Hartz IV-Sanktionspraxis bei Jugendlichen zu hart?

Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kommt zu dem Schluß, dass die gegen junge ALG II Bezieher ausgesprochenen Sanktionen „oft wenig sinnvoll“ sind.

So führe insbesondere die komplette Streichung der staatlichen Unterstützung häufig zur Verschuldung der Betroffenen. Auch die Kleinkriminalität werde auf diese Weise befördert. Die Forscher schlagen daher ein abgestuftes Sanktionssystem vor, wie es bei erwachsenen Erwerbslosen zur Anwendung kommt. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt sich indes unbeeindruckt. „Es muss ganz klar sein, wo das Stoppschild steht und wo die grüne Ampel“, so BA-Vorstandmitglied Heinrich Alt im dpa-Interview. Die vorübergehende Streichung von Hartz IV sei Alt zufolge durchaus sinnvoll. Außerdem geschehe dies lediglich in verhältnismäßig wenigen Fällen.

Ein weiteres Ergebnis der Untersuchung ist, dass Jugendliche nicht nur besonders scharf, sondern auch vergleichsweise häufig mit Sanktionen belegt werden. Die Sanktionsquote sei circa dreimal so hoch wie bei den erwachsenen Arbeitslosen.