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Landessozialgericht: Diabetes rechtfertigt Mehrbedarf

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 27.02.2007 um 14:00 Uhr (Autor: cme)
VGW 76

Nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes (AZ L 7 AS 241/09) haben Zuckerkranke, die Arbeitslosengeld II beziehen, einen Anspruch auf einen Zuschuss für Diabetes-Kost. Zuckerkranke Menschen benötigten nun einmal besondere Kost, die als medizinisch notwendiger Bedarf gelte und somit zum verfassungsrechtlich geschützten Existenzminimum gehöre. Dieser Bedarf müsse nicht vom Regelsatz bezahlt werden.

Abweichend hiervon hatte vor einigen Monaten das Sozialgericht Dresden einen Anspruch auf Mehrbedarf bei Diabetikern verneint.

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32 Antworten zu “Landessozialgericht: Diabetes rechtfertigt Mehrbedarf”
  1. christian

    am 17.04.2007 um 13:08 Uhr

    warum werden keine bundeseinheitliche gerichtsurteile hierzu gesprochen.diabetes ist und bleibt eine (unangenehme ) krankheit -erstrecht bei insulinpflicht.man denke an die hypogluekämie (unterzuckerung).

  2. mueller katrin

    am 02.11.2007 um 18:26 Uhr

    meine tochter hat auch diabetes typ1.ich finde es eine riesengroße sauerei selbst den kindern das geld zu streichen sind diese für ihr leben nicht genug bestraft?
    wahrscheinlich hat deutschland noch nicht genug
    kinder die in armut leben damit die obersten politiker endlich mal munter werden

  3. Hans Hermann Mädje

    am 10.01.2008 um 16:44 Uhr

    bei mir wurde Diabetiker zu Zahlung verweigert weil das Arbeitsamt die diabetes bei typ2 noch mal unterteilt hat. In dem mal wo man Diät leben muß und wo man es nicht braucht. Ich muss es weil ich Insulin in hoher Dosis spritzen muss das 4 mal am Tag. Aber man muss politiker sein und ca 7600 Euro Diät kosten zu bekommen ,und dem kleinen man das nicht zu Gewehren nur im äußersten Fall um Geld zu sparen das sie selber mehr bekommen. Da sind 51,13 Euro zu viel für die Behörde. Bei mir ist es so das die bis auf zwei Monate von Hertz IV beginnt an alles nach zahlen mussten da nehme ich an das es da ran liegt. Ich kenne welche die brauchen nur gegen Zucker Tabletten nehmen und sie bekommen den Zuschuss.

  4. nicole

    am 07.04.2008 um 21:43 Uhr

    hallo ich habe eine siete gefunden wo steht das diabetiker den zuschuss bekommen müssen und zwar 55,euro im monat
    ich selber bins auch und habe vor fast 1 1/2 jahre es dem amt mit geteilt aber sie könnten da nix machen nun haben ich aber was gefudnen das sies zahlen müssen sogar rückwirkend!! werde dem amt dieses schreiben vor die nase halten plus vom arzt das ich damals schon dran erkrankt war so gehts ja nun nicht das sie einem das nicht zahlen wollen obwohl es einem zusteht. man hat sich die krankheit ja nicht selber ausgesucht!!!

    http://www.nickss.org/rand/rand070308.htm

    schaut es euch selber an ich werd es versuchen!!!

  5. am 22.08.2008 um 15:44 Uhr

    habe am 18.9.08 ein gerichts termin wegen der diabeties in Braunschweig beim soziealgericht. Die haben von hartz4 begin es verweigert mir die merhrkosten auf wand zu gewären. Weil die die ehre hatten, typ 2 noch mal zu unter teilen. Mein hausartz hatte versehentlich da das falsch kreuz gemacht ehr hat sich gleich neues formela von der arge geholt und neu aus gefüllt und wieder hin gebracht. Aber die haben sich nicht da rauf ein gelassen .Und haben mir die mehrkosten verweigert bis heute. Des wegen habe ich mit hilfe der gewerkschaft klage ein gereicht .

  6. Heinz Krämer

    am 03.09.2008 um 15:39 Uhr

    Weil das Sozialamt mir den Mehrbedarf gestrichen hatte, habe ich vor dem Sozialgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, wo mir zugestanden wurde, dass jeder Fall im einzelnen geprüft werden muss, ob das Sozialamt einfach den Mehrbedarf für Diabetiker einstellen, und verpflichtet das Sozialamt auf weiterzahlung. Das Amt zahle 2 Monate weiter, und ztelle dann rechtswidrig die Zahlung ein. Da ich aber immer noch seit 3 Jahren auf eine Entscheidung des Sozialgerichtes warte, habe ich erneute auf das besagte Schreiben hin, nochmals die einstweilige Verfügung über meinen RA gestellt. Dieser Antrag wurde aber abgeschmettert, weil angeblich nach etwa 2 Jahren keine Eilbedürftigkeit mehr vorliegen würde, ich bin aber davon ausgegangen, dass in der vergangenen Zeit eine Richterspruch vorliegen würde, was aber nicht der Fall ist.
    Es mit interesse zu verfolgen, die die Gerichte Fehler die der gerichtbarkeit zugerechnet werden, umgekehrt werden, und dem Kläger zugerechnet werden. Denn im meinem Fall nun über ca. zweieinhalb Jahren auf eine Entscheidung, aber hier hat sich das Gericht die entscheidung sehr einfach gemacht, indem Sie mein berechtige Verfügung abgeschmettert hat, nur weil die Gerichtbarkeit nicht in der Lage ist in zweieinhalb Jaheren zu einer Entscheidung zu kommen, Bevor man der Gerichtbarkeit die Schult auferlegt, muss der keine Mann dafür herhalten und wird zu unrecht verdonnert. Ich habe gegeb diese Unmögliche Entscheidung widerspruch eingelegt.

  7. am 05.09.2008 um 19:17 Uhr

    bleibe am ball ich habe ja am 18 .9. 08 ein termin in braunschweig ich lasse mich da auch über raschen wie der Richter dann entscheiden tut.Denn die müßen wenn es duch gehn sollte von 2004 bis heute den mehrbedarf für diabetis nachzahlen. Denn sie haben mal für 2 monate gezahlt und dann wieder ein gestellt ohne grund mit zu teilen. Ich hoffe das es duch geht und die arge endlich mal ein über gezogen bekommt. Nur glauben tuhe ich es noch nicht bis ich es auf dem konto habe. So wie ich was genaues weiß deile ich es euch mit.

  8. Hans -Hermann Mädje

    am 19.09.2008 um 17:41 Uhr

    wae gestern beim sozialgericht in braunschweig in 2 instanz und schon wie vermutet verloren. Der Richter war die ganze zeit auf unserer seite hatte sogar die arge zum teil zu zahrlung verurteilt . Bis er dann wieder spruch vor gericht ein legte die 3 Richter sind dann zu beratug gegangen als sie dann wieder raus kammen sagten sie nur wird ver weigert weil das ober sozal gericht in celle meine diabetika brauchen keine meher kosten für ernährung. die peise für diät were gleich gegen über der nomal kosten. Ich bin der meinung die wollen sich nur drücken um die nach zahlung zu ent gehn von ca 3450 euro das wird der ware grund sein. Das beste kommt noch allen diabetiekern wierd bei der nächsten antrag stellung das ver weigert.gruß aus goslar

  9. reiner-Bayern

    am 18.11.2008 um 11:52 Uhr

    Mein Antrag auf Mehrbedarf wg. Diabetes Typ II wurde
    abegelehnt. Habe Widerspruch eingelegt mit der Angabe
    “Begründung wird nachgereicht.
    Nun will ARGE eine entsprechende Begründung.
    Kann jemand weiterhelfen ?

  10. Mädje

    am 23.11.2008 um 16:55 Uhr

    ja das hätte ich dir auch sagen können. Ich Zehtiere nach dem neuen Gesetz wird drauf hin gewiesen, dass auch nach den ,,Empfehlungen des deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in derSozialhilfe”vom 1Oktober2008 ein Mehrbedarf bei Diabestes mellitus nicht vorgesehen ist,weder bei Typ1noch bei Typ 2. Das alles ist so nachzulesen unter (§21 Abs.5 SGB!!) Und ( BSG; Urteil vom 15.April 2008- B14/7b AS34/06). Ist eine große sauerei die Politiker kriegen 7500 auf wärst mit den diät kosten im monat und der kleine man noch nicht mal 55 Euro. Die sitzen nur Rum da oben und bauen nur scheiße und der kleine man soll für die nur zahlen. In meinen Augen ist es so gemeint du bist krank dann haste nur eine Chance das alles zu entgehen in dem man ohne vorwarnung in dein eigenheim gehst in die holzkiste und dann ab unter die erde das wünscht sich vater staat.

  11. Riedelchen

    am 13.12.2008 um 10:46 Uhr

    Lest mal die Empfehlungen des Deutschen Vereins für private und öffentliche Fürsorge, dort steht, dass Diabetes II keinen Mehrbedarf mehr rechtfertigt. Medizinisch bewiesen.

  12. am 26.01.2009 um 18:10 Uhr

    Verstehe Das Nicht!
    Bei Mir Wurde 2006 Typ2 Festgestellt!
    Habe Auch Folgeschäden!
    Unterschenkelampu Und Kleiner Zeh Weg!
    Ich Wußte Von Mehrbedarf Nichts!
    Die Arge Hat Mir 55 Euro So Mehr Ausgezahlt!
    Ohne Antrag!
    Bekomme Sie Jeden Monat Extra!
    Hab Wohl Glück Gehabt?
    Gruß Horst

  13. am 27.01.2009 um 11:36 Uhr

    Habe Heute Ein Schreiben Der Arge Bekommen!
    Bekomme Das Geld Jetzt Auch Nicht Mehr!
    Hammer!
    Werde Klagen!Habe Ja Armenrecht!

  14. Lucrezia

    am 12.05.2009 um 19:43 Uhr

    Hallo Leute,

    es wird Zeit, dass wir uns organisieren und uns endlich gegen die Ungerechtigkeit wehren. Es wird keinerlei Rücksicht darauf genommen, dass Diabetiker sich anders ernähren müssen und das die Menschen höhere Medikamenten Ausgaben haben, gerade wenn och andere chronische Krankheiten vorliegen, vieles wird von der Krankenkasse nicht mehr übernommen. Ich weiß wo ich zur Bundestagswahl mein Kreutz mache bestimmt nicht bei SPD oder CDU, denn diese beiden Parteien haben mit Sozial nichts mehr zu tun.

  15. jeannette

    am 05.06.2009 um 15:48 Uhr

    hallo, ich bekomme auch kein mehrbedarf mehr wegen meines diabetes (insulinpflichtig mit hohen dosen). ich finde dieses auch eine riesengroße sauerei, denn vom normalen regelsatz kann man dieses doch gar nicht alles bezahlen. mir wurde der tipp gegeben einfach mal einen brief an den obersten von der arge (bezirk) zu schreiben. denn es gibt noch einige bei denen dieser mehrbedarf gewährt wird.
    eine riesengroße sauerei.

  16. Berni

    am 15.06.2009 um 08:53 Uhr

    Vielleicht hilft Euch das hier weiter hab da einiges gesammelt und zusammen getragen…

    Geregelt ist dieser Mehrbedarf in § 21 Abs. 5 SGB II: “Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe.”

    Im Anhang der Weisung der BA zu § 21 SGB II findet sich eine Liste mit Krankheiten und der Höhe des dafür zu gewährenden Mehrbedarfes. Dabei stützt sich die BA auf die “Empfehlungen des Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV)”.
    Schon mit in Kraft treten der Änderung der Weisung der BA zu § 21 SGB II am 20.12.2008 wurde dies Liste anerkannter Krankheiten eben auf Empfehlung des o.g. Vereines gravierend von vorher 17 auf nunmehr noch 9 Krankheiten zusammen gestrichen. Zudem wurde bei 6 dieser 9 Krankheiten der Mehrbedarf auf schwere Krankheitsverläufe beschränkt. Wer bislang Mehrbedarf wegen Diabetes, Hyperlipidämie, Hypertonie oder Hyperurikämie erhielt, bekommt dafür nun nichts mehr – nur einen Bescheid über “Wegfall des bisherigen ernährungsbedingten Mehrbedarf”. Auch ALG II Bezieher mit Colitis ulcerosa, HIV, Krebs, Leberinsuffizienz, Morbus Crohn oder Multiple Sklerose erhalten keinen Mehrbedarf mehr, wenn kein schwerer Krankheitsverlauf vorliegt.

    Nun haben aber die “Empfehlungen des Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV)” keinerlei Rechtswirkung, auch wenn die BA in ihrer “HEGA 05/08 – 23 – Prüfung des Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung (§ 21 Abs. 5 SGB II) (GA Nr. 17/2008)” die ARGEn und Optionskommunen anweist, sich daran zu halten.
    Zudem verhält es sich grundsätzlich so, dass die BA gar keine Ermächtigungsgrundlage hat (siehe § 27 SGB II), zu entscheiden, bei welchen Krankheiten man Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II erhält und/oder wie hoch der jeweilige Mehrbedarf ist.
    Diese Anmaßung der BA dürfte damit klar rechtswidrig sein, denn eine solche Festlegung darf nur die Bundesregierung treffen. Das wird sie aber nicht tun, da § 21 Abs. 5 SGB II so gedacht ist, dass er eine Einzelfallprüfung voraus setzt, um einen individuellen krankheitsbedingten Mehrbedarf abzudecken. Nun eröffnet die o.g. HEGA genau eine solche Prüfung und würde sich nun jede ARGE und Optionskommune an diese halten, würde das bedeuten, Zitat: “In solchen Ausnahmefällen haben die ARGEn und AAen in gT daher den zuständigen Ärztlichen Dienst beziehungsweise das zuständige Gesundheitsamt einzuschalten, um eine fachliche Einschätzung in dem betreffenden Einzelfall zu erhalten.” (AAen in gT = Arbeitsagenturen in getrennter Trägerschaft; Anm.d.Verf.)

    Wenn also ein ALG II Bezieher einen Antrag auf krankheitsbedingten Mehrbedarf stellt, müsste ein Sachbearbeiter den Ärztlichen Dienst oder das Gesundheitsamt damit beauftragen zu prüfen, ob ein krankheitsbedingter Mehrbedarf dem Grunde nach vorliegt und dessen Höhe festzustellen. Das wird aber in der Praxis nicht getan, da man hofft, durch einfache generelle Ablehnung solcher Anträge Kosten sparen zu können – was offensichtlich auch funktioniert.
    Auch wenn man bei dieser Praxis in den ARGEn und AAen in gT davon ausgehen muss, dass ein Antrag auf krankheitsbedingten Mehrbedarf für vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge ignorierte Krankheiten – sowie ein Widerspruch gegen die Ablehnung eines solchen – keinen Erfolg haben wird, kann man mit einem verständigen Richter und einer ordentlichen Argumentation durchaus beim Sozialgericht Glück haben.

    Hier gibt es 2 Möglichkeiten der Vorgehensweise:
    a) Antrag => Widerspruch => Widerspruchsbescheid => Klage, oder
    b) Klage beim Sozialgericht mit Antrag festzustellen, dass
    - ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II vorliegt und
    - wie hoch der ist.

    Das hier Geschriebene gilt gemäß § 6b Abs. 1 SGB II auch für sog. Optionskommunen.

    Wichtig dabei ist auch, dass der Deutsche Verein diese Empfehlungen gar nicht für Leistungen nach dem SGB II ausgesprochen hat, sondern ausschließlich für solche nach dem SGB XII, wie die Antwort des Vereins auf eine entsprechende Anfrage des Forummitgliedes Funnelwebspider beweist:

    — Zitat —

    Sehr geehrter Herr XXXX,

    der Deutsche Verein hat 2008 neue “Empfehlungen zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der der Sozialhilfe” gegeben. Sie nennen auch die medizinischen und ernährungswissenschaftlichen Grundlagen, auf denen unsere sozialhilferechtlichen Empfehlungen beruhen. Die Bundesregierung sieht diese Empfehlungen als eine geeignete Grundlage auch für die Beurteilung eines möglichen krankheitsbedingten Mehrbedarfs bei Hartz 4 an. Aus diesem Grund hat die Bundesagentur für Arbeit den Inhalt unserer sozialhilferechtlichen Empfehlungen in ihre Weisungen an die ARGEn übernommen.

    Unsere allgemeinen sozialhilferechtlichen Empfehlungen von 2008 sind als Datei beigefügt. Sie ersetzen die früheren Empfehlungen aus dem Jahr 1997.

    Der Deutsche Verein hat sich nicht zum event. Mehrbedarf bei RLS geäußert. Eine Ablehnung Ihres Antrag unter Verweis auf unsere Empfehlungen ist mir daher nicht nachvollziehbar.
    Mit besten Grüßen

    Reiner Höft-Dzemski
    (wiss. Referent im Arbeitsfeld III – Grundlagen sozialer Sicherung, Sozialhilfe und soziale Leistungssysteme)
    Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
    Michaelkirchstr. 17/18
    10179 Berlin
    Tel.: 030 62980-301
    Fax: 030 62980-350
    E-Mail hoeft-dzemski@deutscher-verein.de

    — Zitat Ende —

    Diese Aussage bestätigt die obige Rechtsauffassung.

  17. reinhold

    am 15.06.2009 um 14:21 Uhr

    reinhold
    am 15.06.2009

    auch mir wurde der mehrbedarf ersatzlos gestrichen.
    werde dagegen klagen,
    man soll sich nicht alles gefallen lassen.
    wenn viele vor dem sozialgericht klagen,wird vielleicht einmahl ein einheitliches urteil gesprochen.
    die hoffnung stibt zuletzt!!!!

  18. reinhold

    am 16.06.2009 um 17:41 Uhr

    zu berni am 15.06.2009

    zuerst einmal meinen herzlichsten dank für deinen aus-
    führlichen bericht.

    ich werde den bericht meinem anwalt zeigen,in der hoffnung,daß es im streit mit der arge hilft.

    mach weiter so!!!!

  19. Berni

    am 19.06.2009 um 14:41 Uhr

    Habe da noch was Gefunden in SAchen Mehrbedarf Diabetes.

    Die Argen berufen sich ja immer gerne auf den Westfällischen Landesverband usw.

    Der Mehrbedarf wird aber auch im §30 SGB XII
    festgelegt.

    SGB XII § 30 Mehrbedarf
    (1) Für Personen, die

    1.
    die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 erreicht haben oder
    2.
    die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch sind,

    und durch einen Bescheid der nach § 69 Abs. 4 des Neunten Buches zuständigen Behörde oder einen Ausweis nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches die Feststellung des Merkzeichens G nachweisen, wird ein Mehrbedarf von 17 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.
    (2) Für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche wird ein Mehrbedarf von 17 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.
    (3) Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist, soweit kein abweichender Bedarf besteht, ein Mehrbedarf anzuerkennen

    1.
    in Höhe von 36 vom Hundert des Eckregelsatzes für ein Kind unter sieben Jahren oder für zwei oder drei Kinder unter sechzehn Jahren, oder
    2.
    in Höhe von 12 vom Hundert des Eckregelsatzes für jedes Kind, wenn die Voraussetzungen nach Nummer 1 nicht vorliegen, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert des Eckregelsatzes.

    (4) Für behinderte Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und denen Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 geleistet wird, wird ein Mehrbedarf von 35 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht. Satz 1 kann auch nach Beendigung der in § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Leistungen während einer angemessenen Übergangszeit, insbesondere einer Einarbeitungszeit, angewendet werden. Absatz 1 Nr. 2 ist daneben nicht anzuwenden.
    (5) Für Kranke, Genesende, behinderte Menschen oder von einer Krankheit oder von einer Behinderung bedrohte Menschen, die einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt.
    (6) Die Summe des insgesamt anzuerkennenden Mehrbedarfs darf die Höhe des maßgebenden Regelsatzes nicht übersteigen.

    Gruß Berni

  20. brigitte

    am 23.06.2009 um 19:15 Uhr

    danke für die tipps. Heute habe ich den Bescheid bekommen, nach 4,5 Jahren Hartz IV wurde die Zuzahlung für Diabetes I abgelehnt. Da waren sie aber schnell, andere Bescheide habe ich mehrfach mit einer Untätigkeitsklage erzwingen müssen. Werde in dem Fall wieder klagen.

  21. Peter Friedrich

    am 16.07.2009 um 05:49 Uhr

    wenn Frau Merkel sich auch mal um die kranken kümmern würde und mal der Pharmalobby wegen der hohen Medikamentenpreise auf die Finger hauen würde bräuchte man kein Mehrbedarf aber Diese Bundeskanzlerin stützt ja lieberMarode Autofirmen und Banken wobei ich mich frage ,diese Autofirmen und Banken haben sich nach der Wende Dumm und Dämlich an uns Ostdeutschen verdient wo ist das Geld geblieben ,Hubs wir müssen ja noch Kriege finanzsieren

  22. Ute Eschment

    am 16.09.2009 um 21:49 Uhr

    Habe meinen Bescheid vor 3 Wochen erhalten ohne das mein Mehrbedarf wegen Diabetes (Typ I, Insulinpflichtig) berücksichtigt wurde. Auf meine Frage bei der ARGE wurde mir erklärt, der sei an das Gesundheitsamt weitergeleitet worden. Ich weiß aber von anderen Diabetikern, die den Mehrbedarf noch erhalten und erhalten haben. Ich glaube es wird bei den ARGEN mit zweierlei Maß gemessen. Werde ebenfalls Klage einreichen mit der der Hoffnung auf Erfolg.

  23. roland gross

    am 28.09.2009 um 09:01 Uhr

    auch ich bin seit april 2009 am klagen schön wäre es ja mal zu wissen wer schon recht bekommen hat und wer den mehrbedarf noch bekommt es ist verfassungswidrig

  24. reinhold

    am 01.10.2009 um 20:51 Uhr

    Hallo Leute
    heute habe ich meinen Termin ,wegen streichung meines Mehrbedarf vor dem Sozialgericht Mannheim bekommen.
    Termin ist am 03..November 09.
    Teile euch das Urteil mit.
    Ich kann nur jedem raten,immer zu klagen,auch wenn die
    changsen nicht so gut sind.

  25. reinhold

    am 01.10.2009 um 21:01 Uhr

    Hallo Ute Eschment,
    habe noch niemals gehört,daß ein Bescheid an das Gesundheitsamt geschickt wurde.
    Ich vermute,daß du hingehalten werden sollst,damit die Einspruchsfrist verstreicht!!!!
    Wenn möglich Einspruch erheben und dann klagen.
    Viel Glück.!!!!!!!!!!!!!!!!

  26. Ludwig aus Karlsruhe

    am 05.10.2009 um 18:07 Uhr

    Hallo liebe Diabetiker,

    die neuen Empfehlungen des Deutschen Vereins sind sicher nicht der Weisheit letzter Schluss. Sie stützen sich auf eine Studie der Deutschen Gesellschaft für Ernährung von 2008 und die hat eine Menge Fehler: Man kann also hoffen, dass sie bei einem Gericht nicht durchkommt. Ich habe jedenfalls gegen die Streichung der Krankenkostzulage geklagt.

    Hier die einzelnen Punkte:
    1. Die DGE-Studie geht von 2200Kcal/pro Tag aus. Ein Diabetiker muss sich aber 3-4 Stunden /Woche richtig schweißtreibend bewegen. (Deutsche Diabetes Gesellschaft). Dazu braucht ein Mann 3050 Kcal (DGE). Für Leute mit Übergewicht: Abnehmen funktioniert nicht wirklich, wenn man Nudeln oder Schokolade einfach billig kaufen kann. Das muss man wollen!
    2. In der Studie finden sich am Ende Tabellen, die vollkommen realitätsfern sind: so soll der Vollwert-Hartz4ler in der gleichen Woche frische Erdbeeren und frische Weintrauben zu den billigsten Preisen von 2003 essen. Das gab es nicht 2003 und 2012 schon gar nicht.
    Es war aber Aufgabe der Studie tatsächliche Kosten zu erfassen. Nimmt man die Tabellen aber ernst, stößt man auf Weitere Ungereimtheiten:
    3. Preise haben etwas mit Qualität zu tun. Der Vollwert-Hartz4ler soll Schweineschnitzel zum Kotelettpreis kaufen, Walnussöl zum Pflanzenölpreis, Vollkornbrötchen zum Preis von Weißmehlteilchen.usw.
    4. Es gibt keinen Inflationsausgleich. Die Lebensmittelpreise sind aber seit 2003 um etwa 12 % gestiegen. Bei billigen Lebensmitteln war es sehr viel mehr.
    5. Besonders schlimm ist es bei Fisch: Damit man keine Nervenschäden und Herz-Kreislaufkrankheiten bekommt, sollte man mindestens einmal in der Woche Fisch essen. Hering, und Makrele gibt es aber nicht das ganze Jahr über, und alle anderen Fische sind seit 2003 richtig teuer geworden.
    6. Diese Liste ist überhaupt nicht auf die Realität eines 1-Personen-Haushalts angepasst. Zu viele verschiedene Produkte, zuviele Reste, die aufbewahrt und gekühlt werden müssen.

    Sie ist vielleicht vollwertig, aber für Diabetiker enthält sie zuviel freie Zucker: Frucht- und Gemüsesäfte, Weinrauben, Rosinen und Bananen, Honig und Marmelade sind ganz bestimmt nicht die ideale Diabetikerspeise. Und ordentliche Vollkornprodukte kriegt man für die Preise dort auch nicht.

    All das ignoriert die Empfehlung des Deutschen Vereins.

    Also:
    auf dem Hartz4- Fragebogen MEB (Mehrbedarf) unter “sonstiges” “Diabetes II” eintragen, wenn sie nix zahlen, Widerspruch und dann Klage…

    Viel Glück, ich brauch´s auch.

  27. Manuela Albrozeit

    am 11.11.2009 um 14:23 Uhr

    Habe heute auch einen ablehnenden Bescheid auf den Widerspruch wegen der Streichung des Mehrbedarfs bekommen.Hatte zwar imer nur 37 Euro (andere bekommen wegen der gleichen Erkrankung 55 Euro,versteh ich auch nicht) aber es fehlt halt.Gleichzeitig muß ich jetzt auch noch einen Teil meiner Miete selbst bezahlen,ich würde ja gern in eine günstigere Wohnung ziehen aber das Schlimme ist es gibt hier keine günstigeren Wohnungen.Auf Nachfrage bei meinem Vermieter(Wohnungsbaugesellschaft)liegen hunderte Anfragen vor um eine günstigere Wohnung zu bekommen,es gibt sie aber nicht.Jetzt müssen wir dafür aufkommen wofür wir nichts können.Habe von einem Monat auf den anderen 60 Euro weniger im Monat.Meine Frage zum Schluss hat schon jemand geklagt und Recht bekommen?

  28. Ludwig aus Karlsruhe

    am 01.12.2009 um 16:05 Uhr

    hallo Manuela,

    Ich habe die Fehler der DGE-Studie auch an Herrn Höft-Dzemski vom DV geschrieben, der mir daraufhin kleinlaut zurückschrieb, man habe die Studie nur auf Plausibilität geprüft und sich im Übrigen auf die DGE als Herausgeberin verlassen…
    Jetzt stützen sie ihre Empfehlung auf 2 Punkte:

    1. Eine Diät solle sich deutlich von der für alle Menschen empfohlenen unterscheiden und zugleich
    2. deutlich teurer sein.

    Weil heutige Diabetesdiät eigentlich jedem Menschen empfohlen werden sollte, trifft 1. nicht zu, also kein Geld.

    Ich denke, es lohnt sich gegen die Streichung des MEB zu klagen.

    Viel Glück

    Ludwig aus Karlsruhe

  29. tina

    am 04.01.2010 um 11:11 Uhr

    hallo
    stellt euch mal alle vor, wenn man den mehraufwand abgelehnt bekommt von der arge, darfst du keinen widerspruch mehr machen sondern nur eine stellungsnahme natürlich zeitbegrenzt …

    was denken sie sich wenn man nicht viel hat und noch diät essen muss und medikamente brauch.

    lg tina

  30. Black Wolve

    am 09.02.2010 um 13:30 Uhr

    Hallo zusammen.

    Also, ich bin nun seid 27 Jahren Typ I Diabetiker, und zahle trotz ALG II Bezug meine Ernährung selbst. Wenn ich hier lese, von wegen Diät im Rahmen des Diabetes mell. Typ I, habe ich mal eine Frage: Wer bedient sich heutzutage noch einer koventionellen Therapie? OK, bei Übergewicht sehe ich es so gerade noch ein, eine Diät zu verfolgen, die auch vom Arzt angeordnet ist, kein Thema, aber andererseits, schaut euch mal die Inhaltsstoffe auf den Verpackungen sogenannter Diabetischen Lebensmittel an. Und nun sagt nicht, ja da stehen so lustig schöne Sachen drauf wie Fruchtzucker, Austauschstoffe usw. Ich kann auch auf meinen Kleinwagen ein Emblem von einem LKW Hersteller kleben, trotzdem bleibt es ein Kleinwagen. Der insulinpflichtige Diabetiker an sich, kann ganz normal essen und trinken, muss dieses allerdings mit Insulin auch abdecken. Ein Tip: Es gibt sogar mittlerweile extra für fast sämtliche Süssigkeiten, Getränke, ja selbst für Fast Food Listen, zur Berechnung der Kohlehydrate, und das klappt ganz gut. Einfach mal einen Diabetologen aufsuchen, und mit dem sprechen, über dieses Thema.

    Es hat sich gegenüber früher in der Behandlung von Diabetes so viel getan, und auch heute wird ständig weiter geforscht, so dass manche Diskussion überfällig ist.

  31. andy

    am 10.02.2010 um 16:47 Uhr

    guten tag , es geht bei diabetes um viel sport, also bewegung aber auch um gesunde ernährung. es geht nicht gerade um die produkte für diabetiker aber um viel obst und gemüs. das ist gerade sehr teuer und auch der diabetiker ist ein mensch, obwohl er auch krank ist und er sollte auch in seinen rahmen würdig leben.ab und zu schokolade oder kuchen essen. ich denke hier um die produkte für dabetiker , denn es gibt ärzte , die sagen- dass man zucker essen kann es gibt wieder andere , die sagen , dass man kein zucker essen darf.ich gehöre zu der zweiten gruppe und ich denke , dass gerade dieser zusatz von 51 euro wäre schon nötig . um würdiger als diabetiker leben zu können, wenn sich die politiker , die auf staatskosten leben ohne grund tausende nehmen!

    alles gute

    andy

  32. esternenauge

    am 25.02.2010 um 14:03 Uhr

    hallo leute,
    habe eine klage laufen, wegen des diabetesmehrbedarfs,,,,,habe im moment die auflage vom sozialgericht düsseldorf bekommen, eine 4wöchige auflistung zu erstellen, was ich esse und trinke,,,und als gegenseite, was ich essen und trinken würde, wenn der mehrbedarf vorhanden wäre,,,,einfach menschenunwürdig so etwas!!!!!!!!!!.wenn ich diese auflistung nicht erstelle, wird die klage abgeschmettert, so steht es geschrieben. es ist ja wohl allen klar, dass eine ausgewogenen ernährung, mit viel gemüse und salat, halt teurer ist. mit meinem normalen regelsatz funktioniert das nicht,,,und somit sind meine blutwerte seit der streichung auch nachweislich wieder gestiegen, und zwar von 6,5 auf im moment 8,1
    vg esternenauge

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