Bürgergeld und die Investitionsmöglichkeiten

Ein wildes Jahr mit intensiven Sondierungsgesprächen und Koalitionsverhandlungen geht nun mehr zu Ende. Faktisch schlauer sind viele Betroffene, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, jedoch immer noch nicht. So stehen mitunter noch Fragen zum Bürgergeld bezüglich der Höhe und der Sonderleistungen im Raum. Viele Betroffene konnte den 177-seitigen Vertrag der Parteien noch nicht im Detail nachvollziehen. Zumal zum neuen Hartz 4 noch gar nicht viel drinsteht.

Eines scheint nach den zähen Koalitionsverhandlungen bereits festzustehen: Das Bürgergeld wird kommen. Somit wird das Bürgergeld Hartz 4 ersetzen. Doch erste Stimmen wurden bereits bei den Verhandlungen laut, dass es sich faktisch am Regelsatz nicht viel ändern wird. Vielmehr soll es lediglich eine Aufpolierung des Images sein, welches am bisherigen Hartz 4 haftet. Somit sind für viele Betroffene Empfänger von Sozialleistungen neue Möglichkeiten mit dem Bürgergeld eher nicht zu erwarten. Doch was ist mittlerweile bereits hinsichtlich der Reform bekannt?

Investieren mit dem Bürgergeld möglich?

Das Bürgergeld wird derzeit gehandhabt wie die das Hartz 4. Somit ist das Investieren, zum Beispiel mithilfe von Finanzdienstleistern wie auf TrustPedia DE nachzulesen, auch mit dem Bürgergeld möglich. Sollte man somit in Kryptowährungen investieren, muss man dies lediglich dem Amt melden. In der Regel können aber Gewinne, sofern sie den Maximalsatz nicht überschreiten, behalten werden. Sie werden somit nicht mit dem aktuellen Hartz 4 Satz, später dem Regelsatz des Bürgergeldes, verrechnet. Ebenso können längerfristige Investitionen in Kryptowährungen sich auszahlen. Derzeit befindet sich der Bitcoin zum Beispiel auf einem relativ niedrigen Stand. Analysten prophezeien jedoch einen Anstieg auf bis zu 100.000 US-Dollar. Sofern man nämlich Bitcoins oder andere Kryptowährungen besitzt, müssen diese bisweilen nicht mit dem Hartz 4  verrechnet werden, wenn sich diese über einem Jahr im Besitz des Leistungsempfängers befunden haben. Jedoch müssen beim Antrag auf Hartz 4 alle Rücklagen finanzieller Natur beim Amt angegeben werden. Somit könnten größere Investitionen dafür sorgen, dass man keinen Anspruch auf Hartz 4 oder eben das Bürgergeld hat. Dies ist im Einzelfall mit dem Job Center abzuklären.

Änderungen durch das Bürgergeld

Der Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und der FDP umfasst 177 Seiten. Auch zur neuen Hartz 4 Reform wird Stellung genommen. Primär soll fortan das Bürgergeld Hartz 4 ersetzen. Man will mit der Umbenennung in erster Linie wohl das Arbeitslosengeld II vom schlechten Ruf  reinwaschen. Dabei wissen viele gar nicht, dass es bereits offiziell nicht Hartz 4, sondern Grundsicherung oder eben Arbeitslosengeld II hieß. Empfänger von Sozialleistungen können sich davon leider trotzdem nichts kaufen. Verbesserungen gibt es jedoch bei den Weiterbildungen. So ist ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro für die Reform vorgesehen. Im Falle einer Bewilligung soll man somit 150 Euro zusätzlich zum Regelsatz ausgeschüttet bekommen.