Beck zeigt in der BILD-Zeitung mangelhafte Hartz IV-Kenntnis

Sowohl die Bundesausgabe der Bildzeitung von 15.08.2007 als auch Bild-Online im dort veröffentlichten zweiten Teil des Interviews mit Kurt Beck zitieren den SPD-Parteivorsitzenden dahingehend, dass nach Meinung von Beck die Energiekosten eines ALG II Empfängers vom Staat übernommen würden – was selbstverständlich so nicht zutreffend ist.

BILD: Gehört die Erhöhung des Hartz-IV-Satzes dazu? Wer kann mit 347 Euro monatlich leben?

Beck: Wir werden das prüfen, denn wir dürfen die Ärmsten nie aus dem Auge verlieren; das ist sozialdemokratisches Herzblut. Aber wir müssen auch an die anderen denken: Meine Nachbarn stehen morgens um 5.30 Uhr auf und gehen auf Schicht. Sie bringen dafür 1500 Euro netto nach Hause – und müssen mit den gestiegenen Energiekosten klarkommen, die bei Hartz-IV-Empfängern der Staat übernimmt.[…]

Der Redaktion von Sozialleistungen.info ist nicht bekannt, ob der Fehler bei der Bild Redaktion oder in der Aussage von Herrn Beck liegt, Fakt ist jedenfalls, dass lediglich die Heizkosten innerhalb der Angemessenheitsgrenzen neben der Regelleistung übernommen werden.
Die Kosten für Strom, Warmwasser oder Gas zum Kochen müssen jedoch aus der Regelleistung oder aus sonstigen Mitteln, beispielsweise einem neben dem ALG II bestehenden Zusatzeinkommen, bestritten werden.
Der ALG II Regelsatz sieht für Kosten der Unterkunft, die nicht seperat vom zuständigen Träger übernommen werden, einen Anteil von 8% vor, was etwa 27,76 Euro im Monat entspricht.
Im übrigen stimmt es zwar, dass auch Personen die kein ALG II erhalten, sich mit steigenden Energiekosten arrangieren müssen – es bleibt jedoch unklar, warum dies nicht ebenso für ALG II Empfänger gelten soll.