Hartz IV Sanktion: Widerspruch und Klage sind oft erfolgreich

Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion geht hervor, dass im vergangenen Jahr 2015 gegen mehr als jede dritte vom Jobcenter auferlegte Sanktion erfolgreich Widerspruch eingelegt beziehungsweise mit Erfolg geklagt wurde.

Die Parteivorsitzende der Partei Die Linke, Katja Kipping, sieht sich daher in ihrer Auffassung bestätigt, dass die derzeitige behördliche Sanktionspraxis in vielen Fällen rechtswidrig sei. Folglich könne die jüngste Entwicklung als Beleg für die Forderung ihrer Partei angesehen werden, sämtliche Sanktionen und sonstige Leistungsversagungen aus dem SGB II zu streichen.

Konkret endeten von den insgesamt 5.887 im Jahr 2015 verhandelten Rechtsstreitigkeiten um den Themenkomplex Hartz IV Sanktion an deutschen Sozialgerichten in 2.325 Fällen mit einem Sieg der Leistungsbezieher. Ferner musste von den insgesamt 51.000 Widersprüchen rund 18.600 Mal teilweise oder ganz stattgegeben werden.

Ein ähnliches Bild zeichnete sich im vergangenen Jahr bei den aufgrund von Verstößen gegen die Mitwirkungspflicht erfolgten Leistungsversagungen ab. So waren hier rund die Hälfte aller Widersprüche und etwa ein Drittel aller Klagen von Erfolg gekrönt.