Bundestag lehnt ALG II Erhöhung ab

Mit den Stimmen der großen Koalition sowie der FDP sind im Bundestag am vergangenen Freitag die von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen in das Parlament eingebrachten Anträge abgewiesen worden, eine Erhöhung des ALG II und der Sozialhilfe vorzunehmen.

Fritz Kuhn, Fraktionsvorsitzende der Grünen, hatte sich unter anderem in einem Interview mit dem Tagesspiegel für eine Anhebung ausgesprochen. „Ein höheres Arbeitslosengeld II ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit. Außerdem kurbelt eine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze die Konjunktur stärker an als jede Steuersenkung, weil das Geld fast vollständig in den Konsum geht „, erklärte Kuhn gegenüber der Zeitung.

Die Linke argumentierte, dass die ALG II Empfänger und Sozialhilfebezieher von Armut bedroht seien. Der ALG II Regelsatz sei zu niedrig, um den notwendigen Bedarf zu decken. Die Linksfraktion forderte in ihrem Antrag daher die Anhebung des Hartz IV Regelsatzes auf 435 Euro.

Infolge der Ablehnung bleibt es bei der Praxis, die Anpassung der Regelsätze an die Entwicklung der Renten zu koppeln. Dies wurde in den Anträgen als realitätsfern kritisiert. Vielmehr war vorgeschlagen worden, die Anpassung der Regelsätze künftig an den Lebenshaltungskostenindex zu koppeln.