Übergewichtigem ALG II Empfänger steht Anspruch auf Hose in Übergröße zu

Das Sozialgericht Bremen hat die Rechte von Hartz IV Empfängern gestärkt. Ein Hilfebedürftiger mit Übergewicht darf sich vom zuständigen Leistungsträger die Anschaffung einer Hose in Übergröße mit einem Darlehen finanzieren lassen (Az.: S 23 AS 1829/09 ER).

Im vom Gericht zu bewertenden Fall klagte ein massiv übergewichtiger ALG II Bezieher auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung einer Hose. Die Behörde hatte ihm dies mit der Begründung verweigert, dass der Kauf aus eigenen Kräften und Mitteln in vollem Umfange gedeckt werden könne.

Die Argumentation des Leistungsträgers überzeugte das Sozialgericht allerdings nicht. Zwar habe der Leistungsbezieher keinen Anspruch auf die Gewährung eines nicht zurückzuzahlendem Zuschuss. Jedoch stünde ihm das Recht auf ein Darlehen für die Hose zu, weil die Anschaffung weder durch eigenes Vermögen noch auf andere Weise gedeckt werden könne.