Im Ausland lebende Unterhaltsschuldner sollen zukünftig leichter zur Kasse gebeten werden können

Zukünftig soll es einfacher werden, von säumigen Unterhaltspflichtigen, die sich im Ausland aufhalten, Unterhaltsschulden einzufordern. Auf dieses neue Übereinkommen haben sich am Freitag mehr als 50 Staaten, darunter auch Deutschland, geeinigt. Das Übereinkommen hält die nationalen Behörden zu einer engeren Zusammenarbeit an.

Wie die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erklärte, sollen sich Unterhaltsschuldner zukünftig nicht mehr länger hinter Grenzen verstecken können. Dabei sei es auch egal, ob sich der Unterhaltsschuldner in der Schweiz oder in Australien aufhalte. Das neue Abkommen helfe Kindern dabei, den Schuldner aufzuspüren und seine wirtschaftlichen Verhältnisse aufzuklären. Unter Umständen könne dann auch der Unterhalt zwangsweise eingefordert werden.

Dabei sieht die Haager Unterhaltskonvention die Einrichtung von zentralen Behörden vor. Diese sollen Kinder bei der Einforderung ihres zustehenden Unterhalts unterstützen. Sollte ein Unterhaltsschuldner die Zahlung verweigern, soll dieser durch Gehaltspfändung, durch Kürzung von Sozialleistungen oder das Zurückhalten von Steuererstattungen dazu gezwungen werden, seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen.

Das Abkommen basiert dabei auf ein seit rund 50 Jahren bestehendes UN-Übereinkommen, welches zudem auch schon häufiger in der Praxis angewandt wurde. Nun muss das neue Übereinkommen von den Parlamenten der meisten Staaten noch angenommen und entsprechend umgesetzt werden. Dies gilt auch für Deutschland.

Die “Zentrale Behörde“, die in Deutschland für diese Angelegenheiten zuständig sein soll, wird aller Voraussicht nach das Bundesamt für Justiz in Bonn sein. In Zusammenarbeit mit den anderen Zentralen Behörden der anderen Staaten spürt diese dann Unterhaltsschuldner auf und sorgt je nach Sachlage dafür, dass Unterhaltspflichtige ihren Unterhaltsverpflichtungen nachkommen. Das Übereinkommen regelt zudem auch, dass dem betroffenen Kind unter einfachen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe gewährt werden kann.

Das sei, laut Zypries, auch angemessen, da die Rechtsdurchsetzung im Ausland zum Teil besonders schwierig und kostenintensiv sei. Dabei dürften hohe Gerichts- und Anwaltskosten ein Kind nicht davon abschrecken, seine berechtigten Forderungen geltend zu machen.

Des Weiteren berät man auch in der Europäischen Union, laut dem Ministerium von Zypries, über eine Verordnung zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im EU-Ausland. Die so genannte EU-Unterhalts-Verordnung sei dabei völlig unabhängig von der Haager Konvention und solle sogar noch über diese hinausgehen, da sie unter leichteren Voraussetzungen auch die Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen ermögliche.