben Sie schon in diesen friedlichen Anlagen von früher gearbeitet?
    Ich glaube Arbeit macht frei stand schon am Eingang.
    Das hat ja auch super funktioniert.

  12. Ewa am 29. September 2009 um 20:08 Uhr

    Nun mal langsam, so wie G. Koppermann sollte man in keinem Forum kommentieren. Sache ist, jedes Volk verdient sich seine eigene Regierung, die dann “Ihr Volk” mit schönen Gesetzen “verwöhnen” wird, siehe auch 27.09. und seine Folgen, die noch kommen werden.
    Leider hat Herr Brach auch nicht ganz Recht. Ein AG muss vom ersten Tag der Krankheit informiert werden, spätestens 3 Tag muss Krankmeldung (AU) vorliegen sonst Grund für fristgerechte Kündigung. Mercedes fragt wer eine Bescheinigung bezahlt. Nun, verlangt die ARGE ein Attest muss sie dieses auch bezahlen, siehe SGB. Wird übrigens sehr lustig auf der ARGE wenn alle ihre Kosten einfordern, die durch diese “Vorladung” entstehen, z.b.Fuß- und Gehkranke Taxirechnung. Und natürlich kann ich meinem SB mitteilen, dass ich gerne Attest bringe und auch mit zumutbarem Transport (Taxi) erscheine, wenn ich doch erstmal bitte das Geld hierfür von der ARGE im Voraus erhalte, da ich als HatzIVler dazu finanziell nicht in der Lage bin. Leute, seit kreativ, den Gegner schlägt man am Besten mit seinen eigenen Waffen, also seit “Überkorrekt”, überflutet die ARGE mit Schreiben, Anfragen nach Verhaltensregeln, Bitten um Verauslagung von Kosten im Voraus, und und und…erst wenn die ARGE in ihrem selbst angeregten Mist erstickt wird sie Maßregeln ändern. Wer schrieb “Richter sind auch Menschen”?. Natürlich, und “Mensch” will sich profilieren um nach vorne sprich Beförderung zu kommen, ein “harter Richter” ist in diesen Tagen ein willkommener Richter der sich für höhere Aufgaben empfiehlt. Und allgemeiner Tenor ” menschenunwürdig, 2-klassen-mensch usw. Komisch, scheinen nur ALG II-Bezieher begriffen zu haben, wohin der Wind weht, aber haben auch alle gewählt, und wenn ja W A S? Laßt euch nicht unterkriegen, ziviler Ungehorsam kann mit vielen Schreiben beginnen bevor Anarchie einziehen muss!

  13. Masterplan am 29. September 2009 um 20:10 Uhr

    Ich finde diese Entscheidung öffnet den Sadisten unter den Arge Sachbearbeitern (99%) Tür und Tor, eine falsche Entscheidung wie ich finde, die Krank Meldung sollte heilig bleiben ist Sie nicht mehr.

    Fakt ist es gibt keine Jobs und die 1 Euro Jobs töten feste Stellen die wollen einen nur schikanieren und psychisch abwerten in diesen Melde Gesprächen. Verstehen denn diese völlig minderbemittelten Sachbearbeiter nicht das Sie künstlich kranke schaffen und die Krankenkassen extremst beschädigen? wie viele Millionen Kranschreibungen gab es alleine dieses Jahr nur durch die Arge?

    Der einzige Weg ist die psychische Krankheit dort hat man Monate durch Atteste ruhe vor den Sadisten, Psychiater sind schon völlig überbucht, es ist nur noch eine Frage der Zeit bis der erste Amokläufer statt der Schule die Arge wählt, ich finde die Arge hat der Bundesrepublik mehr geschadet als Hitler mit seinem Krieg es gibt nur noch Armut und Kontrolle Armut und Kontrolle und wir können nirgends wo hin denn es ist unser Land.

    Ich persönlich habe die schlimmsten Panik Attacken vor jedem Besuch bei der Arge echte überirdische Angst. Ich habe mehr Angst vor meiner Sachbearbeiterin als vor allem anderen. Es gibt nun mal Menschen die wollen nicht 8 x im Monat zur Arge die wollen nicht für 1 Euro arbeiten und trotzdem wird Dienst nach Vorschrift gemacht, statt diese Leute in ruhe zu lassen werden Sie immer wieder sinnlos vorgeladen, so entstehen unglaubliche Kosten. Ich kenne Leute die lassen sich lieber in die Psychiatrie einweisen als zur Arge zu gehen.

    Grüße an dieser Stelle an die Selbsthilfegruppe Ost. Ein Sachbearbeiter sollte einen Kunden der sich jedes mal zu einem Gespräch mit einem gelben Zettel abmeldet in ruhe lassen, die Ärzte verdienen sich so dumm und dämlich. Ich würde nur zu gern wissen wie das Patienten Aufkommen gestiegen ist seid “Hart4″ Einführung.

    Unsere Menschenrechte werden immer mehr beschnitten durch Hartz4 die Selbstmordraten steigen die Menschen sind arm und verzweifelt, Arge Mitarbeiter auf Lebenszeit müsste man sein das ist die Erlösung.

    Ich schäme mich deutscher zu sein ich schäme mich für mein Land!

  14. Sieglinde am 30. September 2009 um 10:18 Uhr

    @Hartzinfarkt: Wenn die Linke nicht schon längst eine Systempartei geworden wäre, wäre sie genauso bekämpft wie z.B. die NPD….also mach dir keine Hoffnungen…und Diktatoren gab es unter den Marxisten ja wohl auch genügend!

  15. Robin Hood am 30. September 2009 um 11:14 Uhr

    Na bitte sehr!
    Es ist doch mehr recht als billig, dass sich alle kranken Leistungsbezieher nun persönlich bei der ARGE vorstellen müssen. Und tuet Buße, denn

    1. Erfreuen sich alle ARGE-Mitarbeiter über den zusätzlichen, unnötigen Arbeitsaufwand.

    2. Besteht die Chance für die armen Teufel nun auch mal krank zu feiern (deshalb kräftig husten wenn man hingeht!) “Grippe + Co. are Welcome!”
    Immerhin sind viele nach Jahren ein Fall für den Psychiater. Stellt euch mal vor, man muß Tag für Tag die “Kunden” stressen und quälen – das geht nicht spurlos an einem vorüber. Da leidet man selbst mit!

    3. Verlangen die meisten Ärzte ein Honorar für Bestätigungen jeglicher Art – und diese Ausgaben zahlt die ARGE gerne auch noch. Im Zweifel halt einklagen – kostet auch wieder Geld.

    Aber für unsinnige Dinge hat man ja immer noch einen Notgroschen bei Städten und Gemeinden bereit. Immerhin haben diese in der Vergangenheit einen Haufen Geld über die vor kurzem schön gerechneten Mietspiegel einsparen können!

    Und wem das nicht gefällt, der kann sich ja euthanasieren lassen. Vielleicht übernimmt die ARGE die Kosten hierfür zukünftig?

  16. blueketz am 30. September 2009 um 19:53 Uhr

    Das ist doch wohl die Höhe!

    Ich gehe arbeiten, muss wegen meinem wunderbaren Arbeitgeber allerdings leider auch aufstocken…

    Nun soll ich wenn ich krank bin den Arzt um nen zusätzlichen Attest anbetteln, falls in der Zeit meiner Krankheit eine Vorladung erscheint (was mich allerdings wundern würde), während mein Arbeitgeber und die Krankenkasse sich mit der AU zufrieden geben müssen.

    Wie soll dieser Attest aussehen? Soll da nun auch noch die Diagnose draufstehen, damit die Beurteilung auch geglaubt wird? Schließlich werde hier nicht nur ich sondern auch der Arzt angezweifelt, der mir besagte AU ausstellt.
    Da wird sich mein Arzt aber freuen…

    Warum gibt es solche Regelungen dann nicht auch anders herum?
    Meine SB hat so viele Schulungen, Urlaub oder Sonstiges zu tun, dass sie es gestern,
    dem 29.09.09 endlich geschafft hat, mich zu einem Gespräch zu treffen.
    Ich muss dazu sagen, dass ich bereits Ende 05.09 um einen Termin gebeten habe, da ich Informationen zu Anträgen während bestehender Schwangerschaft wollte.

    Ich habe mehrfach geschrieben, versucht die SB telefonisch zu erreichen und an der Anmeldung einen Termin zu bekommen, aber die sind schlimmer als Dobermänner… Nun gestern hat sie Zeit gefunden
    und meine Anträge werden mit Erstanfragedatum behandelt.(Wurde zumindest versprochen.Ich werde sehen.)

    Aber noch ein Hammer:
    Mein Mann und ich wollten aus verschiedenen Gründen in den ersten beiden Monaten nach der Geburt unsere Zeit gemeinsam mit unserem Kind verbringen.
    Laut der Elterngeldstelle kein Problem.
    Wir würden dann halt nur 12Monate Elterngeld erhalten,
    dafür in den ersten beiden Monaten doppelt….
    und hier kommt die ARGE:
    weil nur 300€ anrechnungsfrei sein sollen und der Empfänger die Pflicht hat seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten, will uns die Arge nun vorschreiben,
    wie wir die Elternzeit nutzen sollten, so wie wir´s geplant haben, droht man mit Sanktionen.
    Warum soll mein Mann aber seine Elternzeit erst nehmen dürfen, wenn unser Baby schon laufen kann?
    Warum soll ihm diese wertvolle Zeit genommen werden?
    Diese Elternzeit wurde doch für Väter vom Staat extra so eingerichtet, dass die Möglichkeit besteht, gerade in den ersten Monaten Frau und Kind zu unterstützen und mehr Anteil, mehr Bindung zu seinem Kind zu bekommen!? Die Arge sieht das nicht so..
    Laut Arge reicht es, wenn ein Elternteil beim Kind ist.
    Wer denkt da bitte an das Wohl des Kindes und der Familie?
    Jeder “richtige” H4´ler sitzt mit seinem Arsch zu Hause und ihm ist es egal wann er/sie die Elternzeit einteilt,
    weil er/sie eh zu Hause ist, denn um MAE´s/1€-Jobs und Co muss man sich bei unserer Arge auch selbst kümmern. Ging mir bisher jedenfalls so…
    Die haben mich nie zu Vermittlungen geladen, nur einmal zu nem dummen Bewerbungskurs.
    Meine Arbeit, wenn auch unterbezahlt habe ich mir selbst besorgt.
    Diese “richtigen” H4´ler können also in aller Regel die meiste Zeit bei ihrem Kind sein und bekommen keine Sanktion,
    aber jemand, der sich bemüht in Arbeit zu bleiben und wenigstens die Zeit nach der Geburt beim Kind sein möchte, wird gemaßregelt….Schöne neue Welt…

    Der Krankenattest und diese Chose sind nur der Anfang,
    denn schlimmer kommts immer….

    In dem Sinne verbreitet Eure Keime.

  17. Ossi am 30. September 2009 um 21:29 Uhr

    “Jeder “richtige” H4´ler sitzt mit seinem Arsch zu Hause und ihm ist es egal wann er/sie die Elternzeit einteilt,”

    “Diese “richtigen” H4´ler können also in aller Regel die meiste Zeit bei ihrem Kind sein und bekommen keine Sanktion,”

    bis auf diese stammtischparolen fand ich deinen beitrag echt klug.
    die fragen waren die richtigen, aber die gruppe derer denen du die schuld zuschiebst ist die falsche.
    les mal da ein bisschen
    http://www.bpb.de/publikationen/BP3IF1,0,0,Vorurteile_gegen_sozial_Schwache_und_Behinderte.html#art0

  18. Fluppi am 1. Oktober 2009 um 19:51 Uhr

    Wenn man krank ist, ist man krank. Jemanden zu zwingen, noch weitere Bescheinigungen als eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ist… keine Ahnung. Blödsinnig. Schikane. Denn wenn man AU ist, kann man nicht arbeiten, also auch nicht vermittelt werden. Also hat es keinen Sinn bei der ARGE zu erscheinen. Klar, dahinter steckt der Zwang, trotz Erkrankung zu erscheinen. Fragt sich, ob die ARGE bzw. der Gesetzgeber von den ÄRZTEN verlangen kann, irgendwelche Bescheinigungen auszustellen, die die ARGE vielleicht gerne hätte, die es aber vielleicht gar nicht gibt. – Die ARGE könnte ja ein Attest verlangen – das müsste sie dann aber auch bezahlen.

  19. Claudia am 2. Oktober 2009 um 10:23 Uhr

    “In dem der Entscheidung des LSG zugrunde liegenden Fall war ein Leistungsbezieher mehrfach den Aufforderungen seiner für ihn zuständigen Arge nicht gefolgt, sich zur Besprechung seines Bewerberangebots in der Behörde zu melden. Der Hilfebedürftige legte für die Termine entweder Bestätigungen über Arzttermine oder ärztliche Bescheinigungen über seine Arbeitsunfähigkeit vor.”

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
    Niemand der Krankgeschrieben ist muß erst mal bei der Arge auflaufen. Dieses Urteil bezieht sich aufh Menschen die es beherrschen immer dann Krank zu sein wenn das Arge einen Termin mit ihnen Vereinbart. Das ist daraus klar zu lesen. Ich selber beziehe seit 2 jahren Harz4 und war auch schon das ein oder andere Mal krank. Das war nie ein Problem. Ich habe mich dort gemeldet und einen Ausweichtermin ausgemacht. Da ist dann die eigenverantwortung gefragt.
    Ist Frau/Mann Dauerkrank wird erwartet das man ein mal im Quartal zu einem Kurztermin erscheint. Kann man dieses nicht wird erwartet das der Arzt dies Bescheinigt was ich für durchaus Legitim halte. In der Regel muß man ja auch Einkaufen, zum Arzt oder andere Dinge erledigen. warum sollte man dann nicht in der Lage sein ein Amt aufzusuchen? Vor allem mit Termin und ohne Wartezeit?

    Claudia

  20. Tetrarchos am 2. Oktober 2009 um 23:01 Uhr

    Ich würde mich dann trotz Krankheit DEMONSTRATIV zur Arge hinschleppen, und dann DEMONSTRATIV im Büro meiner Sachbearbeiterin umkippen und Notarzt verlangen. Vorher Zahnpasta fressen, damit der Arzt hohes Fieber feststellen kann. Und dann eventuell Strafanzeige wegen KÖRPERVERLETZUNG hinterher, gegen die Sachbearbeiterin. Der gelbe Zettel vom Hausarzt lag ja schon vor.
    Auf asoziale Methoden der Arge, gehören asoziale Antworten! So einfach ist das!

  21. Fluppi am 3. Oktober 2009 um 11:56 Uhr

    Es gibt eben Menschen, die (fast) dauernd krank sind. Und die sich zum Einkaufen schleppen. Und die sollen sich dann auch noch zur ARGE schleppen? Ärztliche Bescheinigung ist ärtzliche Bescheinigung. Wenn die ARGE dem Arzt nicht glaubt, dann beschuldigt sie ihn damit einer Straftat – nämlich falsche AU auszustellen. Davon dürfte kein Arzt begeistert sein.
    Und wenn der ARGE eine AU nicht reicht, dann soll sie eben ein Attest anfordern – das sie dann aber zahlen muss, und dazu haben die keine Lust.

  22. blueketz am 6. Oktober 2009 um 22:27 Uhr

    @Ossi >> Sorry für “Stammtischparolen”,
    aber leider ist es nunmal so, dass wenn mein Mann gekündigt würde, er a) keine Elternzeit nehmen müßte und b) bei den Einstellungen bezgl. Jobvermittlung unserer Arge mindestens ein halbes Jahr komplett zu Hause wäre und c) die Arge dann keine Sanktion erheben dürfte, denn Mutterschutz bleibt Mutterschutz, da kann man mich nicht in die Arbeit zwingen…

    Ich ärgere mich also nich über die Leute, die H4 beziehen und keinen Job bekommen/ damit also zu Hause sind…
    Kam vielleicht so rüber, sollte es aber nicht.

    Ich ärgere mich darüber,
    dass die Argen meinen Einem nicht helfen zu müssen
    und immer nur Forderungen stellen und immer mehr Druck ausüben… Sicher gibt es genügend Leute, die sich bemühen in Arbeit zu kommen und diese auch zu behalten.
    Warum muss bei diesen Leuten dann noch doppelt Druck ausgeübt werden?
    Wie kann es sein, dass Leute, die sich gehen lassen oder sich nicht an gebotenen Umschulungen(wenn es so was gibt,bei mir wurde sich da bisher nur quergestellt) etc. beteiligen, über Monate in Ruhe gelassen werden?

  23. Ossi am 12. Oktober 2009 um 15:04 Uhr

    blueketz:

    sie üben doppelt druck aus, weil das zauberwort “negativanreiz” ist.
    das heißt: man ist darauf aus, dich zu erpressen damit du resigniertst und dich lieber in arbeit (egal welcher art) begibst. und glaube mir, wenn sie könnten würden sie dich oder deinen mann zwingen dein kind schnellst möglich irgendwo (ich meine echt irgendwo) unterzubringen damit sie euch beide losjagen können.

    ein positivanreiz wäre, wenn man gezielt auf deine situation schaut und mit dir induviuelle hilfen erarbeiten würde um deine situation so zu gestalten, als dass es für dich uns deine familie die bestmögliche lösung geben kann.

  24. blueketz am 13. Oktober 2009 um 18:14 Uhr

    @Ossi

    dass man in diesem Staat nix von Positivverstärkung versteht, sieht man schon an unserem Schulsystem…
    Schließlich werden in ganz Deutschland täglich kleine Kinder massivst unter Druck gesetzt, damit sie es auf´s Gymnasium schaffen, weil Real- und Hauptschulen in diesem System zu nix mehr führen….Schon die Kleinen Kinder bekommen beigebracht, dass sie nix wert sind, wenn sie keinen entsprechenden Abschluss bekommen..
    Der “Ernst des Lebens” beginnt allerdings nicht erst mit dem ersten Schultag…Nein schon weit davor entscheidet sich anhand unserer Wohngegend, der Einkommensverhältnisse, usw…. ob aus diesem Kind etwas wird oder nicht…Es ist schon armselig, dass Bildung in einem Industriestaat, wie Deutschland einer sein will, teuer erkauft werden muss…von wegen gleiche Chancen für jedes Kind…Warum müssen die Kinder so sondiert werden und dürfen nicht gemeinsam, aber individuell gefördert werden? Weil man dann wieder mehr ausgebildete, weiterbildungsfreudige, motivierte, selbständig denkende Lehrer benötigte, die den Staat wieder mehr kosten würden…hier scheut man schon jede Investition, aber jammert an allen Ecken über Fachkräftemangel…was nutzt mir mein Abschluss(egal welcher), wenn an der Wirtschaft vorbei gelehrt wird?
    Wenn ich keinerlei Praxis- / Realitätserfahrungen sammeln kann, weil das stupide Lehrstoff einhämmern und abtesten jegliche Zeit und Kraft raubt? Die paar Praktika in den einzelnen Klassenstufen geben doch keinen Einblick in die Realität…
    Stupides Lehren und testen ohne Erfolgserlebnisse(was ein paar Einsen sicher nicht sind) fördert unmotivierte Menschen, die nicht mehr an sich glauben können und dann natürlich auf Grund von nicht erlernen mit dem Arbeitsmarkt und den daran hängenden Situationen komplett überfodert sind…

    Wer nie positive Erfahrungen machen durfte,
    kann auch seinem Land nicht positiv dienlich sein…
    Sicher gibt es Kämpfernaturen, allerdings sind das von der Anzahl der Bevölkerung gesehen eher Minderheiten
    und anhand ihrer “Natur” nicht sozial eingestellt…denn sie haben immer nur gelernt sich durchzukämpfen und das meist auf Kosten der Schwächeren…

    Schon anhand dessen scheitert der “Sozialstaat”,
    aber wir haben ja die “richtigen” Parteien gewählt….
    Die sind ja genau für solche “Naturen”, die Unternehmen werden weiter gestärkt und die Arbeitnehmer können schauen wo sie bleiben…

  25. Masouki am 14. Oktober 2009 um 22:46 Uhr

    @ Claudia:

    Danke! Eine wenigstens, die erst mal richtig liest und dann schreibt!

    Wenn ich krank bin und auch nicht auf’s Amt gehen kann, aber einen Termin habe, dann kann ich mir doch vom Arzt ein Attest besorgen, dass ich nicht aus dem Haus kann. Ich selbst bin chronisch krank und nur eingeschränkt arbeitsfähig und hatte da bislang keine Probleme. Wenn mensch wirklich nicht aus dem Haus kann dürfte es wohl auch kein Problem sein, beim Arzt anzurufen und um eine solche Bescheinigung zu bitten.

    Die Argen bauen viel Mist und einige SBs sind tatsächliche Sadisten, aber überzogene und vor allem falsche Kritik macht es nicht einfacher, diese Praktiken öffentlich zu kritisieren. Je mehr sachlich falsche Kritik geäußert wird, desto weniger wird den kritischen Stimmen zugehört, die z. B. tatsächliche Grundrechtsverletzungen durch Arge und SGB 2 anklagt.

  26. Werner Zobel am 11. November 2009 um 15:35 Uhr

    Also ich würde sofort vor das Bundessozialgericht ziehen wenn mir wegen so etwas eine Sperrzeit aufgedrückt wird. Es ist eine Frechheit was man sich in unserem Land gefallen lassen muss. Als ich noch arbeitstätig war hat mich kein Mensch gefragt ob ich die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen möchte. Das war nicht wenig. Eine solche Gerichtsentscheidung ist eindeutig mit dem Dritten Reich verknüpft. Eine Schande für unser Land.

  27. Wolfgang Rudolph am 21. November 2009 um 19:08 Uhr

    Zu (5) Holzk… merkst Du eigentlich noch was?
    Wenn einer eine AU-Bescheinigung erhält, die bei der Arge abgibt, dann DARF es garnicht passieren, das er eine Einladung erhält, weil…
    …der Arge seine Krankheit ja bekannt ist.
    Passiert es trotzdem, ist das der Beweis, das da einer pennt.
    Also was sind “die Regeln der Arge”? Ich war 2006mal bei der arge gemeldet.Ab Mitte 2006 hatte ich Arbeit, wurde dann krank, Rentenantrag e.t.c.
    Mitte 2007, als ich mit der Arge garnichts mehr zu tun hatte, also weder Leistungen, noch was anderes…
    …bekam ich eine Einladung für den 1€-Bundesarbeitsdienst.Wer in der freien Wirtschaft, so arbeitet wie diese Vollpfosten, der fliegt raus.

  28. Wolfgang Rudolph am 21. November 2009 um 19:11 Uhr

    Eine AU-Bescheinigung ist kostenfrei.
    Ich habe noch keinen Arzt erlebt, der ein Attest kostenlos ausstellt.

  29. posi am 21. Mai 2011 um 22:05 Uhr

    also meine h4-tusse beim jobcenter meinte nach vorlage einer festgestellten krankheit durch einen facharzt: „die zeiten haben sich geändert. sie können trotzdem arbeiten gehen … auch wenn ihr arzt sie krank schreibt …“
    mehr ignoranz, missachtung simpelster rechte in noch deutschen behörden sind mir bislang in meinem nicht sehr kurzem leben nicht begegnet. es ist zum ausspeien … und deshalb wähle ich gegen genau die parteien, die uns das alles eingebrockt haben. ich hoffe, der eine oder andere fängt mal an zu denken. vielleicht bevor er mal seinen job verliert?

  30. ninja777 am 4. August 2011 um 18:21 Uhr

    das sage ich doch schon die ganze Zeit wir Hartz4empfänger werden nur noch verarscht da bekommt man 5 € mehr und bei der wohngeldstelle wieder angerechnet. Und nun reicht der gelbe schein auch nicht aus,obwohl man ja irgendwann gesagt hat das es die selben Regeln sind wie bei einem Arbeitgeber aber das war einmal ! Ich bin Schwerbehindert schon das ganze Jahr krankgeschrieben wegen etlicher OP`s die ich schon hinter mir habe und auch vor mir. Gehe auf krügenund Trotzdem zietiert man mich jedesmal zum Job Center.Gelbe Scheine werden nicht mehr akzeptiert!!
    Mach Spass wenn man die offizielle erlaubnis bekommt als Bazillenschleuder zu fungieren!!!!!
    in diesem Sinne Rheinland Pfalz

  31. Alma am 30. August 2011 um 16:12 Uhr

    Wer krank und arbeitslos ist hat ja nicht schon genug Sorgen, viel Arztbesuche um unsinnige Bescheinigungen ausstellen zu lassen (die auch Geld kosten (Fahrt zum Arzt und Attest-Ausstellung) und wiederum eine Schlange an Behördenprobleme verursachen da man anschließend per Antrag die Kosten wieder beim Jobcenter zurück holen muss), fördern die Gesundheit solcher von der Gesellschaft aussortierter Menschen.
    *Ironiemodus ein* Aber ne, hab ich ja ganz vergessen, diese Leute sind ja eigentlich nicht krank und Arbeit haben sie auch nur deshalb nicht, weil sie zu faul sind eine zu suchen. Denn das Hartz-4-Leben ist ja so toll, man bekommt ja so wahnsinnig viel Geld und ist gesellschaftlich in der Mitte der Gesellschaft – geachtet und überhaupt nicht mit Vorurteilen behaftet.. *Ironiemodus aus*

  32. TimBo am 28. Oktober 2011 um 03:17 Uhr

    man hat eigendlich keine rechte mehr. das jobcenter verhält sich immer mehr wie die mafia. wenn die im jobcenter rechtsexperten sein sollen, denn kann man eigendlich nurnoch davon ausgehen das sie bewusst das gesetz brechen.
    ich könnt die den ganzen tag verklagen. nur dauert klagen immer viel zu lange . bis man fertig geklagt hat ist man schon verhungert.

    bei mir z.b. haben sie trotz schriftlicher zusage mir die kosten für einen attest zu übernehmen, einfach über einen halben monat später 8,19Euro von 10 gezahlt die der attest eigendlich gekostet hat.haben sie einfach irgend einen paragraphen an die überweisung gehängt um das zu begründen………. mafia

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