Bildungspaket: Keine Sanktionen durch die BA

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Medienberichte dementiert, wonach vielen ALG II Empfängern die komplette Streichung ihrer Bezüge drohen würde. Konkret ging es um all jene Leistungsbezieher, die für ihre Kinder einen Antrag auf rückwirkende Erstattung von Leistungen aus dem Bildungspaket gestellt, aber noch keine Belege hierfür vorgelegt hatten.

Die BA stellte nunmehr in einer Pressemitteilung klar, dass das Jobcenter Berlin ohne weitere Prüfung einen Textbaustein verwendete, der auf die grundsätzlichen Folgen bei mangelnder Mitwirkung durch die Kunden hingewiesen habe. Dieser erweckte bedauerlicherweise den falschen Eindruck, dass bei Fehlen von Bescheinigungen zum Bildungspaket die Auszahlung des ALG II eingestellt wird. Vielmehr sei gemeint gewesen, dass die Leistungen aus dem Bildungspaket bei Nichtvorlage verweigert werden könnten.

Um die ergangenen Bescheide aus der Welt zu schaffen, müsse allerdings die Senatsverwaltung Berlin aktiv werden, weil die Zuständigkeit für die Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe bei den kommunalen Trägern liege.