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Das Sozialgericht des Saarlandes hat entschieden, dass die die zuständige Arge das Geld aus einer Erbschaft bei der Berechnung des ALG II als Einkommen bedarfsmindernd berücksichtigen darf (Az.: S 21 AS 5/08).
Im vom Gericht zu entscheidenden Fall ging es um eine Bedarfsgemeinschaft, bestehend aus einer 55-jährigen Mutter und einer minderjährigen Tochter, welche zunächst über 700 Euro Hartz IV im Monat verfügte. Nach dem Tod der Großmutter erbte die 55 Jahre alte ALG II Bezieherin jedoch 12700 Euro. Für die Arge stellte diese Geldsumme ein Einkommen dar. Infolgedessen wurden von den 12700 Euro die anteiligen Kosten für die Auflösung der Wohnung der Verstorbenen, die Bestattung, die Nachlassgebühren sowie für den Grabstein abgezogen. Das übrig gebliebende Geld wurde unter Berücksichtigung des Freibetrags für Versicherungen auf zwölf Monate verteilt, mit der Folge, dass die Bedarfsgemeinschaft über monatlich 870 Euro verfügen konnte.
Weil aber damit der monatliche Hilfebedarf um 170 Euro überschritten war, sah sich die Arge gezwungen, rückwirkend für diesen Zeitraum den ALG II Bescheid wegen mangelnder Bedürftigkeit aufzuheben. Gegen das Vorgehen der Arge legten Mutter und Tochter erfolglos Widerspruch ein und klagten schließlich vor dem Sozialgericht des Saarlandes.
Die Richter kamen allerdings zu der Überzeugung, dass die Arge rechtskonform gehandelt hat. Es sei klarzustellen, dass das Geld aus einer Erbschaft als Einkommen anzusehen ist. Folglich dürfe die Erbschaft auch bei der Berechnung von Hartz IV berücksichtigt werden.
ich finde eine riesen schweinerei wie der staat sich bei den aller ärmsten im selbstbedienungsladen ausufert. gleichzeitig wundere ich mich warum die leute sich nicht so wehren wie z.b. in frankreich. fight for your rights!
Erbschaft als Einkommen bei ALG 2 angerechnet…?
Erbbeträge bis 20.000 Euro sind von der Einkommenssteuer freigestellt. Insofern erscheint mir das Vorgehen der ARGEs hier dem Grunde nach verfassungswidrig, jegliche Erbschaft als Einkommen anzurechnen (§ 11 Abs. 1 des unsäglichen SGBII). Denn: Sie darf nur auf Grund eines Gesetzes entscheiden, wenn diese Rechtsnorm nicht gegen eine andere Rechtsnorm verstößt (Normenkontrolle) oder zu einer Ungleichbehandlung führen würde (hier im Sinne des Einkommens- und Erbschaftsteuerrechts). Ich würde gegen dieses Urteil des LSG Verfassungsbeschwerde einlegen wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gem Grundgesetz.
Nicht Dulden – Wehren
Gerhard Roloff
Da brauchen wir nicht weiter reden. Dieser scheiß Staat ist am ende.Den armen wird es genommen und die scheiß politiker und hohen Bosse verdienen immer mehr. Die sollen mal ein Jahr lang nur von ALG2 leben. Aber ich glaube das geht denen am Arsch vorbei. Hauptsache wir geben Gelder für andere Länder aus was uns nichts angeht.”Schönes Deutschland”.
Ich kann das verhalten der Arge nur teilweise nachvollziehen. In dem Monat wo die Erbschaft gemacht wurde ist es meiner Meinung nach rechtens das die Arge das Einkommen anrechnet. Die darauf folgenden Monate nicht mehr weil ja jeder der Bedarfsgemeinschaft ein Sparkonto mit ner gewissen Summe haben darf. Da verstehe ich unsere Gerichte nicht mehr das solche Machenschaften unterstützt werden. Von den 12700 Euro Erbschaft ist nach Abzug der gesammten Beerdigungskosten sicher nicht mehr viel über geblieben. Oder schreibt die Arge auch vor was die Liegestelle, der Grabstein ect. kosten darf? Wir sollten wieder auf die Straße gehen, das wirkt Wunder. “Wir sind das Volk” , laßt Uns auf die Straße gehen oder was wollt Ihr Euch noch bieten lassen?
Das wird eines Tages ganz böse enden.
da sieht man es wieder die kleinen bekommen alles als Einkommen angerechnet und die großen Herren und Damen können sich die Taschen voll stopfen armes Deutschland, alle auf die Straße und so anfangen wie in Frankreich vieleicht weckt das mal unsere Politiker!
Erbschaft als Einkommen angerechnet…?
Kennt das LSG Saarland das Bürgerliche Gesetzbuch BGB? – Hier Fünftes Buch – Erbrecht, § 1922???
Offenbar nicht!!!, Zitat:”§ 1922 Gesamtrechtsnachfolge
(1) Mit dem Tod einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder
mehrere andere Personen (Erben) über.”
Will klar und absolut unmissverstandlich heissen:
Erbschaft ist kein Einkommen, sondern immer ein Vermögensübergang. Im Falle des SGB II sind damit generell die Freigrenzen für Vermögen bei einer Erbschaft zu berücksichtigen (§ 12 Abs. 2 SGB II), mithin mindestens 4.100 Eur je Mitglied der Bedarfsgemeinschaft oder 200 Eur je Lebensjahr (wohl des Erben), höchstens jedoch 13.000 Eur.
Ich denke, dieses Urteil des LSG Saarland ist fällig für eine Revision zum BSG, ggf zum Bundesverfassungsgericht wegen Rechtskonkurrenz.
Irgendwie zeigt sich da offenbar das gestörte Rechtsverständnis bestimmter Behörden.
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt, oder Bundespräsident Köhler aus seiner heutigen “Berliner Rede”, “… wir brauchen wieder ein Gefühl für Moral”, ein Schelm, wer da lacht!!!
Hallo,
ist doch nichts neues in diesem Staat!
In diesem Land werden Bedürftige immer schön “klein” gehalten, ihnen wird sehr Deutlich gezeigt das sie keinen ” Euro” wert sind..
Man muß sich sogar anhören, ( wie in meinem Fall..) das man Goldene Verlobungsringe verkaufen könne, um davon zu Leben..
Was kommt denn noch alles auf die Menschen zu ??
Muß ich demnächst angeben wieviel Essen in meinem Kühlschrank ist, oder Regelmäßig beim Amt auf die Waage, um weniger Geld zu bekommen, weil ich etwas mehr Wiege als letzte Woche ??
Oder soll ich mir das Essen einteilen lassen beim Amt??
Dieser Staat hat den Sinn für die Realität verloren, aber unsere Fetten Beamten brauchen keine Steuern zu zahlen, und Leben dann von der Rente, die die Bürger für sie eingezahlt haben…
Klasse! So kann man den Staat auch an die Wand fahren..
Hallo Beamte, Politiker!!!
Spart doch mal bei Euren Diäten, anstatt bei denen , die sowieso schon nichts haben!!
Nicht nur wettern, Handeln!
Leider nützt es ziemlich wenig, hier ausschließlich den Frust, wenn immer auch berechtigt, abzuladen. Vielmehr ist es nötig, den Entscheidungsträgern wieder das “gesunde Rechtsempfinden des Volkes…” beizubiegen. Nicht umsonst hat vor Kurzem der Präsident des Bundessozialhgerichtes in der Berliner Zeitung die Politik in die Verantwortung genommen und zu einer (auch dem Gesetz nach verpflichtend) Reform dieses gruseligen Hartz IV- Gesetzes aufgefordert.
Wir sind in einem Jahr der Wahlen zum Bundestag, es erscheint mir daher angebracht, doch einmal darauf hinzuweisen, welche Aufgabe die Parteien haben, klar und unmissverständlich: Der Meinungsbildung in der Gesellschaft zu dienen, nicht nur von Oben nach Unten, wie in der Ära Kohl-Schröder, sondern sehr konkret auch umgekehrt!!! Soll heissen: Bewegt Euch zu den Ortsvereinen und Basisgruppen und schlagt dort gründlich Krach. Es ist schon spannend, das die Grünen/Bündnis 90 jetzt an vielen Stellen nicht mehr wahr haben wollen, dass sie dieses Ungetüm mit in die Welt gesetzt haben. Insofern kann ich mich der Aufforderung von Helli nur anschließen, Auf die Straße und schreit sie heraus, EURE WUT!!!
Kleiner Nachtrag noch: Solange die Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe noch so besteht wie derzeit, sollte sich jede/r Betroffene mit allen Mitteln – eben bis zu den obersten Bundesgerichten – zur Wehr setzen. Bis es den Richtern zum Halse heraushängt!!! Was hier zum Teil veranstaltet wird in diesem Rechtskreis hat mit solidem Rechtsempfinden nichts mehr zu tun sondern nur noch mit verbogener Zweckjustiz – man interpretiere die Gesetze solange um, bis es irgendwie passen könnte…!!!
Das Urteil hört sich ganz korrekt an ! Aber ich will nicht darüber urteilen, ohne die gesamten Gesetze zu kennen.
Andere Frage:
Wenn ein Bezieher von SGB II weiß, daß er eigentlich nichts von der Erbschaft hat, weshalb unternimmt er nicht rechtzeitig was dagegen ? Dann wäre ein solcher Fall nie aufgetreten.
Vorbeugen ist besser als heilen !
Mir gehts genauso mir wurde bis vorletzte Woche erklärt ich könne mein Erbe von 8700,- Euro bis auf ca 200,- Euro anrechnungsfrei behalten.Also bezahlte ich davon Schulden … am Freitag wurdee mir jedoch mitgeteilt ich hätte halt Pech gehabt das Gesetz hätte sich just geändert und ich sei selber schuld wenn ich davon Schulden bezahlt hätte , ich sagte ihnen daß ich für mich und mein Kind davon noch eine Waschmaschine kaufen wollte , da meine seit einigen Wochen kaputt ist , daraufhin entgegneten sie mir daß ich auch dies bezüglich Pech hätte , denn ich müsse sie mir von den Monatlichen Leistungen ansparen und könne halt in der Zwischenzeit nicht waschen … ich bin alleinerziehend und geringfügig verdienend , habe echt gehofft daß ich somit Schuldenfrei wäre und meinem Kind und mirendlich ne Waschmaschine und Betten kaufen könnte , BIN AUCH DAFÜR DAß WIR AUF DIE STRA?E GEHEN ; schreibt mir doch bitte mal wie ihr darüber denkt und lasst uns endlichInitiative ergreifen … LG , Dany
Ich finde auch unrecht, dass die vermögung wegnehmen vom ARGE. Die haben drauf recht dass vermögen von seine liebe Oma Erben behalten. Die Erben dachte ich mir unabhängigkeit.
Das ist wirklich Abzockern vom Staat der Ärmste Leute. das ist unrecht!
Da bei der Ausstellung des Erbscheins nur auf die Freibeträge nach Erbrecht geachtet wird, fällt es nicht weiter auf, wenn jemand kurz nach dem Tod eines Angehörigen einen, sagen wir vierstelligen, Betrag abhebt.
Na?????????Was sagt uns das…lieber nichts sparen,wenn die Familie,oder dann besser gesagt,die Hinterbliebenen eh nichts davon haben,also haut es in Lebzeiten raus,oder gebt es,wenn ihr merkt,es naht das Ende,eurer Lieben so in die Hände,da kommen alle besser.
Ist echt eine Schweinerei was der Staat veranstaltet,wollen wir mal alle Diäten einsammeln und unter uns aufteilen,für einen kleinen Wochenendurlaub oder Anschaffungen,die man braucht???
ich habe auch ein großes problem mit dem erbe meines verstorbenen vaters…ich erbte vor ca. 4 jahren eine größere summe…habe es aber der arge nicht gemeldet, es wußte ja auch keine behörde von deutschland weil es ein auslandserbe war…habe neue möbel und urlaub und babysachen gekauft…rest gespart aber nicht auf einer bank…dann bekam ich ein schreiben dass ich in der arge vorsprechen solle…die sachbearbeiterin hat mich dann geziehlt auf mein erbe und mein urlaub angesprochen…da mußte ich ihr alles sagen…sie sagte es war eine dame am telefon die uhr den tipp gegeben hat…sonst hätte sie es nie erfahren…ich denke es war jemand von meiner familie (mutter oder eine sehr gute ältere freundin meiner eltern und mir)…sonst wußte es wirklich keiner…hatte auch große probleme mit meiner mutter und schwester… lt. deutsches testament sollte ich garnichts bekommen weil mein vater das so wollte…aber er hatte nicht gewußt dass das deutsche testament im ausland keine gültigkeit hatte…somit bekam ich auch meinen erbteil…das war gut soweit…die arge will nun vor gericht gehen und wenn ich echt pech habe muß ich in das gefängnis vieleicht für 2 oder 3 jahre,bis jetzt ist noch nicht passiert ist glaube ich nur noch eine frage der zeit…was soll och tun bitte um hilfe…
hi “unschuld”, schlage mich gerade mit ähnlichen Problemen rum und zwar bevor das Kind in den Brunnen fallen sollte. Kann Dir jetzt nur raten, wenn zZt. noch ARGE, dann nimm Dir 10 Eu und such ganz schnell einen Anwalt auf, auch Deinem Kind zu liebe, viel Glück.
Richtig so…ab in den Knast mit Dir! Wer sowas verschweigt, begeht einen Sozialbetrug…BASTA! Das ist ein Betrug am Steuerzahler…in dem Fall auch meiner Person! Aber das ist euch ja nicht bewußt oder? Ich fass es nicht….und da wundert Ihr euch noch über euren Ruf als H4-Empfänger? Würde mich nicht wundern. Da es Betrug an der Allgemeinheit ist, würde ich sogar 4 Jahre Knast ohne Bewährung geben….damit man es lernt. Das H4 würde ich selbstverständlich für die Zeit sperren….
Bei euch hakt es wohl? Genau solche Betrügerein bringen euch den Ruf ein, den ihr habt und ihr wundert euch noch? Ihr gebt sowas auch noch öffentlich in einem Forum bekannt? Spricht nicht wirklich für einen hohen IQ oder?
Setzt euch doch gleich in ne Talkshow mit dem Titel: “Die Arge hat mir meine Erbschaft geklaut, von der ich ne Weltreise machen wollte!” ich glaub das einfach nicht…soviel Dreistigkeit auf einen Haufen! Sucht euch nen Job, ich hab es auch getan und zwar erfolgreich!
*kopfschüttel*
Wenn ich sowas wie Steffen höre dreht sich mir der Magen um. Sozialbetrug schreien und Jahrelang Knast fordern, ich gleube bei dir Hackt es.
Du redest von Betrug am Steuerzahler, Berug an die, dann solltest du aber den ganzen tag ddavon reden denn was unsere Politik macht ist wohl ein größere Betrug als wenn jemand sein Erbe verschweigt. ICh kann echt über solche Leute wie dich nur den Kopf schütteln und dir wüüüünsche das du nie slebst in eine solche lage kommst und H4 beantragen mußt, denn sonnst hast du ja genau den selben Ruf weg. Armseelig so ein gespräch, einfach nur Oraler Dünnpfiff
Wer für diesen Staat plädiert, der hat nicht im Ansatz begriffen wie wir verarscht werden von hochgradigen Pappnasen! Die nur eines richtig machen…sich die Taschen voll!
Harz 4 kommt da (gesamt) nem Brotkruhmen unterm Tische gleich!
Morderne Sklaverei und die Stasi würde sich vor Verwunderung die Augen wischen!!
Demokratie….?? Ach Kinder, wieviel Dumme gibt es eigentlich??
Das Erbe bis zur Freigrenze auf ein Konto für Anschaffungen des täglichen Lebens(Waschmaschine,Reparaturen, und sw.).
Sollte darüberhinaus noch Vernögen vorhanden sein, bitte für den Neueinstieg ins Berufsleben ( Selbstständigkeit ) investieren.
Unter der Aufsicht und Hilfe der Agentur für Arbeit.
Hilfe zur Selbsthilfe.Nicht Weltreisen, Autos und sonstige Annehmlichkeiten.
In dem Falle und nur in dem Falle könnte der Hartz 4 Empfänger das Erbe verwerten.
Das ist bestimmt auch im Sinne des verstorbenen Erblaßers.
Ich hoffe das findet Ihr Gut!!!!!!!!!!
Ihr redet hier von Betrug am Steuerzahler und ab in den Knast für 2bis3 Jahre.
Was glabt ihr, wer den Knasturlaub bezahlt?
ich bin schon sehr verwundert über das Anspruchsdenken einiger Leute hier.
HartzIV sollte doch in erster Linie für Menschen sein die Ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können, sie also kein Geld mehr zur Verpfügung haben. Wenn nun ein Geldzufluss erfolgt so sollte dieser auch angezeigt und berücksichtigt werden schließlich sind das Steuergelder die hier fließen. Ich weiss das System selber hat seine Tücken und Macken aber die Solidargemeinschaft sollte auch nicht ausgenutzt werden.
Mittlerweile gibt es ja HIV Empfänger schon in 2.Generation und das stimmt schon sehr nachdenklich. Ich wäre eh für Bürgerarbeit.
Sehr geehrte Damen und Herren
ich hab im April 2011 eine Steuerrückzahlung vom Finanzamt für meine in 2009 verstorbene Mutter über 900 Euro erhalten. Nun will das Sozialamt dies auf den Hartz 4 Satz anrechnen. Sonst habe ich keinerlei Vermögen oder Einnahmen. Ist dies richtig? oder ist es nicht doch wie oben in einem Beitrag geschrieben ein Vermögensübergang.
Und was bedeutet ein Freibetrag für Anschaffungen von 750 Euro in einem vorher gelesenen Beitrag.
Danke für irgendwelche Infos im voraus.
Lorenz
Ich finde, ein bestimmter Betrag sollte einem schon bleiben. OK, wenn jemand mehre Tausende, Beispiel so um die 5000 € bekommt, da könnte man sich überlegen vielleicht was zu machen, aber wenn jemand so um die 2000 oder 3000 Erbt, der sollte es auch anrechnungsfrei behalten dürfen, als ALG2-Empänger ist mein meist eh unter der Armutsgrenze und wenn ich überlege, dass zum Beispiel jemand nach allen Abzügen von seinem monatlichen Sozialgeld kaum über die Runden kommt, da finde ich es nicht verkehrt, wenn die Summe behalten werden dürfte, immerhin zahlt das Amt einem den Führerschein nicht und wenn man auf’n Dorf wohnt, dann ist die Arbeitslage eh für die Tonne.
Ja ja, die Reichen werden immer reicher und reicher und reicher, der arme ist schon arm und ihm wird der letzte Pfennig (Cent) genommen. Warum sollte der Arme an ein paar Talers sich bereichern, wenn es der Staat auch kann?
Der Arme möchte sich auch mal was kleines leisten können dürfen, was ansonsten nie machbar wäre, aber selbst dass wird einem sterblichen nicht ermöglicht.
Mich kotzt es echt an.