Erhöhung des Schonvermögens wirkungslos?

BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt hat in einem Zeitungsinterview zu erkennen gegeben, dass die Erhöhung des Schonvermögens für ALG II Bezieher ohne Wirkung geblieben ist. Die Freibeträge für die Ersparnisse der Langzeitarbeitslosen zur Altersvorsorge wurden erst im April dieses Jahres von 250 auf 750 Euro pro Lebensjahr verdreifacht. „Nach unseren Beobachtungen hat die Erhöhung des Schonvermögens in der Praxis keine relevante Rolle gespielt“, sagte er der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (RP).

Alt zufolge sehe die Realität in der Grundsicherung eher so aus, dass man über verschuldete Haushalte sprechen müsse und nicht über zu dicke Sparbücher. „Wir hatten bereits mit den alten Freibetragsregelungen kaum Ablehnungen wegen zu hohen Vermögens“, so der BA-Vorstand weiter.

Experten hatten bereits vor der im April durchgeführten Erhöhung immer wieder angemahnt, dass nur eine sehr geringe Anzahl der Leistungsempfänger von der Reform der Regelungen zum Schönvermögen profitieren würde.