Kommt der „Elterngeldfreibetrag“ für Hartz IV Aufstocker?

Gemäß einem Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ möchte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder im Niedrigelohnsektor tätigen Arbeitnehmern, die zur Sicherung des Existenzminimums zusätzlich Hartz IV beziehen müssen (sog. Aufstocker), mehr staatliche Hilfe zukommen lassen.

„Wer vor der Geburt eines Kindes arbeitet, muss nach der Geburt besser dastehen als jemand, der nicht arbeiten geht“, findet die CDU-Poltikerin. Deswegen sollten „Aufstocker“ einen „Elterngeldfreibetrag“ in Höhe von bis zu 300 Euro erhalten. Berechnungsgrundlage hierfür wäre das vor der Geburt des Kindes erzielte Einkommen.

Aus dem Zeitungsbericht geht zudem hervor, dass auch für Minijobber eine Sonderregelung vorgesehen ist. Als Quelle wird der Vorschlag der Bundesfamilienministerin zur Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes
2011 angegeben.