Schulden bei der Krankenversicherung: Gesetz gegen horrende Säumniszinsen?

Einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) zufolge könnten die von überschuldeten Krankenversicherten zu zahlenden Wucherzinsen von bis zu 60 Prozent pro Jahr bald der Vergangenheit angehören.

Die FAZ beruft sich auf einen ihr vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, wonach säumige Versicherte, die einer vereinbarten Ratenzahlung nicht nachkommen können, künftig nicht mehr fünf Prozent Zinsen pro Monat (!), sondern lediglich noch ein Prozent Zinsen monatlich zahlen müssten. Für Privatversicherte sei in diesem Zusammenhang ein Notlagentarif vorgesehen, welcher dann wohl maximal 100 Euro im Monat betragen würde.

Im Zeitungsbericht heißt es weiter, dass der Gesetzentwurf momentan in den einzelnen Ressorts abgestimmt und bestenfalls noch vor der im September anstehenden Bundestagswahl verabschiedet werde.

Die aktuelle Höhe der Säumniszinsen für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ist in § 24 Abs. 1a SGB IV geregelt und wurden im August 2012 von Bundessozialgericht (Az.: B 12 KR 3/11 R) für zulässig erklärt.