Hartz IV: Ist die Verfassungswidrigkeit der Regelsätze Schwarz-Gelb egal?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Berechnung der Hartz IV Regelsätze als verfassungswidrig eingestuft. Aufgrund dessen muss bis zum 1. Januar 2011 eine Neuregelung getroffen werden.

Leider verdichten sich die Anzeichen, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung weiterhin eine Politik gegen die Interessen von Sozialleistungsbeziehern betreiben wird. Nach einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ (FR) werden insbesondere die in Hartz IV Bedarfgemeinschaften lebenden Kinder kaum etwas von der Neuberechnung der Regelsätze haben. Dies würde sich sich aus dem der FR vorliegenden Haushaltsentwurf für das Jahr 2011 ergeben.

Aus dem Papier gehe hervor, dass zur Umsetzung des höchstrichterlichen Urteils zwar 480 Millionen Euro eingeplant werden. Infolge der von Schwarz-Gelb beabsichtigten Abschaffung des Elterngeldes für ALG II Empfänger würden allerdings wiederum 400 Millionen Euro eingespart. Folglich könne von einer Verbesserung der Lage von Kindern aus sozial schwächeren Elternhäusern nicht gesprochen werden.