sozialleistungen.info > News > Hartz IV / ALG II > Landessozialgericht: Diabetes rechtfertigt Mehrbedarf

Landessozialgericht: Diabetes rechtfertigt Mehrbedarf

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 27.02.2007 um 14:00 Uhr (Autor: cme)
VGW 76

Nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes (AZ L 7 AS 241/09) haben Zuckerkranke, die Arbeitslosengeld II beziehen, einen Anspruch auf einen Zuschuss für Diabetes-Kost. Zuckerkranke Menschen benötigten nun einmal besondere Kost, die als medizinisch notwendiger Bedarf gelte und somit zum verfassungsrechtlich geschützten Existenzminimum gehöre. Dieser Bedarf müsse nicht vom Regelsatz bezahlt werden.

Abweichend hiervon hatte vor einigen Monaten das Sozialgericht Dresden einen Anspruch auf Mehrbedarf bei Diabetikern verneint.

ähnliche Nachrichten
9 Antworten zu “Landessozialgericht: Diabetes rechtfertigt Mehrbedarf”
  1. christian

    am 17.04.2007 um 13:08 Uhr

    warum werden keine bundeseinheitliche gerichtsurteile hierzu gesprochen.diabetes ist und bleibt eine (unangenehme ) krankheit -erstrecht bei insulinpflicht.man denke an die hypogluekämie (unterzuckerung).

  2. mueller katrin

    am 02.11.2007 um 18:26 Uhr

    meine tochter hat auch diabetes typ1.ich finde es eine riesengroße sauerei selbst den kindern das geld zu streichen sind diese für ihr leben nicht genug bestraft?
    wahrscheinlich hat deutschland noch nicht genug
    kinder die in armut leben damit die obersten politiker endlich mal munter werden

  3. Hans Hermann Mädje

    am 10.01.2008 um 16:44 Uhr

    bei mir wurde Diabetiker zu Zahlung verweigert weil das Arbeitsamt die diabetes bei typ2 noch mal unterteilt hat. In dem mal wo man Diät leben muß und wo man es nicht braucht. Ich muss es weil ich Insulin in hoher Dosis spritzen muss das 4 mal am Tag. Aber man muss politiker sein und ca 7600 Euro Diät kosten zu bekommen ,und dem kleinen man das nicht zu Gewehren nur im äußersten Fall um Geld zu sparen das sie selber mehr bekommen. Da sind 51,13 Euro zu viel für die Behörde. Bei mir ist es so das die bis auf zwei Monate von Hertz IV beginnt an alles nach zahlen mussten da nehme ich an das es da ran liegt. Ich kenne welche die brauchen nur gegen Zucker Tabletten nehmen und sie bekommen den Zuschuss.

  4. nicole

    am 07.04.2008 um 21:43 Uhr

    hallo ich habe eine siete gefunden wo steht das diabetiker den zuschuss bekommen müssen und zwar 55,euro im monat
    ich selber bins auch und habe vor fast 1 1/2 jahre es dem amt mit geteilt aber sie könnten da nix machen nun haben ich aber was gefudnen das sies zahlen müssen sogar rückwirkend!! werde dem amt dieses schreiben vor die nase halten plus vom arzt das ich damals schon dran erkrankt war so gehts ja nun nicht das sie einem das nicht zahlen wollen obwohl es einem zusteht. man hat sich die krankheit ja nicht selber ausgesucht!!!

    http://www.nickss.org/rand/rand070308.htm

    schaut es euch selber an ich werd es versuchen!!!

  5. am 22.08.2008 um 15:44 Uhr

    habe am 18.9.08 ein gerichts termin wegen der diabeties in Braunschweig beim soziealgericht. Die haben von hartz4 begin es verweigert mir die merhrkosten auf wand zu gewären. Weil die die ehre hatten, typ 2 noch mal zu unter teilen. Mein hausartz hatte versehentlich da das falsch kreuz gemacht ehr hat sich gleich neues formela von der arge geholt und neu aus gefüllt und wieder hin gebracht. Aber die haben sich nicht da rauf ein gelassen .Und haben mir die mehrkosten verweigert bis heute. Des wegen habe ich mit hilfe der gewerkschaft klage ein gereicht .

  6. Heinz Krämer

    am 03.09.2008 um 15:39 Uhr

    Weil das Sozialamt mir den Mehrbedarf gestrichen hatte, habe ich vor dem Sozialgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, wo mir zugestanden wurde, dass jeder Fall im einzelnen geprüft werden muss, ob das Sozialamt einfach den Mehrbedarf für Diabetiker einstellen, und verpflichtet das Sozialamt auf weiterzahlung. Das Amt zahle 2 Monate weiter, und ztelle dann rechtswidrig die Zahlung ein. Da ich aber immer noch seit 3 Jahren auf eine Entscheidung des Sozialgerichtes warte, habe ich erneute auf das besagte Schreiben hin, nochmals die einstweilige Verfügung über meinen RA gestellt. Dieser Antrag wurde aber abgeschmettert, weil angeblich nach etwa 2 Jahren keine Eilbedürftigkeit mehr vorliegen würde, ich bin aber davon ausgegangen, dass in der vergangenen Zeit eine Richterspruch vorliegen würde, was aber nicht der Fall ist.
    Es mit interesse zu verfolgen, die die Gerichte Fehler die der gerichtbarkeit zugerechnet werden, umgekehrt werden, und dem Kläger zugerechnet werden. Denn im meinem Fall nun über ca. zweieinhalb Jahren auf eine Entscheidung, aber hier hat sich das Gericht die entscheidung sehr einfach gemacht, indem Sie mein berechtige Verfügung abgeschmettert hat, nur weil die Gerichtbarkeit nicht in der Lage ist in zweieinhalb Jaheren zu einer Entscheidung zu kommen, Bevor man der Gerichtbarkeit die Schult auferlegt, muss der keine Mann dafür herhalten und wird zu unrecht verdonnert. Ich habe gegeb diese Unmögliche Entscheidung widerspruch eingelegt.

  7. am 05.09.2008 um 19:17 Uhr

    bleibe am ball ich habe ja am 18 .9. 08 ein termin in braunschweig ich lasse mich da auch über raschen wie der Richter dann entscheiden tut.Denn die müßen wenn es duch gehn sollte von 2004 bis heute den mehrbedarf für diabetis nachzahlen. Denn sie haben mal für 2 monate gezahlt und dann wieder ein gestellt ohne grund mit zu teilen. Ich hoffe das es duch geht und die arge endlich mal ein über gezogen bekommt. Nur glauben tuhe ich es noch nicht bis ich es auf dem konto habe. So wie ich was genaues weiß deile ich es euch mit.

  8. Hans -Hermann Mädje

    am 19.09.2008 um 17:41 Uhr

    wae gestern beim sozialgericht in braunschweig in 2 instanz und schon wie vermutet verloren. Der Richter war die ganze zeit auf unserer seite hatte sogar die arge zum teil zu zahrlung verurteilt . Bis er dann wieder spruch vor gericht ein legte die 3 Richter sind dann zu beratug gegangen als sie dann wieder raus kammen sagten sie nur wird ver weigert weil das ober sozal gericht in celle meine diabetika brauchen keine meher kosten für ernährung. die peise für diät were gleich gegen über der nomal kosten. Ich bin der meinung die wollen sich nur drücken um die nach zahlung zu ent gehn von ca 3450 euro das wird der ware grund sein. Das beste kommt noch allen diabetiekern wierd bei der nächsten antrag stellung das ver weigert.gruß aus goslar

  9. reiner-Bayern

    am 18.11.2008 um 11:52 Uhr

    Mein Antrag auf Mehrbedarf wg. Diabetes Typ II wurde
    abegelehnt. Habe Widerspruch eingelegt mit der Angabe
    “Begründung wird nachgereicht.
    Nun will ARGE eine entsprechende Begründung.
    Kann jemand weiterhelfen ?

» jetzt eigenen Kommentar schreiben: