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Erben müssen ALG II-Leistung der Erblasser zurückzahlen
Nachricht zum Thema weitere Themen vom 26.06.2011 um 13:08 Uhr
Aus einem am 24.06.2011 veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Berlin (SG) geht hervor, dass die Erben von Hartz IV Empfängern grundsätzlich zur Rückzahlung der staatlichen Unterstützung verpflichtet werden dürfen (Az.: S 149 AS 21300/08).
Geklagt hatte eine Frau, deren Vater Leistungen im Sinne des SGB II von rund 12.000 bezogen hatte. Bei Antragsstellung hatte ihm die Behörde ein Schonvermögen in Höhe von fast 22.000 Euro anrechnungsfrei belassen.
Als der Vater der Klägerin starb, sollte diese nunmehr die staatliche Hilfe aus dem Erbe in Höhe von etwa 19.000 Euro zurückerstatten. Hiergegen wehrte sie sich vor dem Sozialgericht ohne Erfolg.
Laut Urteilsbegründung sei der Erbe einer Person,die zu Lebzeiten ALG II Leistungen erhalten hat, gemäß § 35 I SGB II zum Ersatz der Leistungen, die der Erblasser erhalten hat, verpflichtet. Dies gilt, soweit die bezogenen Leistungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall erbracht worden sind und 1.700 Euro übersteigen. Die Erbenhaftung ist hierbei auf die Höhe des Nachlasses beschränkt.
Da diese Tatbestandsvoraussetzungen im konkreten Fall gegeben seien und Ausnahmegründe nicht vorlägen, müsste der Forderung nach Rückzahlung entsprochen werden. Das Gericht hatte überdies auch keine Zweifel daran, dass die Regelung zur Erbenhaftung im SGB II verfassungsgemäß ist.
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was ist denn daran neu?
das ist schon immer so, verstehe nicht warum die Frau geklagt hat?
Genau wie bei dem Pflegefall für Kranke ist es da auch, alle Vermögensteile innerhalb der letzten 10 Jahre können zurückverlangt werden.
Ist ja auch richtig so.
Allerdings darf ja die Person ihr Vermögen in diesen 10 Jahren verkaufen und das Geld veleben. Dann kann natürlich nichts zurück verlangt werden.
Sehr geehrte Frau “Oma von 4 Enkelkindern”!
Ihre Einlassung zum Thema ist sicherlich korrekt und ich will sie ja so gesehen auch nicht kritisieren. Aber die Themen “Tod”, “Pflegefall für Kranke” und “ALG II” sind in dieser BRD-2011er-Generation Tabu-Themen.
Deshalb wird unser finanziell klammer Staat alle bisher noch nicht angebohrten Geldquellen heranziehen, von dem er zwar schon immer wusste, die sich jedoch bezogen auf die Anzahl der Geldquellen lohnen.
Davon mal ganz abgesehen lohnt es sich in ALG II-Familien bzw. im ALG II-Familienumfeld ganz besonders, nachzusehen. Zum einen haben die Jobcenter eine Lizenz zum Schnüffeln. Und es ist wohl auch eine Tatsache, daß die ALG II- Bettroffenen sowie das ALG II-Umfeld auch nicht zu den “Hellsten” gehören.
Und da gibt es auch noch eine menschheitsgeschichtliche Variante, wo vor dem eigenem (finanziellen) Bluten immer andere vorgeschickt wurden, um sich so zumindest noch für eine kurze Zeit einen Vorteil zu sichern.
Einen schönen Gruß
Was meinst du damit, das Die ALG II Betroffenen nicht zu den “Hellsten” gehören?
Du tust ja so, als wäre jeder der Harz4-Leistungen bezieht bekloppt.
Also da scheint ja einiges schiefgelaufen zu sein. Man kann nur hoffen, dass die Frau weiter klagen wird und zwar bis zur höchsten Instanz. Denn in den Begründungen sind nach meiner Auffassung zahlreiche Ungereimtheiten, die auf jeden Fall abgeklärt werden müssten.
Z.B. das Schonvermögen.
Ein Arbeitsloser erhält keinen Darlehen bzw. kein Kredit sondern bezieht Sozialleistungen. Wie kann es sein, dass zum einen das Schonvermögen zuerst anrechnungsfrei belassen wird und jetzt auf einmal soll die Summe dem Erben angerechnet werden? Und warum soll ausgerechnet der Erbe das zahlen? Grenzt ja fast schon an Sippenhaft!
Wenn das wirklich so wäre, wie im Urteil beschrieben, dann müsste ja auch jeder Arbeitslose damit rechnen, dass dieser, wenn er irgendwann wieder einer Arbeit nachgeht und ein Einkommen hat, die gezahlten Sozialleistungen zurückzahlen muss. Man könnte glatt glauben, dass man bei so einem Urteil genau darauf hinarbeitet.
Ähnlich wie man es ja schon bei den Scheidungskosten macht. Ist man arbeitslos und bezieht H4, bekommt man (meistens) die Prozesskosten, einschließlich Anwalts- und Gurtachterkosten, erstattet. Zumindest war es damals (vor 6 Jahren) bei mir so.
Allerdings, wird man innerhalb von 7 Jahren in unregelmäßigen Abständen überprüft, um festzustellen, ob man ein Einkommen hat und wie hoch dieses ist. Trifft das zu und das Einkommen übersteigt eine gewisse Einkommensgrenze, muss man die Hälfte der gesamten Scheidungskosten zurückzahlen.
Man kann wirklich nur hoffen, dass eine höhere Instanz dieses Urteil kippt.
TOLL!
Das wäre ja noch schöner.
Vater lebt auf Staatskosten, und sein gebunkertes Geld kassieren die lachenden Erben.
Flynn64 > das schonvermögen bezieht sich auf die lebensjahre des H 4 Empfängers.
dieser ist nun tot.
hinterlässt schulden ( h 4 summe)
schulden des verstorbenen müssen aus dem erbe bezahlt werden.
erben haften bei erbschaftantritt und müssen bezahlen.
SGB II § 102
sorry SGB XII §102
die erben eines algII beziehers brauchen nur das erbe auszuschlagen, da zahlen die dann nur die notarztkosten.
oh je ich meinte nicht notarztkosten sondern notarkosten
*lach* ja, kann passieren, aber Notarzt und Notar ist fast dasselbe ;-))
wenn jemand ein Erbe ausschlägt, ist die Knete auch weg- also nützt ihm das wenig. Das Geld das vererbt wird, ist ja bereits versteuert, manchmal auch mehrfach- und es ist schon eine Schweinerei, das der Staat auf alles den Finger hält und den Leuten nichts mehr lässt. Es ist die Frage, ob mit dem Erbe nicht evtl.die Bestattungskosten bezahlt werden müssen oder könnten, das ist alles leider hier nicht zu lesen.
In (richtigen) Briefen an die Redaktion meiner Heimatzeitung im Rems-Murr-Kreis schreibe ich immer, daß wir ALG II-Betroffenen eben die Deppen der Nation sind. Warum also sollte sich diese Regierung nicht auch nach dem Tode der ALG II-Betroffenen bei den ALGII-Angehörigen bedienen? Das sind doch am Ende auch nur die Deppen der Nation, wenngleich dies nicht immer so dargelegt wird.
Da frage ich mich sicherlich mit Recht, warum soll der ,,Depp, der täglich zur Arbeit geht ” das zahlen? Ist doch richtig, denn der Topf ist irgendwann mal leer.
Ich glaube, daß sich darüber die Wenigsten den Kopf machen.
eine etwas verworrene geschichte denn einerseits darf der hartz4 empfänger rücklagen bilden und andererseits wird genau dieses geld was ihm gesetzmäßig gehört nach seinem tode zurückgefordert.
auch ich kann hier nur empfehlen den weiteren klageweg zu bestreiten.
Ja, mit dem ERben ist das so eine Sache. Sind die Erben selbst Hartz IV Bezieher dürfen sie das Erbe nicht ausschlagen, es sei denn, es sind nur Schulden. Gaz so einfach ist das also nicht. Man hat sich damals (für viel Geld) schon Gedanken gemacht bei der Vorbereitung und EInführung der HArtz IV Reform, wei mann den Leuten jeden cent wieder aus der TAsche ziehen kann, keine Sorge. So schön es auch ist, den Erben etwas zu hinterlassen, aber mit H IV im Rücken ist es wirklich besser, man verprasstsein Vermögfen zu Lebzeiten. Übrigens, auch ein testamentarisch zweckgebundenes Erbe, z. B. 3000 € für die Beerdigungs- und Bestattungskosten ist bei HArtz IV Vermögen und wird angerechnet, also nichts da, von wegen würdevolle Bestattung. Ja, da gäbe es noch einiges, aber ich will es mal dabei belassen, sonst regt man sich auf, der Blutdruck steigt, Herzinfarkt, und dann müssen meine Erben noch an die ARGE (jetzt Jobcenter) obwohl ich keinen kenne, der da einen Job (auch nachhaltig und längerfristig) und nach Tarif bezahlt bekommen hat.
@ happyhipo vom 28.06.2011
Stimmt nicht. Das hat mit Hartz4 nichts zu tun. Jeder kann das Erbe ausschlagen. Wenn ich nicht erben möchte?Zum Beispiel weil ich keinen Kontakt habe, dann kann mich keiner zwingen. Wenn im Testament das Erbe geregelt ist, kann ich es einfach ablehnen.
Ich hätte mal gerne gewusst, woher du die Information hast, das Hartz4 Empfänger das Erbe annehmen müssen. Das würde ja bedeuten, das ich auch Schulden erben muss!
Ich habe sofort einen Vorschlag. Stellen wir vor: der ALG2-Bezieher ist gestorben. Seine Tochter ist erst 15 Jahre alt. Der Staat kann doch abwarten, bis sie Studium macht, und wenn sie mit 25 Jahre zu arbeiten beginnt – dann die Kosten für ihrer gestorbenen Vater abverlangen. Noch lukrativer wir es für die Beamten, wenn so was auch mit Enkelkindern der Verstorbenen gemacht wird.
Ich verstehe die Aufregung nicht. Die Haftung der Erben ist auf den Nachlass (das Vermögen des Verstorbenen) beschränkt. Kein Erbe muss daher aus seinem eigenen Vermögen Hartz 4-Leistungen zurückerstatten.
Ein Hartz4-Empfänger bekommt schließlich Leistungen vom Staat, da er regelmäßig aufgrund seiner Arbeitslosigkeit nicht mehr selbst für seinen Unterhalt aufkommen kann. Die bisherigen Errungenschaften werden durch das sog. Schonvermögen (Höhe ist streitbar) zum Teil geschützt.
Wieso soll der Staat, mithin die Staatsbürger – also Ihr alle – etwaiges Vermögen eines verstorbenen Hartz 4-Empfängers nicht in Höhe der zuvor gewährten Unterstützung zurückfordern dürfen???
Schweinerei ist das………Unverschämt………man sollte alles verprassen und nur das Geld für die Beerdigung hinterlassen…….
@ Befürworter vom 29.06.2011
Und was ist mit den Unkosten? Beerdigung & Wohnungsauflösung & 3 Monatsmieten. Vielleicht noch eine Entrümpelung? Diese Kosten fallen auch an. Wenn man das Erbe ausschlägt, müssen die Erben oder Kinder diese anfallenden Kosten finanzieren. Oder? Das kostet alles eine Menge Kohle.
hallo,
was für ein Müll!
da habe ich mein Leben lang keinen Kontakt zu meinen Eltern ( Vater, Mutter, egal!) und da kommt die Arge und sagt:
Tja, Sorry, bezahlen Sie von dem Erbe erstmal alles zurück !”
Wieso ??
habe ICH die Schulden gemacht, oder mein Vater/ Mutter??
Da werde ich auch noch bestraft, weil ich mit denen Verwandt war und meinen ” Anteil” verlange für eine Völlig Verkackte Kindheit!!
So sieht es also aus, wenn man als Kind gerechter Weise eine gerechte ” Entschädigung ” erwartet und nochmals in den Arsch getreten wird!
Super!
Spreche aus eigener Erfahrung…
Was kann ICH für Eltern die ihr Leben nicht im Griff hatten??
dazu kann ich nur schreiben, leute führt euren “sparstrumpf” wieder ein.
dazu sagte ich meiner tochter, “kind schaffe dir nie eigentum an, welches du nicht innerhalb von 4 wochen verwerten kannst”.
vermeide ein haus zu bauen, eine wohnung zu kaufen und sondern lege das geld dafür beiseite.
es gibt keine garantie für einen lebenslangen arbeitsplatz.
nach einem jahr alg I wartet h 4 auf dich.
bei antragstellung wird alles / dein ganzes eigentum registriert und dein mühsam angeschafftes / erspartes wirst du verlieren, wenn nicht sofort, dann aber beim 2`ten male.
diese h 4 anträge verfolgen dich ein leben lang und es wird immer wieder nachgefragt, wenn du arbeitslos wirst, wo alles geblieben ist, was im erstantrag stand.
spar dir diesen stress und verlust.
Und genau das sagte ich bereits zu Beginn hier:
der Opa hätte seinen späteren Nachlaß vorher verkaufen sollen (nicht an die Kinder überschreiben! er muß es verkaufen)
Er darf, wenn er erst in Rente ist und kein H4 mehr bekommt sein Häuschen frei verkaufen und dieses Geld verleben (oder im Garten vergraben *grins) Wie es mit Verkauf und Wohnrecht auf Lebenszeit ist, das weiß ich jetzt nicht, wie da das Gesetz entscheidet?
Im Übrigen sollten alle Bürger sich Gedanken machen über den immer schlimmer werdenden Überwachungsstaat.
Ich zahle schon lange alles, was irgend möglich ist, in bar.
Möglichst kaum noch etwas über das Konto laufen lassen, nicht mit Karte zahlen!!!
Niemand kann sagen, was in Zukunft mit seiner Lebenssituation sein wird und der Staat kann mittlerweile Jahre in deinem Leben zurückschnüffeln, da gilt kein Datenschutz mehr.
Genau so ist es leider ,ich habe im moment dass selbe problem ! bruder verstorben und vater 77 lebt noch und dass spiel beginnt mit vollen zügen beim sozialamt ! Es wahr die hölle an dem tag .Aber es ist noch lange nicht am ende ! ich frage mich nur wo dass noch hinführen soll
Leider finde ich nichts über “minderjährige Erben”. Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft von 3 Personen. Meine Tochter erbt eine (zur Zeit) nicht zuverwertende kleine Eigentumswohnung. Diese ist zwar lastenfrei aber ist im schlechten Zustand, muss entrümpelt und renoviert werden. Dafür gibt es keine Rücklagen.
Dürften wir uns ein Kredit nehmen um die Wohnung in einen ordentlichen Zustand zu bringen, vermieten bis meine Tochter in 4-5 Jahren selbst soweit ist, darin zu wohnen und solange die Einnahmen aus Vermietung für die Kreditrückzahlungen nutzen?
Wie gesagt , es geht um das Erbe an eine minderjährige.
Hallo,
meine Oma hat mich im Jahr 2006 per Notarvertrag und Testament zu ihrem Haupterben gemacht.Sie übertrug mir 2006 (unentgeldlich) ihr kleines Häusschen per Notarvertrag und meine Mutter verzichtete auch per Notarvertrag auf ihren Pflichtteil.Nun ist meine Omi leider verstorben und ich bin dabei das Haus zu verkaufen.Jetzt meldete sich ein angeheirateter Verwandter,der Interesse an dem Haus zeigt.Dieser war dann ganz erstaunt und ärgerlich,dass wir noch andere Interessenten für dieses Haus besitzen.Wir liessen es über die Sparkasse schätzen und wollen es auch darüber verkaufen.Man versucht uns nun dahingehend zu “erpressen”es an ihn zu verkaufen,weil er weiß das meine Mutter Hartz4 bezieht und er wohl dann das Amt informiert,wenn wir es nicht an ihn verkaufen.Eigentlich hat er bei mir nun verspielt,aber ich denke natürlich an meine Mutter(61)und was diese dann für Schwierigkeiten bekommen könnte,zumal sie ja 2006 auf ihren Pflichtteil verzichtet hat.
Was mache ich jetzt???Soweit ich weiß gibt es für Hartz4 Leute ein Schonvermögen und es wäre interessant zu wissen,wenn der Pflichtteil geringer ist als das Schonvermögen-dann könnte ich doch verkaufen an wen ich will bzw.an den der am meisten bietet-Oder?
Kann das Amt von mir verlangen-trotz Verzicht des Pflichtteils-das ich den Pflicchtteil an meine Mutter ausbezahle?
Muß meine Mutter dem Amt irgentetwas mitteilen,obwohl ich laut Testament und Erbschein alleiniger Erbe bin???
Wäre froh über baldige Antworten,denn die Zeit sitzt mir gehörig im Nacken.
Hallo
Wenn ich Harz 4 bekomme und dann tausende Euro erbe ist mir klar das ich dann kein Harz 4 mehr bekomme.
muss bez könnten die eine Rückzahlung verlangen.?
Schliesslich wird von der Stadt auch das Mietgeld bezahlt.
?
Wenn ich ein Haus erbe und es verkaufe, müsste ich das Bekommende Geld von Harz4 zurück bezahlen .
?
Ich bin euch sehr Dankbar auf euere Antworten. kaieifel@yahoo.de
gr