SGB II Optimierungsgesetz sieht schärfere Kontrollen vor

Die Koalition aus SPD und CDU plant offenbar mit dem anstehenden SGB II Optimierungsgesetzes härter gegen Missbrauch von Sozialleistungen vorzugehen.

Das Münchener Magazin FOCUS online berichtet von einem internen Beratungspapier des Bundesarbeitsministeriums, wonach mit dem SGB II Optimierungsgesetz der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit gegeben werden soll Leistungen nach dem SGB II um bis zu 60 % zu kürzen, falls sich ein ALG II Empfänger innerhalb eines Jahres zweimal weigere eine zumutbare Arbeit anzunehmen.
Bisher existiert in Falle der Verweigerung der Aufnahme eine Beschäftigung lediglich die Möglichkeit zu Kürzung der Leistungen um bis zu 30 %.
Von der Kürzung umfasst sein sollen auch Miet- und Heizkosten. Ähnliche Maßnahmen sollen auch vorgesehen sein, für den Fall das die Unterschrift einer Eingliederungsvereinbarung verweigert würde.

Abgeordnete der CDU fordern dem Bericht zufolge au�erdem, dass eine solche K�rzung nicht wie bisher im Ermessen des zust�ndigen Tr�gers liegen solle, sondern kraft Gesetz eintreten m�sse.

Das Dokument zum SGB II Optimierungsgesetz sieht dem Bericht zufolge au�erdem vor, die Ermittlungsrechte der Bundesagentur f�r Arbeit deutlich auszuweiten.
Demnach soll es der BA mit im Kraft treten des Optimierungsgesetzes erlaubt sein, Verm�gensbest�nde und Gehaltsh�he vor dem Zeitpunkt des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II von anderen Beh�rden zu erfragen. Zudem sieht der Entwurf vor, dass die BA Ausk�nfte �ber dem Fahrzeugtyp des Leistungsempf�ngers von Kraftfahrtbundesamt einholen k�nne.