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Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken geht hervor, dass für Langzeitarbeitslose eine feste Anstellung trotz Wirtschaftsaufschwungs nach wie vor eine Ausnahme ist. Dies berichtete die Süddeutsche Zeitung (SZ) am gestrigen Dienstag.
Eine Erbschaft darf als Einkommen auf bedarfmindernd auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden. Das entschied das Bundessozialgericht (Az.: B 14 AS 101/11 R) in Kassel mit Urteil vom 25.01.2012.
Das Bundessozialgericht hat mit einem Urteil (Az.: B 14 AS 65/11 R) den Sozialdatenschutz beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II gestärkt.
Nach einem Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 12.12.2011 (Az.: S 10 AS 4474/10) sind Kosten für einen Postnachsendeauftrag, der im Zusammenhang mit einem vom Jobcenter geforderten Umzug erteilt wird, vom Leistungsträger zu erstatten.
Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung kommt zum Ergebnis, dass Minijobber, welche zur Sicherung ihres Existenzminimums aufstockendes ALG II bekommen, im Jahr 2009 durchschnittlich einen Stundenlohn in Höhe von 6,08 Euro erhalten haben.