Diskriminierung bei Hartz IV

Ein Fall aus Magdeburg, der durch den MDR nun ans Licht gekommen ist, sorgt deutschlandweit für Aufsehen. Dort schrieb eine Hausverwaltung öffentlich auf ihrer Internetseite, dass eine Vermietung an Migranten und Hartz-IV-Empfängern nicht erfolgen kann. Ein klarer Fall von Diskriminierung. Gerade das Thema Diskriminierung ist bei Hartz-IV-Empfängern und Migranten ein alltägliches Problem, welches sich sie ausgesetzt sehen. Dass nun eine Hausverwaltung ganz öffentlich gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt, ist auf jeden Fall ein Sachverhalt, den es zu durchleuchten gilt.

Der gewohnte Alltag von vielen Hartz-IV-Empfängern oder ganzen Haushalten ist nicht immer leicht zu meistern. Oft muss man hart kalkulieren und dahingehend Abstriche in puncto Lebensqualität machen. Das Leben von der Hand in den Mund mit Hartz-IV ist alles andere als einfach. Somit haben Hartz-IV-Bezieher es sowieso schon mit vielen Hindernissen zu tun, welche sie bewältigen müssen. Doch auch das Thema der Diskriminierung in Deutschland wird oftmals totgeschwiegen. So ist vor allem die Wohnungssuche für Hartz-IV-Bezieher nicht immer einfach. Ganz im Gegenteil, denn immer häufiger grenzt die Wohnungssuche einer Schikane, welche sich die Personen ausgesetzt sehen.

Hartz-IV-Empfänger mit Problemen bei der Wohnungssuche

Eine Hausverwaltung im ostdeutschen Magdeburg sorgte mit einer Vermeldung auf der eigenen Internetpräsenz für Aufsehen. Dort hieß es, dass an Hartz-IV-Empfängern und Migranten keine Vermietung erfolgt. Diesen Skandal deckte nun der MDR auf. Sofort schalteten sich auch Anwälte ein, welche vermeldeten, dass es sich hierbei um einen klaren Fall von Diskriminierung handelt. So sieht das Gesetz vor, dass man nicht aufgrund von Alter, Ethnie, Geschlechts diskriminiert werden darf. Somit verstößt die Äußerung der Hausverwaltung klar gegen das AGG, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Diskriminierung nicht immer offensichtlich bei Hartz IV

In dem Fall der Hausverwaltung aus Magdeburg erfolgte die Diskriminierung offensichtlich. Doch erfolgen Diskriminierungen gegenüber Randgruppen oder Hartz-IV-Empfängern oftmals verdeckt. Ausgrenzungen sind in jedem Fall zu melden. Auch wenn Leistungsbezieher es vor Gericht meist schwer haben den Tatbestand zu belegen und Schadenersatz zu fordern. Ob Arbeitslosengeld oder sonstige Sozialleistungen, das Gleichbehandlungsgesetz sieht vor, dass keine Diskriminierung aufgrund des sozialen Status erfolgen darf.