Keine Abwrackprämie für Hartz IV Empfänger

Nach Angaben der Bundesregierung haben ALG II Empfänger keinen Anspruch auf die im Konjunkturpaket II beschlossene Abwrackprämie.

So geht aus einer Stellungnahme der Regierung zu einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion hervor, dass die 2500 Euro auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Die Abwrackprämie wird als Einkommen des Leistungsbeziehers angesehen, da sie eine „Einnahme in Geldeswert“ darstellt. Folglich werden die 2500 Euro auf die Grundsicherung angerechnet.

Die kommunalpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Katrin Kunert, kritisierte dies als „unglaublichen Vorgang“. Ihrer Meinung nach sei es unfassbar, dass Langzeitarbeitslose vom Konjunkturpaket ausgenommen würden. „Gerade diesen Menschen, von denen gefordert wird, dass sie immer mobil sein sollen, müsste die Umweltprämie zustehen,“ kritisierte Kunert. „Die Bundesregierung ist aufgefordert, dies umgehend zu korrigieren,“ fügte sie hinzu.

Die Diskussionum die Abwrackprämie für Bezieher von ALG II dürfte jedoch in den meisten Fällen aufgrund begrenzter finanzieller Mittel eher theoretischer Natur sein. Der Autohersteller Dacia bietet jedoch zum Preis von 7.500 Euro einen Neuwagen an, der im Rahmen der von der Rechtsprechung entwickelten Vermögensfreigrenzen für PKWs läge.