Betreuungsgeld: Stichtagsregelung führt zu vielen Ablehnungen

Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) wird derzeit bundesweit jeder fünfte Antrag auf das Betreuungsgeld nicht bewilligt.

Die SZ beruft sich hierbei auf eine eigene Umfrage unter den Bundesländern, nach der bis Ende August / Anfang September in 14 Bundesländern rund 27.000 Anträge gestellt wurden. Da Rheinland-Pfalz und Niedersachsen aufgrund fehlender statistischer Erhebung keinerlei Angaben machen konnten, liege die tatsächliche Zahl wohl noch deutlich höher. Der Umfrage zufolge weisen insbesondere Hamburg und Nordrhein-Westfalen hohe Ablehnungsquoten mit 43 Prozent beziehungsweise 31 Prozent auf.

Ein Grund für die Vielzahl der abgewiesenen Anträge dürfte dabei wohl die verunglückte Stichtagsregelung beim Betreuungsgeld sein. Danach haben nur solche Eltern Anspruch auf Betreuungsgeld, deren Kinder seit dem 01.08.2012 geboren sind. Damit haben derzeit nicht alle Eltern von Kindern, die ein oder zwei Jahre alt sind Anspruch auf Betreuungsgeld.

Dies wiederum dürfte den wenigsten bekannt sein, zumal Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) die Sachlage gelegentlich so darstellt, als ob für alle Eltern von Kleinkindern ein Wahlrecht zwischen dem Rechtsanspruch auf einen KITA-Platz und dem Anspruch auf Betreuungsgeld bestünde.

Schröders Reaktion auf die erste Bilanz des Betreuungsgeldes fiel dennoch äußerst positiv aus. Nach Überzeugung der CDU-Politikerin zeige eben jene, wie wenig Ahnung die SPD als Kritiker der neuen familienpolitischen Leistung von den Wünschen der Familien habe.

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Schwesig gab hingegen zu Bedenken, dass die von der Bundesregierung versprochene freie Wahl zwischen Betreuungsplatz und Betreuungsgeld gar nicht existiere. Schließlich stünden viele Eltern nunmehr ohne Kitaplatz und ohne Betreuungsgeld für ihre Kinder da.