Höhere KdU für Berliner Singlehaushalte

Der Berliner Senat hat entschieden, dass die Bemessungsgrenzen der Mietsätze (Kosten der Unterkunft) für Ein-Personen-Haushalte um fünf Prozent erhöht werden. So darf die Warmmiete in Zukunft 378 Euro statt wie bisher 360 Euro betragen.

„Für die anderen Haushalte konnte der Senat sich nicht auf eine Erhöhung einigen“, sagte Sozialsenatorin Knake-Werner (Linke). Über eine etwaige Anhebung der Mietsätze für Mehr-Personen-Haushalte will der Senat jedoch in der Mitte kommenden Jahr erneut beraten, da zu diesem Zeitpunkt der neue Mietspiegel erscheint.

Nach Angaben der Sozialsenatorin profitieren von der Erhöhung der Richtwerte für Ein-Personen-Haushalte sechs von zehn Berliner Hartz-IV-Empfängern, da diese Anzahl allein lebt.

Gleichzeitig beschloss der Berliner Senat jedoch, die Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger schon nach einem halben Jahr zu überprüfen. Berlin war bisher das einzige Bundesland, welches die Mietkosten erst nach einem Jahr Hartz-IV-Bezug überprüfte. „Wir halten die Regelung nach wie vor für sinnvoll, aber der Bund besteht auf einer Halbjahresfrist“, erklärte Heidi Knake-Werner.

Kritik an diesem Kompromiss wurde von Seiten der Grünen laut. Die Linkspartei sei vor der SPD eingeknickt. „Damit lässt der Senat Familien und Alleinerziehende, die vom Arbeitslosengeld II leben, im Regen stehen“, warnte die Sozialexpertin der Grünen, Ramona Pop.