Neue Düsseldorfer Tabelle 2011 veröffentlicht

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die zu Jahresbeginn 2011 in Kraft tretenden Änderungen an der Düsseldorfer Tabelle bekannt gegeben. Die Düsseldorfer Tabelle dient als Grundlage zur Berechnung des Kindesunterhalts.

Im Einzelnen finden sich in der neuen Düsseldorfer Tabelle 2011 folgende Änderungen gegenüber dem bisherigen Stand:

Bedarf von Studenten

Der Bedarf von Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnen, wird um 30 Euro auf 670 Euro erhöht. Ebenfalls erhöht wird der im Unterhaltsbedarf enthaltene Betrag für die (Warm-)Miete. Dieser steigt um 10 Euro auf 280 Euro.

Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners

Erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen, die für Kinder, welche das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unterhaltspflichtig sind steht nach der Düsseldorfer Tabelle 2011 ein Selbstbehalt in Höhe von 950 Euro (bisher 900 Euro) zu. Der Selbstbehalt für nicht erwerbstätige unterhaltspflichtige Personen liegt hingegen weiterhin bei 770 Euro. Der Selbstbehalt bei Unterhaltspflichten gegenüber anderen volljährigen Kindern steigt um 50 Euro auf 1.150 Euro (bisher 1.100 Euro).

Beim Bestehen von Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten bzw. einem Elternteil eines nicht ehelichen Kindes steigt ebenfalls um 50 Euro auf 1.050 Euro (bisher 1.000 Euro) pro Monat.

Bei Unterhaltspflichten gegenüber Eltern beträgt der Selbstbehalt ab 2011 um 100 Euro auf 1500 Euro (bisher 1.400 Euro)

Bedarfskontrollbetrag

Der Bedarfskontrollbetrag der Düsseldorfer Tabelle 2011 wird in allen Einkommensgruppen um 50 Euro erhöht.