Sanktionen wegen Arbeitsverweigerung sind die Ausnahme

Aus einer aktuellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) geht hervor, dass Sanktionen gegen ALG II Empfänger wegen Arbeitsverweigerung eher selten sind.

In den ersten zehn Monaten des Jahres 2009 seien gerade einmal 11.900 Sanktionen wegen der „Weigerung der Aufnahme einer zumutbaren Arbeit“ ausgesprochen worden.

Weitaus häufiger waren Gründe wie Meldeversäumnisse (340.000 Fälle) sowie Verstöße gegen Eingliederungsvereinbarungen (105.000 Fälle). 82.000 Hilfebedürftige wurden die Leistungen aufgrund der Ablehnung einer angebotene Ausbildung oder eines Ein- Euro-Jobs gestrichen. Insgesamt wurden in dem genannten Zeitraum 600.000 Mal Sanktionen verhängt.