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Hartz IV Unterkunftskosten: Kürzung nur bei ausreichender Begründung

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 27.11.2009 um 15:02 Uhr

Nach einem Urteil des Sozialgerichts Gießen darf einem ALG II Bezieher nur dann der Mietzuschuss gekürzt werden, wenn ein schlüssiges Konzept zur Feststellung der Angemessenheitsgrenze vorhanden ist (Az.: S 26 AS 1266/09 ER).

Im Streitfall wurde einem Hartz IV Empfänger die Kosten der Unterkunft gekürzt. Der zuständige Leistungsträger begründete dies mit dem Wohngeldgesetz sowie der Auswertung von Wohnungsanzeigen in der örtlichen Presse. Der Hilfebdürftige setzte sich gegen das Behördenhandeln erfolgreich zur Wehr.

So kam das Sozialgericht Gießen zu der Erkenntniss, dass zur Feststellung der Angemessenheitsgrenze ein schlüssiges Konzept vorgelegt werden müsse. Das habe der Leistungsträger nach Ansicht des Gerichts aber nicht getan. Es sei zum Beispiel unklar, inwiefern die Auswertung der Zeitungsanzeigen in die Ermittlung der Angemessenheit eingeflossen ist. Da sich die Berechnung ohne schlüssiges Konzept nicht nachvollziehen lasse, dürfe eben auch keine Kürzung der Unterkunftskosten erfolgen.

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bisher 3 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Dieter Jänisch  (Website)  am 1. Dezember 2009 um 09:54 Uhr

    Seit meiner Frührente,müssen meine Frau und mein Sohn Hatz4beantragen und beziehen.Die ARGE in Lübeck ist bisher eine moderate Einrichtung.Auch durch Personal,das durch eine angemessene Höflichkeit auffällt,ist zu bemerken.Doch was Unterkunftskosten anbelangt,da zeigen sie auch die Zähne.Ich wehre mich dagegen-mit meiner Frau und Sohn-mit dem Hinweis,daß ich chronisch Depressionen habe.Und ein Suizid, bei einem Wohnungswechsel, nicht ausgeschlossen werden kann.Zu dem bin ich dazu ein Prostatakrebspatient mit “Ruhendem”Karzinom. Ob es für die Zukunft reicht? Sollte die ARGE Lübeck hier lesen:ich habe die Sache einem Fachanwalt übergeben.
    Wir wohnen seit über zwanzig Jahren in dieser 87qm großen
    Wohnung.Unser soziales Umfeld ist sehr positiv für meine Erkrankung zu bewerten.Mein Sohn hat mit 21Jahren nur eine Beschäftigung als geringfügig Beschäftigter,meine Frau arbeiten auf einer2/3Stelle in der DIAKONIE.Die unser Nachbar ist.Die momentanen Schwierigkeiten mit der ARGE sind,dass diese sich weigert Mehrkosten aus
    der Fernwärme,Heißwasser und Entwässerungskosten zu übernehmen.Wir führen ein Gerichtsverfahren vor dem Lübecker SG.Wie das ausgeht, werde ich hier veröffentlichen.Ein Tip:nicht unterkriegen lassen von der ARGE.Aber: sachlich bleibe-wenn es auch weh tut-aber meine Erfahrung ist der Umgang auf zivilisatorischer Basis.Grüße an Euch ARGE-gequälten.

  2. Hartmut Holz am 1. Dezember 2009 um 19:13 Uhr

    Also, ich selbst habe mit den Mitarbeitern, der ARGE Lübeck, keine besonderen Schwierigkeiten gehabt.

    Aber was mich ärgert, dass die Vermittler ewig wechseln.

  3. Brigitte Reinardt am 3. Dezember 2009 um 02:29 Uhr

    Ich habe eine kleine noch nicht bezahlte Eigentumswonung von 49qm
    Wie hoch darf die Hypothek sein
    ich bin nach meiner bestandenen Umschulung im Nov in hartz IV gefallen u kenn mich nicht aus
    Danke

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