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Hartz IV Empfänger muss Bestehen eines Betriebskostenguthabens mitteilen

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 25.06.2009 um 20:49 Uhr (Autor: pr)
VGW 1013

Einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG) zufolge trifft einem ALG II Bezieher die Pflicht, dem zuständigen Leistungsträger das Bestehen eines Betriebskostenguthabens mitzuteilen (Az.: L 19 B 127/09 AS).

Im vom Gericht zu beurteilenden Fall hatte eine Hartz IV Empfängerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe geklagt. Der für sie zuständige Leistungsträger hatte den ALG II-Bewilligungsbescheid zurückgenommen, nachdem ihm das Bestehen eines Betriebskostenguthabens bekannt wurde. Zur Begründung gab der Leistungsträger an, dass es aufgrund der Verrechnung des Betriebskostenguthabens mit der zu zahlenden Miete durch den Vermieter zu einer Überzahlung an Hartz IV Leistungen gekommen sei.

Die ALG II Bezieherin ging juristisch gegen die Aufhebung des Bewilligungsbescheids vor. Sie argumentierte dahingehend, dass sie schließlich dem Leistungsträger im Rahmen der Leistungsfolgeanträge ihre Kontoauszüge vorgelegt habe. Somit hätte dem Leistungsträger die jeweils um das Betriebsguthaben verminderte Abbuchung der Miete auffallen müssen.

Das Gericht machte jedoch deutlich, dass im vorliegenden Fall die Vorlage von Kontoauszügen nicht ausreicht, um der Mitwirkungspflicht gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I zu genügen. Die Hartz IV Empfängerin hätte auf das Bestehen eines Betriebskostenguthabensdie ausdrücklich hinweisen müssen. Deswegen sei die Aufhebung des ALG II-Bewilligungsbescheids nicht zu beanstanden. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe sei damit abzulehnen.

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15 Antworten zu “Hartz IV Empfänger muss Bestehen eines Betriebskostenguthabens mitteilen”
  1. am 26.06.2009 um 17:36 Uhr

    Dazu fällt mir nur eins ein Dummheit muss bestraft werden.
    Ein jeder weis zu mindest Bezieher von Harz IV wie man sich zu verhalten hat mit Betriebskostenabrechnungen..
    Ich beziehe selber harz IV . da ich ein Jäger von Energieverschwendung aller art bin und fast 380 € im letztem Jahr gespart habe. wurde mir das Geld sofort abgezogen mit einmahl. ohne Rücksicht das ich trotzdem Miete zu bezahlen habe. und leben möchte. gut wir sind eine Bedarfsgemeinschaft ich und meine Frau statt 920 nur 5,60 so ungefähr. wahr es ein Schwieriger Monat ( Mai 2009)Jeder den ich das gesagt habe. sagte selber schult. solange die ARGE Zahlt brauchst du nicht zu sparen vor allem im Winder nicht bei 18crad in der Wohnung frieren. ich bin aber der Meinung das man als harz Iv Empfänger nicht das recht hat die Umwelt und den Steuerzahler so schwer zu belasten und Im Winder Nackt in der Wohnung sitzen kann.

    So und nun sollen alle die auf Harz IV Empfänger aufhören alle über einen Kamm zu ziehen. übrigens bekommen wir wieder mal kein Geld weil wir auf dem Acker als Saisonkraft arbeiten 8 Std. 5 tage die Woche für 3,42 € std. lohn + 18,00 € SMBA Geld pro Arbeitstag

  2. Sale47

    am 30.06.2009 um 18:34 Uhr

    Verständnis aber nur zum Teil.
    Betriebskosten ist verständlich, aber nicht Verbrauchskosten für Heizung und Warmwasser.
    Wenn man versucht mit dem wenigen Geld auszukommen und deshalb auch auf die Warmwasser- u. Heizkosten versucht zu mindern, um dann eventuell ein Guthaben zu erzielen, sollte dies nicht noch bestraft werden. Dies ist aber damit der Fall.
    Den Warmwasserverbrauch können die meisten noch selbst am Zähler kontrollieren (sofern vorhanden), bei Heizkosten in einer Wohnanlage (nicht in einem eigenen Haus mit Ölbestellung) lässt sich der allgemeine Verbrauch nicht sofort erkennen. Diesen sieht man erst bei der Betriebskostenabrechnung. Im Rahmen der Modernisierung der Heizkostenfirmen ist es demnächst für einen selbst gar nicht mehr möglich seinen Heizungsverbrauch am Thermostat abzulesen. Wie soll man dann wissen wo man steht?
    Durch solch eine Maßnahme werden sparsame Bürger noch bestraft und das kann es doch nicht sein.

  3. Selbstzahler

    am 30.06.2009 um 21:39 Uhr

    Sorry, Ihr Leute, die die Miete bezahlt bekommen, das ALG II ist eine Fürsorgeleistung! Die die “notwendigen” Mietaufwendungen abdeckt. Und wenn es was zurück gibt, hat die ARGE wohl zu viel gezahlt!? Wobei ich hoffe, dass die ARGE auch sieht, dass sie bei Nachzahlungen wohl zuwenig gezahlt hat.

  4. Claudia1

    am 01.07.2009 um 10:33 Uhr

    Hallo,
    alles Schwachsinn…
    bei uns wird es so gehandhabt, dass Guthaben nur auf Wunsch ausgezahlt wird.
    Ansonsten kann man es auf dem ” Betriebskosten- Konto” belassen, um bei Nachzahlung einen Ausgleich für die nächste Abrechnungsperiode zu haben..
    Eine gute Regelung, wie ich finde!!
    Und die meisten Planen ihre Nebenkostenabschläge sowieso gut ein, also sollte ein ” großes” Vermögen als Guthaben gar nicht anfallen..
    Aber man kann ja versuchen, den Menschen ruhig die kleine Freude einer Rückzahlung zu vermiesen!!!
    Was ja auch zu klappen scheint!!
    Dieser Staat wird von Idioten und Ignoranten geführt, die jegliches Gefühl von Realität verloren haben!
    Man nennt sie hier im Lande POLITIKER!!!
    Ich selber nenne sie lieber Abzocker, Geldeintreiber oder besser noch Betrüger!
    Gelle ??

  5. Lurgi

    am 04.07.2009 um 00:36 Uhr

    Über Politiker kann man denken was man will, für die Probleme bei der Anwendung von ALG2 und den entsprechenden Vorschriften sind aber die in Crashkursen ausgebildeten Sachbearbeiter verantwortlich. Den einen steigt die Macht zu Kopfe, dass sie mit einem Federstrich Hilfsbedürftigen den Unterhalt streichen können; die anderen sehen sich als Frontkämpfer gegen die Armee der arbeitslosen Sozialbetrüger.
    Allen diesen Sachbearbeitern auf der unteren Ebene ist aber gemeinsam, dass sie auf engste Kontrolle und Überwachung eingeschworen werden.

    Ihr müsst Euch klar machen, dass alle, die unter ALG leben, nicht die Rechte (insbesondere Freiheitsrechte) von normalen Bürgern haben. Wir genießen eine Sonderbehandlung durch das Sozialgesetz und müssen dafür einen wichtigen Teil unserer Würde abgeben.

    Meiner Meinung ist das nicht verfassungsgemäß. Es müßte die Verfassung geändert werden und deutlich hineingeschrieben werden, dass alle Menschen, die Transferleistungen erhalten für die Leistungszeit Staatssklaven werden – mit Sklavenrechten. Dann wäre endlich auch rechtlich klar was schon Faktum ist.

  6. Sale47

    am 06.07.2009 um 22:44 Uhr

    Hallo Selbstzahler,
    hoffentlich kommst Du nicht auch noch in unsere Situation,
    denn dann bin ich auf Deinen Kommentar schon gespannt. Wobei auch immer darauf ankommt, wo und wie man in Miete wohnt.
    Denke, wenn Du meinen Bericht aufmerksam gelesen hast, verstehst Du, weshalb man hier sauer wird. Würden wir unangemessen handeln wie es in den Gesetzen so schön heißt, dann könnte ich es verstehen, aber nicht im umgekehrten Verhältnis. Genau so ist es nämlich.
    Bei einer Gutschrift wird sofort der gesamte Betrag eingefordert, bei einer Nachbelastung wird aber nur ein bestimmter Anteil zurück bezahlt. Es lebe der kleine Unterschied! Wir bekommen ja alle unseren ausreichenden Eckregelsatz aus dem wir ja a l l e s beschreiten müssen/können.
    @Claudia1
    Ihr muss ich zum Teil zustimmen.
    Politiker die eine Vorbildfunktion haben sollten, bestätigen uns gerade das Gegenteil. Wie soll man hier noch Vertrauen aufbauen?
    Sicherlich gibt es wie im allgemeinen Leben auch anständige Politiker in den hinteren Reihen, doch diese haben selbst keinen großen Einfluss auf Änderungen, denn dann schwimmen Sie ja in die Gegenrichtung und das ist störend und das will keiner (wie in der Wirtschaft auch). Als lässt man sich treiben und macht mit oder verlässt das Boot, doch das wäre nur moralisch aber nicht finanziell vertretbar.
    Liebe Claudia1, hier lesen und schreiben auch mal Arge Mitarbeiter und dann weist Du sie noch auf Deine (an sich vertretbare Handlung) hin. Inwieweit diese Verrechnungsarten in Deinen Unterlagen ersichtlich sind kann ich nicht sagen, doch nehme ich an, dass man in den Abrechnungen auch einen Hinweis darauf nimmt (abzüglich Guthaben aus Jahr 2007). Leider ist man schon so geladen, dass einem alles egal wird, denn man hat ja nichts mehr zu verlieren.

  7. bobo

    am 07.07.2009 um 16:41 Uhr

    Wer bezahlt denn bei Euch die Miete, Heizung und Betriebskosten auch wenn nur zum teil???. Wir und das das Geld natürlich angerechnet wird ist richtig so.

    zu Lurgi Du schreibst ja vileicht einen Mist!! Genau Du denkst nämlich komplett falsch. Die Sachbearbeiter führen nur das Gesetz aus und wer hat das Gesetz gemacht??????????? Nachdenken wäre angebacht

  8. Claudia1

    am 08.07.2009 um 19:11 Uhr

    @Sale47…
    ich mache mir hinsichtlich einer Überprüfung keine Sorgen!
    Ich gebe ALLES an , bin also ehrlich und renne auch schön Brav mit allen Kontoauszügen Regelmäßig zum Amt.
    Zudem Arbeite ich und lege sogar Belege u. Quittungen ( Kopiert) vor, denn ich habe Auslagen , die mir dann zurück erstattet werden vom Chef… ( also Minus / Plus = NULL!! )
    So weiß das Amt jederzeit auf den Cent genau, was auf meinem Konto ” los” ist..
    Wenn jeder ein wenig ehrlicher wäre,gäbe es bestimmt weniger Schikanen bei den Ämtern.
    Und Guthaben ? Hatte bisher nicht das Glück, dazu habe ich zu genau Kalkuliert… Eher ein paar Euro´s Nachzahlen.. aber das ist schon ok…
    Ich finde es halt für andere Leute nur Schade, dass man einem jeden Cent anrechnet und man alles Nachweisen muß…
    Wo es “andere” Nutznießer gibt, die Bescheissen, was das Zeug hält und auch noch Grinsen und Schwarz Arbeiten und die Ämter zum ” Narren” halten..
    Da gibt es Leute, die Hartz4 erhalten, aber einen 500 Daimler fahren… Aber: ” Ich nicht verstehen, aber Euro toll…!!
    DA könnte ich ausrasten! Aber DIE kriegt keiner am Arsch!!
    So, ich habe fertig!!

  9. Lurgi

    am 09.07.2009 um 21:12 Uhr

    @Bobo
    Du solltest erst mal das Gesetz lesen, um darüber reden zu können. Was uns das Leben schwer macht sind die Ausführungsbestimmungen und Durchführungsverordnungen, die dann noch nachteilig angewandt werden.
    Aber wie sollte man Leuten wie Dir das beibringen. Immer schön die Bits betrachten, während die Megabytes an Dir vorbeifliegen.

  10. bodo

    am 10.07.2009 um 21:03 Uhr

    zu Lurgi Keine Angst ich glaube ich kenne das Gesetz besser als!!!!!!!!

  11. Lurgi

    am 11.07.2009 um 22:56 Uhr

    @bodo
    Daran habe ich starke Zweifel. Du gibst nur Stammtischparolen von Dir. Fang mal damit an, dass nicht “irgendwelche Politiker” die Gesetze machen, sondern das Parlament. Und dass ein Gesetz ohne Ausführungsbestimmungn nix wert ist; und die machen die Ministerien. Und so geht es weiter…

    Und ich glaube nicht, dass Du schon jemals bei einer Arbeitsberaterin (oder wie die sonst heute heißen) warst und die Dir Dein Geld gestrichen hat, nur weil Du ein Dokument nicht vorlegen konntest. Und Du dann nach Gerichtsverfahren 2 Jahre später das Geld erst bekamst.

    Nee Junge, Du weißt gar nix!

  12. Claudia1

    am 12.07.2009 um 01:13 Uhr

    @bodo & Lurgi ..
    ganz ehrlich??
    Wir sind nicht im Kindergarten wo um Schaufel und Eimer gestritten wird!
    Bringt doch BITTE weiterbringende Beiträge und macht den Zoff Privat aus!
    Ein guter Artikel mit Sinnvollem Text, das wäre es..
    DANKE…

  13. Lurgi

    am 12.07.2009 um 13:57 Uhr

    @Claudia1
    Dein Gejammere und der Tiefschlag gegen Ausländer bringt die Sache nun auch nicht gerade weiter. Also immer zuerst an die eigene Nase fassen.
    Aber wenn Du Konkretes willst: Ich mache genau das Gegenteil von Dir. Statt mich zu ducken geht bei mir jeder Bescheid in den Widerspruch, und wenn er nur irgendwie eine Schieflage hat auch an den Staatsanwalt. Damit fahr ich ganz gut. Ich habe meine Lektion gelernt.

  14. Claudia1

    am 13.07.2009 um 23:32 Uhr

    @Lurgi!!
    Mach bitte nicht den Klugscheisser!
    Wer bitte kassiert ohne Ende ab hier im Staat und geht nicht Arbeiten?
    Weil:
    ” Nix versteh´n aber Euro gut!!”
    Ich Arbeite mir den Arsch ab aber die lieben “Nachbarn” ( habe ich einige von!!) kassieren ohne Ende und leben wie die Maden im Speck!!?
    Schaue mal in deren Wohnung und in meine!!
    Bei mir steht nicht drauf : ” Sponsert, bei Sozi”
    Ne, ich bezahle alles aus eigener Tasche, Kollege!
    Meinst du etwa, ich bin so ein ” Drücker”?
    Ne, ich schaue auch genau, was in den Texten steht, die mein Mann bekommt ( Teil der Hand verloren bei ARBEITSUNFALL!!! ), weil MEINE Kohle nämlich angerechnet wird!!
    Und zwar alles was ich habe!!
    Wenn es DIR gefällt, lasse dich doch von deinen Mitbürgern bescheissen!
    Mit deinem Larifari ” Einspruch” machst du es dir nur selber schwer!
    Der Antrag und Überprüfung dauern NOCH länger..
    Und zwar SO lange, wie das Amt es will…( Weil du nur Beanstandest, Widerspruch einlegst, wer jammert denn hier ?? )
    Ja, und es leider hier nicht so gehandhabt wird wie in Dänemark!
    Da wird keinem was in den Arsch gesteckt!
    Und so sollte es sein, oder besser noch wie in Frankreich!
    Weg mit Leuten die sich zu ” fein” sind zu schuften für ihr Geld! ( Ich rede von Normal Bezahlter Arbeit, bitte!!)
    Ich Arbeite und wühle jeden Tag im “Mist” als Frau ( das darfst du Wörtlich nehmen!!! )
    Und????
    Ich habe damit kein Problem!
    Für mich ist einen Schweinestall ausmisten keine Problem!
    Habe ich früher getan, und würde ich heute jederzeit auch wieder tun!
    Denn Schweinemist Stinkt, Faulheit stinkt!
    Geld aber nicht!!!
    Wohl bekomm´s !

  15. STimOv

    am 24.09.2009 um 20:59 Uhr

    @ all

    ich hab da mal ne kurze frage…folgende situation:

    Partnerin bis 31.12.08 in Berufsausbildung gewesen
    Ich seit Oktober 08 ALGII Bezieher gewesen
    Miete ab 11/08 bekommen (hälfte)

    Die Arge/Jobcenter hatte also an der Gesamtjahresmiete kaum Anteil…

    jetzt nach umzug, kam die Betreibskostenabrechnung…ca 200 € Guthaben…

    krallt sich alles die arge?

    im mom zahlt sie nur 2/3 der Miete für die neue wohnung, den rest zahl ich…
    und ich bekomme BaföG angeblich soll es angerechnet werden(meiner Partnerin), wenns den ALG II-Satz übersteigen sollte, der mir sonst zustünde(wenn ich nicht BaföG-Empfänger wär). SEIT WANN IST DAS ERLAUBT? (vorher wars das net!)

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