Hartz IV Reform benachteiligt Behinderte

Einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ (FR) zufolge werden behinderte Menschen durch den Gesetzentwurf zur Neuregelung von Hartz IV ungerecht behandelt. Vom ALG II Regelsatz soll ihnen in Zukunft nur noch 80 Prozent ausgezahlt werden, soweit sie keinen eigenen Haushalt führen. In Wohngemeinschaften oder im elterlichen Haushalt lebende Behinderte würden damit deutlich benachteiligt.

Eine Sprecherin des von Ursula von der Leyen (CDU) geführten Bundesarbeitsministeriums versuchte gegenüber der FR jene Regelung zu begründen. Die Herabsetzung der Leistungen auf 291 Euro ergebe sich demnach aus der mangelnden Beteiligung an den jeweiligen Haushaltskosten. Die Sprecherin betonte allerdings ausdrücklich, dass verheiratete beziehungsweise in einer Lebenspartnerschaft lebende Behinderte nicht unter diese Regelung fallen würden. Für sie sei der etwas weniger reduzierte Regelsatz in Höhe von 328 Euro angedacht.

Der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Markus Kurth, kritisierte das Vorhaben der Bundesregierung scharf. Im Interview mit der FR gab er zu Bedenken, dass die Herabsetzung dem Bemühen, Menschen mit Behinderungen ein Leben außerhalb von Heimen zu ermöglichen, widerspreche. „Hier wird ausgerechnet an der Gruppe angesetzt, die an ihrer Einkommenssituation selber am wenigsten ändern kann und die außerdem wegen ihrer Behinderung meist höhere Ausgaben hat“, fügte er hinzu.