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Bundessozialgericht: Über 25 voller ALG II Anspruch

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 27.01.2007 um 16:28 Uhr (Autor: pr)
VGW 48

Nach einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil des Bundessolzialgerichts in Kassel haben Arbeitslose über 25 Jahre auch dann einen Anspruch auf die volle Regelleistung des ALG II, wenn Sie noch in der Elterlichen Wohnung leben.

Das Karlsruher Jobcenter hatte einen 36 Jahre alten Arbeitslosen lediglich 80 % der Regelleistung zahlen wollen. Dies wurde damit begründet, dass der Leistungsempfänger nicht der Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft sei.
Das Gericht stellt in seinem Urteil (Aktenzeichen: B 7b AS 6/06 R) klar, dass es, im Gegensatz zur der vor der Reform im Rahmen von Hartz IV gewährten Sozialhilfe, keinen Haushaltsvorstand mehr gäbe, dem allein die volle Regelleistung zustehe. Lediglich jüngere Kinder bilden nach Ansicht des Gerichts mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft, weshalb diese mit dem anteiligen Regelsatz auskommen müssten.
Damit folgt das Bundessozialgericht der Ansicht der Vorinstanzen (SG Karlsruhe S 5 AS 1248/05, sowie
LSG Baden-Württemberg L 8 AS 4364/05), die beide dem Kläger die volle Regelleistung in Höhe von 345 Euro zugesprochen hatten.

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Eine Antwort zu “Bundessozialgericht: Über 25 voller ALG II Anspruch”
  1. uwetam

    am 09.06.2007 um 06:18 Uhr

    ich habe eine eigentumswohnung in der ich lebe, werde ab dem 01.07.2007 hartz 4 empfänger.

    was passiert mit der wohnung?

    ich höre überall, dass die wohnung mit einer hypothek belastet wird und das bis zu einem restwertvon 18000 euro.

    stimmt das?

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