Hartz IV: Bundesagentur hat unzulässige Mahngebühren erhoben

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 27.05.2011 um 13:32 Uhr

Aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26.05.2011 geht hervor, dass Bezieher des ALG II jahrelang unzulässige Mahngebühren zahlen mussten (Az.: B 14 AS 54/10 R).

Im Rechtsstreit ging es um einen selbstständig tätigen Mann, der zur Sicherung seines Existenzminimums zusätzlich Hartz IV bezog (sog. Aufstocker). Allerdings musste er der Bundesagentur für Arbeit (BA) rund 5.900 Euro zurückzahlen, weil seine Einnahmen zwischen September 2005 und Januar 2007 doch höher ausfielen als zunächst angenommen. Jener Forderung kam der Mann aber erst verspätet nach. Die BA erhob deswegen eine zusätzliche Mahngebühr in Höhe von 29,70 Euro.

Die obersten deutschen Sozialrichter kamen nunmehr zum Ergebniss, dass die Erhebung von Mahngebühren ohne gesetzliche Grundlage erfolgte. Erst zum 01.04.2011 habe der Gesetzgeber eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen. Somit könnten die Leistungsempfänger ihre gezahlten Mahngebühren zurückverlangen.

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bisher 11 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Streetfigther am 27. Mai 2011 um 14:31 Uhr

    Gut das der Mann geklagt hat.Diese unfähige Agentur muß verklagt werden,immer und immer wieder.
    Bei SGB II
    Wenn die einem Betroffenen 3 Wochen später die 364 euro zahlen und das nur per Gerichtsbeschluss mit Verrechnungscheck,muß genauso gegen die Gebühren geklagt werden die beim einlösen(11 Euro) entstehen.

  2. Taxpayer am 27. Mai 2011 um 17:37 Uhr

    Hätte sich der Man gesetztes konform verhalten und gleich bezahlt wäre das nicht passiert. In diesem Fall macht das überhaupt nicht.

    • Julchen am 31. Mai 2011 um 12:13 Uhr

      Der genaue Umsatz wird bei der Steuererklärung ermittelt oder je nach Umsatz mit der Einnahmenüberschussrechnung. Als angeblicher Unternehmer müsstest Du das wissen. Ebenso hat man nicht mal eben eine Summe X da liegen.Wenn es darum geht, das die BA was zurückbekommt, sind die schnell mit Mahnungen, haben sie nachzuzahlen, kann der Bürger nicht mal Mahngebühren erheben bzw. reklamieren.

      Wenn ich Deinen Quatsch lese, noch mit zig Tippfehlern, dann frage ich mich, ob man Dir nicht mal ne Mahnung schicken müsste, Du bist ein Angeber- gelle, sonst nix, Taxpupser halt.

    • uwetam am 31. Mai 2011 um 18:03 Uhr

      gesetztes konform kann man sich bei hartz 4 nicht verhalten, da die gesetzgebung pauschal einem antragsteller die “böswilligkeit” unterstellt und entsprechende massnahmen (wie leistungsentzug) eingerichtet hat.
      andersherum ist es aber so, das wenn sich die komunen falsch verhalten, falsche bescheide versenden, dann wird dem empfänger einfach die böswilligkeit in unwissenheit vorgehalten und als diese deklariert, was im umkehrschluss widerum heißt, …. unwissenheit schützt vor strafe nicht.

  3. Flynn64 am 27. Mai 2011 um 17:41 Uhr

    So muss das sein!
    Und wieder steigt die Hoffnung bei mir, dass es auch noch gute und gerechte Urteile in diesem Land gibt.

    TOLL!

    • Streetfigther am 31. Mai 2011 um 11:25 Uhr

      Flynn64 am 27. Mai 2011 um 17:41 Uhr
      Da ich ja selbst klage,ist jedes Gerichtsurteil das von Betroffenen gewonnen wird ein Fest für mich!
      Die können sich um die Steuerhinterzieher kümmern,wo es um Unsummen geht.

  4. mik am 30. Mai 2011 um 15:56 Uhr

    so wie die ihr “bildungspacket” bezahlen bei mir wurde es ab den 1.4.2011 für meine 2 kinder bewilligt gezahlt wurde aber bissher nix nein das musste ich selbst tragen also war ich auf dem amt und habe nach gefragt es wurde mir gesagt das sich darum gekümmert wird “haha” bissher pustekuchen

  5. Streetfigther am 31. Mai 2011 um 11:19 Uhr

    Die Hartz IV Reform??
    http://www.sozialticker.com/hartz-iv-reform-hat-durchschnittliche-dauer-der-arbeitslosigkeit-nicht-reduziert_20110530.html,
    hat nichts gebracht,und wird auch nichts bringen LOL!
    In Sachsen -Anhalt will man jetzt noch mehr Richter einstellen.26000 unerledigte Klagen.
    Also bringt es doch etwas!

  6. Streetfigther am 31. Mai 2011 um 11:45 Uhr

    Die Neoliberalen,Hartz IV,das Märchen von der Vollbeschäftigung und die gewollte Volksverblödung von H!
    http://sbeadp.bplaced.net/wp/?p=3729

  7. Hoffnung 43 am 31. Mai 2011 um 16:17 Uhr

    Ich finde diese Formulierung der Richter beim BSG schon amüsant “dass die Erhebung von Mahngebühren ohne gesetzliche Grundlage erfolgte” dabei verstößt ALG-II gegen die Menschenrechte u.v.a. Abgesehen verstößt es eklatant gegen das GG gemäß Art 119 Abs. 1 Satz 2 und ist somit eng genommen nach § 44 VwVfG ein nichtiger Verwaltungsakt. Näheres auch unter folgender Website: http://sgb2.wordpress.com/

  8. der Holzwurm am 31. Mai 2011 um 16:34 Uhr

    Nun die ganze Notwendigkeit zu klagen würde abruppt enden, wenn für fallsche Bescheide nicht die Behörde sodern der einelne Sachbearbeiter verantwortlich gemacht würden und die Nachzahlungen an Hartzies aus eigener Tasche bezahlen müssten. So wie in der freien Wirtschaft jede Kassiererin für die Fehlbeträge in ihrer Kasse geradestehen muss

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