181.000 unerledigte Hartz IV-Klagen

Deutschlands größte Boulevardzeitung berichtet über eine große Zahl nicht erledigter Klagen von Beziehern des ALG II. Einer internen Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zufolge seien an deutschen Sozialgerichten Ende 2010 insgesamt 181.289 anhängige Verfahren noch nicht entschieden gewesen.

Ende 2009 hingegen habe diese Zahl „nur“ bei 159.000 gelegen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum muss somit eine Zunahme unerledigter Klagen um 12,3 Prozent konstatiert werden.

Immerhin 135.015 Klagen wurden im Jahr 2010 entschieden. Aufgrund unklarer oder fehlerhafter Bescheide der Jobcenter hat mehr als jeder zweite Hartz IV Kläger zumindest teilweise einen Erfolg erzielt. Häufigster Klagegrund ist laut der BA-Statistik die Festsetzung der Unterkunftskosten gewesen.

Es bleibt abzuwarten, ob sich Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) mit ihrem Vorschlag durchsetzen wird, die Jobcenter an den Gerichtskosten direkt zu beteiligen. Damit sollen Hartz IV Klagen bereits im Vorfeld vermieden werden.