200.000 Anträge auf Elterngeld bis Juli 2007 bewilligt

Das statistische Bundesamt in Wiesbaden teilte nun die neuesten Zahlen zum Elterngeld mit. So wurden insgesamt inzwischen mehr als 200.000 Anträge von den zuständigen Stellen der Bundesländer im ersten Halbjahr 2007 bewilligt. Nach der Einführung des Elterngeldes im ersten Quartal des Jahres wurden etwa 60.000 Anträge bewilligt. Im zweiten Quartal stieg der Anteil dann auf über 140.000 bewilligte Anträge.

Der Anteil der Väter, denen Elterngeld zugesprochen wurde, entspricht etwa 8,5 Prozent. Demnach erhalten bundesweit etwa 17.000 Väter Elterngeld.
Dabei fällt allerdings der Anteil der Väter regional sehr unterschiedlich aus. In Berlin zum Beispiel beantragten fast dreimal so viele Väter Elterngeld wie in Saarland. In Berlin lag der Anteil bei 11,1 Prozent im Saarland entsprechend bei nur 4,1 Prozent.
Neben Berlin konnten auch Brandburg, wo der Anteil bei etwa 10 Prozent liegt, sowie Bayern und Hamburg mit jeweils etwa 9,7 Prozent einen sehr hohen Väteranteil verzeichnen.
Dagegen allerdings lag der Anteil der Väter, die eine Auszeit für ihr Baby in Anspruch nahmen, in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz bei gerade mal etwa sieben Prozent.
Im ersten Halbjahr erhielten etwa die Hälfte der Mütter und Väter, also etwa 108.000 Eltern, den Mindestbetrag des Elterngelds in Höhe von 300 Euro monatlich. Die Höhe des Elterngelds ist abhängig vom Einkommen. So beträgt das Elterngeld zwei Drittel des letzten Nettogehaltes, jedoch aber mindestes 300 oder aber höchstens 1800 Euro.
Die Zahlen zeigen auch einen Spitzenreiter, was den Anteil der Mütter und Väter angeht, die mit einem geringen Elterngeld auskommen müssen. Demnach erhielten in Bremen mehr als drei Viertel bzw. 77,2 Prozent der Mütter und Väter lediglich den Mindestbetrag. Dagegen traf dies in Sachsen auf lediglich nur 44,6 Prozent und in Brandenburg und Bayern auf je gut 46 Prozent der Eltern zu.
Allerdings wurde auch angemerkt, dass der Mindestbetrag in jedem dritten Fall noch mit Zuschlägen aufgestockt wurde, weil die Eltern in diesen Fällen mehrere Kinder zu betreuen hatten.