Wohnungssuche und Umzug bei Hartz 4

Die Wohnungssuche und die damit verbundene Renovierung stellt viele Hartz 4 Empfänger vor große Herausforderungen. Ergo sollte man sich im Vorfeld dahingehend informieren, ob dies überhaupt für alle Beteiligten tragbar ist. In vielen Fällen kann man den Kosten entgegenwirken und eine Übernahme beim Jobcenter beantragen. Dies würde potentielle Kosten beim Umzug sowie Kosten bei der Renovierung theoretisch abdecken. Ob letztlich die Umzugskosten vom Jobcenter getragen werden, hängt immer von der Situation des Hartz 4 Empfängers ab.

Generell kann ein Umzug keiner Person per se verwehrt werden. Dies gilt im Speziellen auch bei Hartz 4 Empfängern. Schließlich gibt es viele Gründe, die einen dazu bringen, sich ein neues Zuhause zu suchen. Sofern man in eine bessere Wohngegend ziehen möchte, oder in die Nähe von Freunden, stellt dies keine Relevanz für eine Übernahme der Kosten beim Jobcenter da. Es gibt jedoch viele Gründe, die beim Jobcenter per Antrag auf Umzug gemeldet werden können, die eine Kostenübernahme gewähren. Im besten Fall kann ein möglicher Umzug frühzeitig mit einem Mitarbeiter des Jobcenters abgeklärt werden.

Wann muss man ein Antrag auf Umzugskostenbeihilfe gestellt werden?

Sofern man umziehen möchte, oder gar muss, kommen erhebliche Kosten auf den Beteiligten zu. Bezieht die Person zu diesem Zeitpunkt Arbeitslosengeld, Hartz 4 oder sonstige Sozialleistungen, kann der finanzielle Aufwand enorm sein. In vielen Fällen stehen die Betroffenen vor einer unlösbaren Aufgabe, da der Hartz 4 Satz es einem schlichtweg nicht erlaubt größere Summen über Monate hinweg anzusparen. Dem Hartz 4 Empfänger steht es jedoch frei, einen Antrag auf Kostenübernahme beim Amt einzureichen. Dies sollte auch frühzeitig zwecks Planung geschehen. Kann die Partei dem Jobcenter nämlich plausibel erklären, warum ein Umzug zwingend notwendig ist, können die anfallenden Kosten vom Jobcenter übernommen werden.

Wichtige Faktoren beim Antrag auf Kostenübernahme

Primär muss gesagt werden, dass das Jobcenter nicht verpflichtet ist, die Umzugs- sowie Renovierungskosten zu übernehmen. Dies wird im Einzelnen je nach Situation bewertet und dementsprechend bewilligt oder abgelehnt. Demnach ist es für den Antragsteller unabdingbar, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Es spielen beim Jobcenter nämlich einige Faktoren, auch beim neuen Domizil, eine große Rolle. So sind Mietpreis und die Größe der potentiell neuen Wohnung von großer Bedeutung. Ebenso spielt der Grund für den Umzug eine übergeordnete Rolle. Gründe für eine mögliche Kostenübernahme bei Hartz 4 wären zum Beispiel gesundheitlicher Natur, sofern die alte Wohnung unter Schimmelbefall oder ähnliches leidet. Aber auch andere Gründe wie eine bessere Erreichbarkeit der Nebentätigkeit sind denkbar.