Paritätischer Wohlfahrtsverband kritisiert Regelsatzberechnung – auch bei Tabak und Gaststättenbesuchen

Der Paritätische Wohlfahrtsverband zeigt sich mit der geplanten Erhöhung der ALG II Regelsätze zum 01.01.2017 nicht zufrieden.

Beispielweise seien bei der im Rahmen der neuesten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe herangezogenen Haushaltsgruppe lediglich 21 Prozent Raucher gewesen, weswegen letztendlich bei der Festlegung der Sätze zu wenig Ausgaben für Tabak berücksichtigt wurden. Während Beziehern des ALG II von Seite der Bundesregierung künftig nicht einmal vier Euro pro Monat für Alkohol und Zigaretten und Alkohol zuerkannt werden, spricht sich der Verband für knapp 21 Euro monatlich aus.

Darüber hinaus setzt sich der Paritätische Wohlfahrtsverband für eine Anhebung des Etats für Gaststättenbesuche um 24 Euro ein. Schließlich diene ein Gaststättenbesuch sowohl der Befriedigung physischer als auch sozialer Bedürfnisse.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) kann derlei Forderungen durchaus nachvollziehen. So sei es ihm zufolge ohne Zweifel wichtig, dass Hilfebedürftige ebenfalls am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Der Grünen-Politiker Wolfgang Strengmann-Kuhn erklärte in diesem Zusammenhang, dass von der Bundesregierung bestimmte Bedarfspositionen ganz oder teilweise aus dem Regelsatz gestrichen werden würden, mit der Folge, dass eben jener am Ende kleingerechnet wird.