Bundesfreiwilligendienst: Teilnehmern steht Kindergeld zu

Die Teilnehmer am neuen Bundesfreiwilligendienst sollen Anspruch auf das Kindergeld haben. Medienberichten zufolge einigten sich Vertreter des Bundesfamilien- und Bundesfinanzministeriums darauf, eine dementsprechende Regelung einzuführen-

„Es ist sehr erfreulich, dass sich das Bundesfinanzministerium unserer Meinung anschließt“, erklärte Florian Bernschneider (FDP). Der jugendpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion fügte hinzu, dass mit dieser Einigung ein letzter Stolperstein beseitigt worden sei.

Ebenso zufrieden äußerte sich die jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter, Markus Grübel. Im Gegensatz zu den Jugendfreiwilligendiensten sei ein Kindergeldanspruch im ursprünglichen Gesetzentwurf nicht vorgesehen gewesen. Man habe sich allerdings von Anfang an für eine entsprechende Regelung beim Bundesfreiwilligendienst eingesetzt. Somit gebe es erfreulicherweise keine Freiwilligen erster und zweiter Klasse.

Darüber hinaus würden alle Freiwilligen auch zukünftig Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld erhalten. Ferner trage der Bund die Sozialversicherungsbeiträge.