Zusatzkosten für Warmwasser sind zu zahlen

Ein Urteil des Landessozialgerichts beschäftigt aktuell das Internet. Und zwar wurde das Urteil gefällt, dass das Jobcenter dazu verpflichtet ist für Warmwasser zu zahlen. Dabei geht es primär um die Systeme, die damit einhergehen. So sind Boiler und Durchlauferhitzer für viele große Kostenfaktoren. Ein Hartz-IV-Empfänger klagte nun dagegen und bekam Recht.

Gerade zur äußerst kalten Winterzeit ist ein Thema akuter denn je: die Warmwasserversorgung. Durchlauferhitzer, über die die meisten Haushalte verfügen können nämlich zu dieser Jahreszeit enorme Kosten verursachen. Ein Hartz-IV-Empfänger sah dies ähnlich und klagte auf Übernahme der anfallenden Kosten zum Erhitzen des Wassers. Das Job-Center solle die zusätzlich anfallenden Kosten hierzu tragen. Die Klage fand nicht nur im Internet für großen Anklang, man bekam sogar bei Landessozialgericht Recht. Demnach stehen Leistungsbeziehern die Kostenübernahme für Warmwasser im sogenannten Sinne des Mehrbedarfs zu.

Knapp 10,00 Euro Pauschale im Monat

Dem Urteil des Landessozialgerichts war zu entnehmen, dass eine Kostenübernahme von 9,94 Euro pro Monat für einen Alleinstehenden angemessen ist. Bei einem volljährigen Partner einer Bedarfsgemeinschaft noch 8,79 Euro pro Monat. Man hielt in dem Fall einen jährlichen Verbrauch von 700 kWh für angemessen. Die Mehrbedarfpauschale ist ab 2020 nun gültig und können somit ab sofort geltend gemacht werden.

Das Wasser muss in dem jeweiligen Haushalten über einen Boiler oder einem Durchlauferhitzer erwärmt werden. Nicht betroffen sind Haushalte, die in dem Fall über eine Zentralheizung verfügen. Nur im ersten Fall fallen zusätzlichen Kosten an, die fortan vom Job-Center getragen werden können.