Neue Düsseldorfer Tabelle 2013 vom OLG Düsseldorf veröffentlicht

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die ab Januar 2013 geltende Neufassung der Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht.

Die neue Düsseldorfer Tabelle weißt erhöhte Selbstbehalte für Unterhaltspflichtige auf. Die Höhe der Selbstbehalte richtet sich nach der Höhe der Grundsicherungsleistungen, die mit Wirkung zum 01. Januar 2013 ebenfalls erhöht werden.

Die zu leistenden Unterhaltsbeträge bleiben jedoch unverändert. Ihre Höhe orientiert sich am steuerlichen Kinderfreibetrag, der 2013 nicht erhöht wird.

Im Ergebnis ergibt sich daraus eine Besserstellung der Unterhaltspflichtigen. Unterhaltsberechtigte hingegen laufen in Fällen, in denen das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen nur knapp über dem bisherigen Selbstbehalt lag, Gefahr, ab 2013 weniger Unterhalt zu erhalten, da die unterhaltspflichtige Person nicht mehr oder nur noch in geringerem Maße unterhaltsrechtlich leistungsfähig ist.

Der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige, die für minderjährige Kinder oder volljährige, unverheiratete Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines
Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden beträgt ab 2013:

  • 1.000 Euro statt wie bisher 950 Euro für erwerbstätige Unterhaltspflichtige.
  • 800 Euro statt wie bisher 770 Euro für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige.

Der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige, die für volljährigen, nicht privilegierten Kindern zum Unterhalt verpflichtet sind beträgt ab 2013 1.200 Euro statt wie bisher 1.150 Euro.

Düsseldorfer Tabelle 2013

Nettoeinkommen des
Unterhaltspflichtigen in €
Altersstufen in Jahren (§ 1612 a I BGB)
Beträge in €
ProzentBedarfs-
kontroll-
betrag in €
0-56-1112-17ab 18
1.bis 1.500 Euro317364426488100800/1000
2.1.501-1.9003333834485131051.100
3.1.901-2.3003494014695371101.200
4.2.301-2.7003654194905621151.300
5.2.701-3.1003814375125861201.400
6.3.101-3.5004064665466251281.500
7.3.501-3.9004324965806641361.600
8.3.901-4.3004575256147031441.700
9.4.301-4.7004825546487421521.800
10.4.701-5.1005085836827811601.900

Die in der Düsseldorfer Tabelle angegebenen Werte dienen bundesweit als Richtlinie bei der Berechnung des Höhe des Kindesunterhalts und sind zudem bei der Berechnung von Elternunterhalt (Unterhaltsleistungen von Kindern an ihre Eltern) von Belang.