Vom Qualifizierungschancengesetz profitieren

Nicht nur Philosophen prognostizieren eine rapide Veränderung des Arbeitsmarktes. Auch Experten in der Wirtschaft prophezeien seit Jahren eine starke Anpassung an Faktoren wie der Digitalisierung und der Automatisierung. Viele Berufe könnten in naher Zukunft bereits Geschichte sein. Experten gehen grob davon aus, dass knapp 25% der Arbeitsplätze akut gefährdet sind bzw. diese neu interpretiert werden müssen.

Eine Initiative der Bundesagentur für Arbeit eröffnet es Unternehmen sich ein wenig mehr mit der anstehenden Veränderung auf dem Arbeitsmarkt zu befassen beziehungsweise sich für die sogenannte Arbeitswelt 4.0 zu wappnen. Veränderungen sind primär für viele mit Ängsten und Sorgen verbunden, bergen aber zumeist auch Chancen und Potential für etwas Neues.

Fit für die Arbeitswelt 4.0 mit dem Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz trat bereits am 1. Januar 2019 in Kraft und soll Arbeitsnehmern es ermöglichen sich selbst für die anstehende Veränderung des Arbeitsmarktes zu wappnen und dem Wandel zu trotzen. Mit der entsprechenden Qualifizierungsoffensive können sich vor allem Unternehmen, die explizit vom Wandel betroffen sind, rüsten. Dabei erhalten die Angestellten Möglichkeiten an einer passenden und individuell angepassten Umschulung oder Weiterbildung teilzunehmen.

Profitieren Unternehmen vom Qualifizierungschancengesetz?

Die Frage, ob Unternehmen vom Qualifizierungschancengesetz profitieren, ist ganz klar mit „Ja“ zu beantworten, da diese in der heutigen Zeit massiv auf qualifizierte Arbeitnehmer angewiesen sind. Immerhin müssen Unternehmen auch an die Zukunft und an der damit verknüpften Konkurrenzfähigkeit denken. Mit der neu einberufenen Qualifikationsoffensive will man Unternehmen finanziell dabei unterstützen für qualifizierte Weiterbildungen der Mitarbeiter zu sorgen. Zudem stärkt eine Mitarbeiterzufriedenheit die Bindung innerhalb des Unternehmens. Bei der Qualifikationsoffensive gibt es zwei potentielle Wege, die man einschlagen kann. Zum einen ist es die abschlussorientierte Qualifizierung. Diese umfassten Umschulungen sowie Teilqualifizierungen. Abschlussorientierte Qualifizierung dient demnach einem nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses. Die Kosten für die komplette Förderung mit samt den Lehrgangskosten können hierbei übernommen werden.

Die andere Alternative ist die Anpassungsqualifizierung. Hierbei werden Weiterbildungen gefördert. Unternehmen erhalten hierbei Zuschüsse zu Anpassungsqualifizierungen. Hier ist oftmals die Größe des Unternehmens von großer Bedeutung. Denn je nach Betriebsgröße werden Unternehmen durch die Zuschüsse unterstützt.