Wer Bürgergeld bezieht, kennt die alltägliche Gratwanderung zwischen Ausgaben und dem, was übrig bleibt. Jede zusätzliche Einnahme kann hier eine spürbare Erleichterung bringen – und genau hier setzen Minijobs an. Sie versprechen finanzielle Flexibilität, bergen jedoch gleichzeitig Tücken, die man kennen sollte. Die Frage lautet also: Wie viel kann ich neben dem Bürgergeld wirklich dazuverdienen, ohne dass die Unterstützung spürbar gekürzt wird? Und wie lassen sich Freibeträge und Anrechnungsregeln clever nutzen, um den maximalen Vorteil zu erzielen?
Minijob als Weg zur Freiheit
Minijobs gelten für viele als Einstieg in mehr finanzielle Eigenständigkeit, weil sie neben dem Bürgergeld zusätzlichen Verdienst ermöglichen. Aktuell liegt die gesetzliche Grenze bei 556 Euro pro Monat – ab 2026 wird sie durch die Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde sogar auf 603 Euro steigen. Für viele Empfänger von Bürgergeld bedeutet dies: mehr Flexibilität, mehr Spielraum für notwendige Anschaffungen oder kleine Extras, ohne dass der Anspruch auf staatliche Leistungen verloren geht.
Doch so einfach, wie es klingt, ist es nicht. Jeder zusätzliche Euro wird individuell auf das Bürgergeld angerechnet. Deshalb ist es entscheidend zu verstehen, welche Einnahmen wie berücksichtigt werden und wie die sogenannten Freibeträge wirken. Wer diese Regeln kennt, kann nicht nur finanzielle Überraschungen vermeiden, sondern seinen Minijob strategisch nutzen, um den eigenen Geldbeutel zu schonen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Arbeitsvertrag für einen Minijob. Auch wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, sollte immer ein schriftlicher Vertrag vorliegen. Er regelt nicht nur den Verdienst, die Arbeitszeiten und die Aufgaben, sondern ist auch die Grundlage für die korrekte Anrechnung beim Bürgergeld. Ohne Arbeitsvertrag kann es im Zweifel zu Problemen bei der Nachweisführung gegenüber dem Jobcenter kommen.
Extra-Geld durch Freibeträge
Der Freibetrag ist der Betrag, der zusätzlich verdient werden darf, ohne dass er auf das Bürgergeld angerechnet wird. Er ist nicht fix, sondern gestaffelt:
- 100 Euro Grundfreibetrag: Jeder darf diesen Betrag anrechnungsfrei verdienen.
- 20 % auf Einkommen zwischen 100 und 520 Euro: Nur ein kleiner Teil wird auf das Bürgergeld angerechnet.
- 30 % auf Einkommen zwischen 520 und 556 Euro: Wer in den Spitzenbereich des Minijobs kommt, muss hier einen etwas höheren Anteil seines Verdienstes abgeben.
Die Berechnung wird in einer einfachen Formel zusammengefasst:
100 + 20 % (100–520) + 30 % (520–556)
Das Ergebnis ist ein maximaler Freibetrag von 194,80 Euro, den du behalten kannst. Ein kleines Extra, das oft den Unterschied zwischen knappem Budget und finanzieller Freiheit ausmacht.
Minijob clever nutzen
Beispiel 1: Du verdienst 450 Euro netto im Monat.
- Grundfreibetrag: 100 Euro
- 20 % von 350 Euro (450 – 100) = 70 Euro
- Freibetrag insgesamt = 170 Euro
Das heißt, das Bürgergeld wird um 280 Euro gekürzt, während du effektiv 170 Euro zusätzlich im Monat zur Verfügung hast.
Beispiel 2: Du arbeitest am Limit und verdienst 556 Euro.
- Grundfreibetrag: 100 Euro
- 20 % von 420 Euro (520 – 100) = 84 Euro
- 30 % von 36 Euro (556 – 520) = 10,80 Euro
- Freibetrag insgesamt = 194,80 Euro
Hier reduziert sich dein Bürgergeld nur um 361,20 Euro, und du behältst nahezu 200 Euro extra.
Diese Beispiele zeigen eindrücklich: Schon wenige Euro mehr Verdienst können spürbar auf das Haushaltsbudget wirken – wenn man die Regeln kennt und den Arbeitsvertrag für einen Minijob korrekt nutzt.
Sonderregelungen für junge Menschen
Besonders großzügig gestaltet der Gesetzgeber die Anrechnung für junge Menschen unter 25 Jahren, die sich in Schule, Studium, Ausbildung, FSJ oder BFD befinden. Hier gilt: Verdienst bis 556 Euro ist komplett anrechnungsfrei. Das bedeutet, jeder Euro, den du hier nebenbei verdienst, landet eins zu eins in deiner Tasche. Für junge Erwachsene ist das ein echter finanzieller Booster, der fast wie ein Bonus vom Staat wirkt – ohne dass der Anspruch auf Bürgergeld geschmälert wird.
Dieses Privileg kann gerade in einer Ausbildung oder im Studium den Unterschied machen. Plötzlich ist es möglich, den öffentlichen Nahverkehr zu bezahlen, sich Lehrmaterialien zu leisten oder kleine Extras wie Sportkurse oder Freizeitaktivitäten ohne Sorgen zu finanzieren. Auch hier gilt: Ein sauberer Arbeitsvertrag für einen Minijob schützt vor Problemen bei der Anrechnung und erleichtert die Kommunikation mit dem Jobcenter.
Stolperfallen und praktische Tipps
Doch Vorsicht: Wer die Rahmenbedingungen von Minijobs nicht genau kennt, kann schnell in Fallstricke geraten. Ein paar Punkte, die besonders relevant sind:
- Zuflussprinzip: Das Jobgeld wird genau zum Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses angerechnet. Wer unregelmäßig bezahlt wird, muss sehr sorgfältig aufzeichnen, wann die Einnahmen tatsächlich auf dem Konto landen.
- Übersteigt der Verdienst den Freibetrag, wird jeder überschüssige Euro vom Bürgergeld abgezogen – ein schmaler Grat zwischen Extra-Einnahmen und Kürzung.
- Mehrere Minijobs summieren: Die Grenze von 556 Euro (bzw. 603 Euro ab 2026) bezieht sich auf alle Minijobs zusammen. Wer also zwei Jobs parallel ausübt, muss die Gesamtsumme im Blick behalten.
- Steuern und Sozialabgaben: Auch wenn Minijobs sozialversicherungsfrei sind, können Steuern und Abgaben den effektiven Verdienst reduzieren – hier lohnt sich ein genauer Blick auf den Netto-Lohn.
- Arbeitsvertrag für einen Minijob: Ein schriftlicher Vertrag ist nicht nur Pflicht, sondern auch Schutz. Er sichert den Anspruch auf korrekte Anrechnung und dient als Nachweis gegenüber dem Jobcenter, sollte es zu Rückfragen kommen.
Wer diese Punkte beachtet, kann den Minijob strategisch einsetzen, um das eigene Budget deutlich zu entlasten. Der Minijob wird so nicht nur zu einer finanziellen Hilfe, sondern auch zu einem kleinen Stück Freiheit im Alltag.
Minijobs sind ein kraftvolles Instrument, um den finanziellen Spielraum beim Bezug von Bürgergeld zu erweitern. Freibeträge, Anrechnungsformeln und Sonderregelungen für junge Menschen erlauben es, den Verdienst optimal zu nutzen. Wer die Regeln kennt, kann geschickt planen, Stolperfallen umgehen und jeden Euro effektiv einsetzen. Ein arbeitsvertraglicher Rahmen für den Minijob schafft dabei Sicherheit und Klarheit, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Mit der richtigen Strategie wird aus einem Minijob nicht nur ein kleiner Nebenverdienst – sondern ein echtes Plus für die Lebensqualität.