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Elterngeld vom Bundestag verabschiedet

Nachricht zum Thema sonstige Sozialleistungen 29.09.2006 um 17:08 Uhr
Autor: pr

Das neue Elterngeld ersetzt das bisherige Erziehungsgeld für Eltern, deren Kinder nach dem 1.1.2007 geboren werden. Gezahlt werden 67 % des durchschnittlichen Einkommens der letzten 12 Monate, mindestens jedoch 300 Euro, maximal 1800 Euro pro Monat.

Vor der Verkündung und Ausfertigung des Gesetzes muss diesem noch vom Bundesrat zugestimmt werden.
Das Elterngeld kostet den Staat nach Berechnung der Bundesregierung pro Jahr etwa 3,87 Milliarden Euro.
Kritik am Elterngeld wurde insbesondere im Bezug auf Hausfrauen und ALG II Empfänger laut. Erstere werden mangels vorherigem Einkommen schlechter gestellt als Berufstätige, letztere sind unter Umständen schlechter gestellt als beim Bezug des bisherigen Erziehungsgeldes, da der Anspruch von 24 auf 12 Monate verkürzt wird.
Ebenfalls Kritik am Elterngeld in seiner nun beschlossenen Form übte der Bundesrechnungshof. Nach dessen Ansicht verstoße das Elterngeld in einigen Punkten gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, da beispielsweise Arbeitslosengeld I Empfänger das Elterngeld anrechnungsfrei zu ihren ALG I Leistungen erhielten und so besser gestellt seien als vergleichbare Arbeitnehmer.

Nähere Informationen finden Sie in unserem Artikel zu Elterngeld.


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Ein Kommentar zu 'Elterngeld vom Bundestag verabschiedet'

Kommentare als RSS oder TrackBack von 'Elterngeld vom Bundestag verabschiedet'.

  1. am 03.11.2006 um 22:16 Uhr

    […] Der Deutsche Bundesrat hat in der Drucksache 698-06 die Einführung des Elterngeldes zum 1. Januar 2007 endgültig beschlossen. Das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes wurde bereits vor einigen Wochen im Deutschen Bundestag beschlossen. Die Regelung gilt für alle ab dem 1. Januar 2007 geborenen Kinder. Kritiker halten dem Gesetz entgegen, dass finanziell schwächer gestellte Familien beim Elterngeld erheblich schlechter gestellt würden als Besserverdienende. Nähere Informationen zu den Leistungen des Elterngeldes im Einzelnen finden Sie ni unserem Artikel zum Elterngeld. […]

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