„Neue“ Zuverdienstgrenzen für Hartz IV Empfänger

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich auf eine „Neuregelung der Zuverdienstregeln“ für Bezieher des ALG II geeinigt. Demnach wird sich für Leistungsempfänger mit einem Monatseinkommen bis zu 800 Euro überhaupt nichts ändern.

Bei darüber hinaus gehenden Einkommen bis zur Grenze von 1.000 Euro dürfen die Hilfebedürftigen jedoch anstatt bisher zehn Cent von jedem hinzuverdienten Euro nunmehr ganze 20 Cent behalten. Folglich bleiben den Betroffenen künftig bis zu 20 Euro mehr als noch zur Zeit.

Personen mit einem Zuverdienst von mehr als 1.000 Euro werden hingegen schlechter gestellt. Das Einkommen wird dann in voller Höhe bedarfsmindernd auf das ALG II angerechnet. Derzeit gilt bis 1.200 Euro noch ein Freibetrag von zehn Prozent.

FDP-Generalsekretär Christian Lindner sieht in der Übereinkunft den „Einstieg in eine Verbesserung der Zuverdienstmöglichkeiten. Die Koalition sei hiermit dem „aktivierenden Sozialstaat einen Schritt näher gekommen“.