Höchststand bei Hartz-IV-Klagen

Am Sozialgericht in Berlin, dem größten Sozialgericht Deutschlands, wurde ein neuer Höchststand bei den Hartz-IV-Klagen erreicht. Allein im Monat Oktober gingen mehr als 2000 Klagen und Eil-Anträge bezüglich der Arbeitsmarktreform ein.

Das erklärte der Sprecher des Gerichts, Michael Kanert. Demnach seien im Oktober insgesamt 2051 Klagen und Eil-Anträge zu Hartz-IV-Angelegenheiten eingereicht worden.

Kanert nannte laut einer Meldung der Onlineausgabe der “Welt“ als wesentlichen Grund für den Anstieg Streitigkeiten über die Miethöhe, welche Job-Center an die Hartz-IV-Betroffenen zahlen.

Demnach seien die Behörden zwar dazu verpflichtet, eine angemessene Miete zu zahlen, so Kanert. Allerdings fehlten hier laut Kanert dringend nötige Vorgaben, nach welchen Kriterien die so genannte “Angemessenheit“ errechnet werden soll.

In Berlin habe die Berliner Sozialverwaltung in einer internen Vorschrift Höchstwerte für die Brutto-Warm-Mieten festgelegt. Diese lägen bei einem Ein-Personen-Haushalt bei 360 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt bei 444 Euro und bei einem Drei-Personen-Haushalt bei 542 Euro. Des Weiteren habe Berlin, anders als andere Bundesländer, auch längere Schonfristen bei der Prüfung der bestehenden Mietverhältnisse eingeräumt. Aus dem Grund seien die Streitigkeiten auch erst jetzt beim Gericht angelangt, so Kanert.

Des Weiteren gibt es laut Kanert auch immer mehr Menschen, die sich aufgrund von Sanktionen der Jobcenter an das Gericht wenden. Auch Streitigkeiten über die Höhe des anzurechnenden Einkommens aus Mini-Jobs auf dass Arbeitslosengeld-II seien immer häufiger, so der Sprecher.