NRW: Kommunen seit 1. Januar für Bearbeitung von Elterngeld-Anträgen zuständig

Für die Elterngeld-Anträge in Nordrhein-Westfalen waren bislang die elf Versorgungsämter zuständig. Seit dem 1. Januar werden die Anträge allerdings von den Verwaltungen der kreisfreien Städte und Kreise bearbeitet.

Die Versorgungsämter, welche die Bearbeitung bislang übernahmen, werden im Zuge der Verwaltungsstruktur aufgelöst. Der Familienminister von Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet (CDU), verspricht sich von der Reform mehr Bürgernähe.

Laut Laschet ist das Elterngeld auch in Nordrhein-Westfalen ein Erfolg. Bis Ende November 2007 wurden seinen Angaben nach in Nordrhein-Westfalen 134.000 Anträge auf Elterngeld gestellt. Die Bearbeitungszeit hielt sich dabei laut dem Familienminister im Rahmen. Über 40 Prozent der Anträge konnten danach innerhalb von einer Frist von zwei Wochen entschieden werden.

Die weiteren Zahlen bewegen sich in etwa im Bundesdurchschnitt. Den Angaben nach wurden 80 Prozent der in Nordrhein-Westfalen gestellten Anträge von verheirateten Frauen und Männern gestellt. Die Altersgruppe der 30- bis 35-Jährigen führt hierbei die Statistiken mit einem Anteil von 29,5 Prozent an. Danach folgen die 25- bis 30-Jährigen mit 27,9 Prozent und die 35- bis 40-Jährigen mit rund 19 Prozent.

Von den Elterngeldberechtigten erhalten den Zahlen nach 36 Prozent Leistungen in Höhe von 300 Euro. Nur etwa 5,5 Prozent der Berechtigten erhalten mehr als 1500 Euro Elterngeld.