Hartz IV: Bald drei Jahre Rückzahlungspflicht bei Fehlverhalten?

Deutschlands größte Boulevardzeitung berichtet unter Berufung auf eine BA-Weisung an die Jobcenter, dass solche ALG II Bezieher, die ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführt, verschärft oder nicht verringert haben, in Zukunft mit einer bis zu dreijährigen Rückzahlungspflicht aller erhaltenen Hartz IV Leistungen rechnen müssen.

Das Blatt berichtet weiter von angeblich im BA-Papier aufgeführten Beispielen. So sollen etwa alle jene, die bezahlte Arbeitsangebote grundlos ablehnen und den Hartz IV Bezug somit vorziehen, zur Rückerstattung gezwungen werden dürfen. Gleiches würde demnach für Berufskraftfahrer gelten, welche ihren Führerschein aufgrund einer Trunkenheitsfahrt verloren haben.

Ebenso hätten ALG II beziehende Mütter im Falle der Weigerung, den Namen des Vaters ihres Kindes zu nennen, mit derartigen Negativfolgen rechnen. Schließlich komme das Jobcenter für den dann nicht gezahlten Unterhalt in Form von staatlichen Leistungen auf.

Ferner wird wohl noch die Gruppe solcher Hilfebedürftiger genannt, die eine Weiterbildung für eine Branche mit niedrigen Jobaussichten dem bezahlten alten Job vorgezogen haben und infolge dessen zu Transferzahlungsempfängern wurden.