Sozialrichter: Hartz IV Gesetzgebung ist „ein absolutes Sorgenkind“

Der Berliner Sozialrichter Michael Kanert hat mit deutlichen Worten die Hartz IV Gesetzgebung kritisiert. Im Gespräch mit dem „Tagesspiegel“ erklärte er, dass die Gesetze juristisch gesehen „ein absolutes Sorgenkind“ seien. „Hartz IV ist an manchen Punkten komplizierter als das Steuerecht“, stellte Kanert klar.

Seiner Meinung nach werde bei Hartz IV zumeist nur auf die finanzmathematische Lösung geschaut, weswegen der Rechtsfrieden immer wieder zu kurz komme. „Es nützt niemandem, die vielen Klagen kleinzureden“, fügte der Jurist hinzu.

Kanert gab ausdrücklich zu Bedenken, dass strukturelle Probleme hierfür verantwortlich sind. Konkret nannte er als Beispiel, dass die Jobcenter bei Sanktionsbescheiden zeitweise bundesweit zwei Drittel der Verfahren verloren hätten.