Jobcenter unterstellt Bedarfsgemeinschaft

In der Regel ist es Paaren freigestellt, wann und wie sie sich dazu entscheiden eine gemeinsame Wohnung zu beziehen. Dies gilt vor allem für normale Arbeitnehmer, denn Hartz 4 Empfänger können hierbei schnell mit großen Problemen konfrontiert werden. So unterstehen sie einer akuten Kontrolle des Jobcenters. Auch unbedachte Äußerungen können schnell zu einem Bumerang werden und Kürzungen der Leistungen zur Folge haben.

In Wuppertal sorgt aktuell ein Fall eines Paares für Aufsehen. Hierbei geht es um Sascha P., der bereits in Wuppertal lebt und Hartz 4 bezieht. Seine Freundin Nina C. ist gelernte Köchin und wohnte bis vor kurzem noch in Düren. Aufgrund der schlechten Arbeitsaussichten in ihrer Heimat entschließt sich Nina C. sich in Wuppertal zwecks eines Jobs umzusehen. Jedoch entscheidet das Paar vorerst nicht zusammen zu ziehen.

Probleme mit Hartz 4 aufgrund Bedarfsgemeinschaft

Aufgrund der Tatsache, dass die 26-Jährige aktuell noch auf Jobsuche ist, beantragt sie in ihrem neuen Wohnort Wuppertal Hartz 4, was schließlich auch ihr gutes Recht ist, da sie vorerst allein eine Wohnung beziehen will. So beantragt sie am 20. Mai im Jobcenter Wuppertal Hartz 4 und eben eine Bewilligung der eigenen Wohnung. Dem Mitarbeiter des Jobcenters erzählt sie beiläufig, dass sie einen Freund in derselben Stadt hat und selbstverständlich auch dort hin und wieder übernachten würde. Im Prinzip hätte sich Nina C. dabei auch nichts denken müssen, da dies für ein Paar normal ist, sofern man noch in getrennten Wohnungen lebt. Doch diese kleine und beiläufige Aussage sollte fortan für mächtig Ärger Sorgen.

Streichungen aller Leistungen

Das Paar schilderte aufgrund von Ehrlichkeit dem Jobcenter, dass sie knapp 2 Jahre schon zusammen sind, sich aber mit dem Zusammenziehen noch ein wenig Zeit lassen wollen. Man hatte sich dabei auch schlichtweg nichts gedacht. Doch prompt kommt es bei Sascha S. zu Streichungen aller Leistungen, da das Jobcenter fortan annimmt, dass es sie zusammen eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Der 25-Jährige steht nun mit dem Rücken zur Wand. Neben aktueller psychischer Erkrankungen aufgrund des akuten Notstands, muss Sascha S. auch um seine Wohnung bangen. Dass er in naher Zukunft vor hatte eine Ausbildung anzufangen rückt nun scheinbar ein weiter Ferne, da er nach eigenen Angaben durch die Streichungen komplett aus der Bahn geworfen worden ist. Auch seiner Freundin geht es bei der Sache nicht gut dabei, da sie sich für die Streichungen allein verantwortlich sieht.

Schlussendlich kommt es bei dieser Tragödie noch zu einer positiven Wendung. Nach erneutem Versuch mit dem Jobcenter zu reden, bestätigte man Sascha S. die Wiederaufnahme. Auch eine Einmalzahlung der gestrichenen Gelder wurde dem Geschädigten versprochen. Wie es jedoch zu diesem Fauxpas eigentlich kommen konnte, ist nicht bekannt.